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Thema: Hühnerhaltung in landwirtschaftlichen Betrieb aufnehmen

  1. #1

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    Hühnerhaltung in landwirtschaftlichen Betrieb aufnehmen

    MoinMoin liebe Forenkollegen,

    meine Frau und ich haben unsere kleine Hühnerzucht auf dem Familienhof in Mecklenburg Vorpommern. Der Hof liegt leider im Außenbereich, was grundsätzlich den Bau weiterer Ställe unterbindet. Allerdings wäre es nach §61 (1)1.c der LBauO MV kein Problem, wenn die Hühnerhaltung ein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs ist. Da wir einen angemeldet haben, auch wenn wir es nur in kleinem Rahmen für Eigenbedarf ist, überlegen wir nun, die Hühnerhaltung/zucht mit aufzunehmen.
    Wir haben etwas bedenken, dass dadurch eventuell zusätzliche Auflagen oder die BG einen pflichtversichern will oder oder oder. Habt ihr in der Hinsicht Erfahrungen oder Ratschläge? Nicht dass wir nur für ein paar Hühnerställe die man auch mobil hätte bauen können ein böses Erwachen bekommen.
    Vielen Dank schonmal im Voraus und ganz liebe Grüße an euch alle!

  2. #2

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    Wie es bei euch nach der Landesverordnung für MV aussieht weiß ich nicht. Nach hiesigen Bestimmungen müsstet ihr mit eurem landw. Nebenerwerbsbetrieb schon vollumfänglich in den Krallen der BG sein. Ein landw. Nebenerwerbsbetrieb erzeugt noch keine Privilegierung nach dem Baurecht für Bauten im Außenbereich. Nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass durch den Umfang deines landw. Treibens du einen erhebl. Teil deiner Einkünfte erzielst. Ein paar Kühe, Schweine, Schafe, Hühner usw reichen nach meinen Erfahrungen nicht aus. Viel Glück bei eurem Vorhaben.
    Tacheles Konversation kann zu Selbsterkenntnis führen

  3. #3
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Landwirtschaftliche Betriebe dürfen im Außenbereich nicht nur bauen, sie dürfen manches bis zu einer gewissen Größe sogar verfahrensfrei bauen, hast Du sicherlich schon alles gelesen. Die Größe des Betriebes oder ob Haupt-/Nebenerwerb ist nicht entscheidend. Ich empfehle Dir, Dich an eine landwirtschaftliche Unternehmensberatung zu wenden. Diese Leute gibt es als Einzelkämpfer und als Beratungsringe. Es gibt Listen, auf denen diese Berater aufgelistet sind. Das erfährst Du beim Amt für Landwirtschaft. Es gibt auch Berater, die nicht auf diesen Listen verzeichnet sind, da könnten andere Landwirte Kontakdaten liefern. Deine Fragen können eigentlich nur diese Leute beantworten, die kennen auch die Stolperfallen. Oder Du schaffst einfach "verfahrensfrei" Tatsachen und läßt evtl. Probleme auf Dich zu kommen, aber die Tour ist nciht jedermanns Sache. Ich habe vor kurzem verfahrensfrei im Außenbereich eine 60m²-Voliere für die Hühner errichtet und die gehört natürlich zu meinem Landwirtschaftsbetrieb. Habe also die Fragen, die Dir jetzt durch den Kopf gehen, alle auch durchdacht. Irgendwann muß man einfach machen, sonst steht man sich selber im Weg.
    Garten ohne Hühner ist wie Baum ohne Ast.

  4. #4
    Avatar von wolfswinkel7
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    Deine Fragen kannst Du echt nur Vorort klären!
    Es gibt Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und auch von Landkreis zu Landkreis, manchmal sogar von Kommune zu Kommune.
    Wirklich kann Dir da nur das Amt für LändlichenRaum helfen!
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  5. #5
    Avatar von Neuzüchterin
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    Wir müssen seit Neuesten 90 € an die Sozialversicherung abdrücken wegen der Hühner.

  6. #6
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Unbedingt mit dem Amt abklären, denn kein anderer kein dir eine verbindliche Antwort geben @TE.

    90 € für Hühner? Für welchen Zeitraum und warum? O.o

  7. #7

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    MoinMoin,

    ja genau darum geht es mir, genehmigungsfrei bauen zu können mit den Privilegien der landwirtschaftlichen Betriebe. Hierfür müsste aber meines Erachtens nach der landwirtschaftliche Betrieb auch die Hühnerzucht enthalten, was er bis dato noch nicht tut.
    @sm20 hast du denn die Hühnerzucht oder Haltung offiziell zum landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet? Falls ja- kam denn etwas in der Richtung von BG und Konsortium?
    @Neuzüchterin das ist dann aber schon als Erwerbstätigkeit angemeldet, oder?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schonmal

  8. #8
    Avatar von wolfswinkel7
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    Also ich kann nur von hier berichten!
    OHNE Baugenehmigung darf man NIX bauen, selbst als privilegierte Landwirte nicht, und Außenbereich schon gar nicht ohne! Selbst den Antrag zu stellen ist problematisch und liegt im ermessen des Sachbearbeiters.
    [B]
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  9. #9
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Zitat Zitat von wolfswinkel7 Beitrag anzeigen
    Also ich kann nur von hier berichten!
    OHNE Baugenehmigung darf man NIX bauen, selbst als privilegierte Landwirte nicht, und Außenbereich schon gar nicht ohne! Selbst den Antrag zu stellen ist problematisch und liegt im ermessen des Sachbearbeiters.
    So ist es hier auch. Genehmigungsfrei gibt es bei uns nicht und im Außenbereich gibt es sehr hohe Hürden, ganz besonders für Landwirte im Nebenerwerb. Da braucht man u.a. eine genaue Berechnung, ob die Einnahmen aus der jeweiligen Landwirtschaft die Kosten der Baumaßnahme überhaupt rechtfertigen usw..

    Für Nicht-Landwirte geht bei uns so gut wie nix im Außenbereich. 3m3 umbauter Raum für einen Geräteschuppen, sonst darf nix gebaut werden. Ausnahmegenehmigungen gibt es keine, das braucht man erst gar nicht zu versuchen.

  10. #10
    Avatar von wolfswinkel7
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    Genauso ist es Lisa.
    Wir wollten ein Sonnensegel in der Weide montieren, nur über den Sommer, ach Gott welch ein geschiss
    Da wird Tierwohl nicht ganz so groß geschrieben, wenn es der Bearbeiter nicht für gut heißt.
    [B]
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