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Thema: Strafanzeige wegen Keulung

  1. #1

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    Strafanzeige wegen Keulung

    http://www.freies-wort.de/nachrichte...39d3f15cc75f2c

    Viernau - Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter will wegen der Geflügeltötungen nach dem Vogelgrippe-Ausbruch im Freistaat strafrechtlich gegen die Behörden vorgehen.

  2. #2
    Avatar von Klausemann
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    wegen was denn ? Sachbeschädigung
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  3. #3
    Gast
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    Immerhin wehren Sie sich ... wenn man wenigsten so weit kommen könnte, dass in Zukunft alternativ Ringimpfungen durchgeführt werden, wäre das schon ein riesen Erfolg.

  4. #4
    Avatar von gippendale
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    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die Tötung bzw. deren Anordnung rechtswidrig war, wäre mMn ein richtiger Weg. Dazu braucht es aber die Klage eines einzelnen ggf. mit Unterstützung der diversen Verbände. Spontan fällt mir auch nur die Sachbeschädigung ein; eventuell kann es auch (noch) um Nötigung gehen.

  5. #5

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    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die Tötung bzw. deren Anordnung rechtswidrig war, wäre mMn ein richtiger Weg. Dazu braucht es aber die Klage eines einzelnen ggf. mit Unterstützung der diversen Verbände. Spontan fällt mir auch nur die Sachbeschädigung ein; eventuell kann es auch (noch) um Nötigung gehen.
    Ich sehe vor allem Verletzung der Einzelnorm Art 13 GG, da hier flächendeckend auf mehrere Ortschaften bezogen, Grundstücke und möglicherweise auch Wohnräume betreten und durchsucht worden sind. Um eine Parallele für so einen Vorgang in Mitteleuropa zu finden, muss man schon auf die Zeit vor 1945 zurückgreifen.

  6. #6
    Avatar von Ines
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    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die Tötung bzw. deren Anordnung rechtswidrig war, wäre mMn ein richtiger Weg. Dazu braucht es aber die Klage eines einzelnen ggf. mit Unterstützung der diversen Verbände. Spontan fällt mir auch nur die Sachbeschädigung ein; eventuell kann es auch (noch) um Nötigung gehen.

    Ich sehe vor allem Verletzung der Einzelnorm Art 13 GG, da hier flächendeckend auf mehrere Ortschaften bezogen, Grundstücke und möglicherweise auch Wohnräume betreten und durchsucht worden sind. Um eine Parallele für so einen Vorgang in Mitteleuropa zu finden, muss man schon auf die Zeit vor 1945 zurückgreifen.

    So seh ichs auch und würd gern ein Klagefax schicken.
    Der Haubentaucher ist nah an mir dran und Konsequenzen zu überlegen macht heißes Blut.
    LG Ines

  7. #7
    Was passierte eigentlich nach Wermsdorf letzes Jahr. Wurde da auch alle Geflügel in 3 km Radius getötet. Ist diese Keulung eine neue Politik oder ?

  8. #8
    Gast
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    Ja, dort und auf Rügen wurde es so gehandhabt.

  9. #9
    Avatar von PaterZwieback
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    Original von Sarcelle
    Ich sehe vor allem Verletzung der Einzelnorm Art 13 GG, da hier flächendeckend auf mehrere Ortschaften bezogen, Grundstücke und möglicherweise auch Wohnräume betreten und durchsucht worden sind.
    Hallo,

    dürfen die denn so ohne weiteres Hausdurchsuchungen machen ohne richterliche Anordnung?
    Manno und ich wollte meine Hühner im Ernstfall im Bettkasten verstecken.
    Wieder nichts!

    Gruß Uwe

  10. #10

    Registriert seit
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    Hallo,
    ganz erlich, mir tun die Leute Leid und gleichzeitig bin ich froh das ich dort nicht Wohne.
    Ich kann mir nicht vorstellen wie ich reagieren würde.

    So wie ich meine Hühner verhätschel....würde ich wohl dann noch eine Strafanzeige wegen wiederstand und Körperverletzung haben.

    Ich gehe so schon in die Luft wenn mir jemand schief kommt.
    So zB mein zukünftiger Schwager am Wochenende als der sagte:

    *also ich würde den Stall ja nicht neu bauen - mußt die doch eh bald alle in die Truhe kloppen.*

    Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr den schönsten Mäkeranfall habe ich bekommen.
    Nur verstecken....das würde bei mir nicht gehen, überlegt habe ich so etwas schon...nur die Leute würden sehr gerne Petzen.

    Gruß

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