Wie es bei euch nach der Landesverordnung für MV aussieht weiß ich nicht. Nach hiesigen Bestimmungen müsstet ihr mit eurem landw. Nebenerwerbsbetrieb schon vollumfänglich in den Krallen der BG sein. Ein landw. Nebenerwerbsbetrieb erzeugt noch keine Privilegierung nach dem Baurecht für Bauten im Außenbereich. Nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass durch den Umfang deines landw. Treibens du einen erhebl. Teil deiner Einkünfte erzielst. Ein paar Kühe, Schweine, Schafe, Hühner usw reichen nach meinen Erfahrungen nicht aus. Viel Glück bei eurem Vorhaben.
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