MoinMoin liebe Forenkollegen,
meine Frau und ich haben unsere kleine Hühnerzucht auf dem Familienhof in Mecklenburg Vorpommern. Der Hof liegt leider im Außenbereich, was grundsätzlich den Bau weiterer Ställe unterbindet. Allerdings wäre es nach §61 (1)1.c der LBauO MV kein Problem, wenn die Hühnerhaltung ein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs ist. Da wir einen angemeldet haben, auch wenn wir es nur in kleinem Rahmen für Eigenbedarf ist, überlegen wir nun, die Hühnerhaltung/zucht mit aufzunehmen.
Wir haben etwas bedenken, dass dadurch eventuell zusätzliche Auflagen oder die BG einen pflichtversichern will oder oder oder. Habt ihr in der Hinsicht Erfahrungen oder Ratschläge? Nicht dass wir nur für ein paar Hühnerställe die man auch mobil hätte bauen können ein böses Erwachen bekommen.
Vielen Dank schonmal im Voraus und ganz liebe Grüße an euch alle!
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