Nur zur Info!
Das Oberverwaltungsgericht Münster (2B 501/21) hat in einer Wohnsiedlungen 1 Hahn und 9 Hennen erlaubt.
Anhang 249340
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (2B 501/21) hat in einer Wohnsiedlungen 1 Hahn und 9 Hennen erlaubt.
Anhang 249340
Geändert von zfranky (19.09.2022 um 01:03 Uhr) Grund: Verstoß gegen das Urheberrecht
„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
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