@ZELine: Der Beitrag war wenig hilfreich.

Grundsätzlich wäre der erste Schritt ein Anruf beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das ist auch nachts besetzt und es gibt auch immer einen Richter in Bereitschaft. Dort müsste eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Aber wie hier auch schon öfter gesagt wurde, der Hobbygeflügelhalter, der da aus dem Schlaf gerissen wird konnte ja offenbar gar nicht so schnell Halt! sagen, wie ihm seine Tiere vor der Nase weggekeult wurden. Übrigens gab es auch zu BSE-Zeiten Keulungsanordnungen, die von den Verwaltungsgerichten wieder gekippt wurden. Es lässt mich nochmehr an der Rechtmäßigkeit (insbesondere an Erforderlich- und Zumutbarkeit) der Keulungen zweifeln, dass weder in Wernsdorf noch jetzt in Wickersdorf weitere angesteckte Tiere gefunden wurden.

Nochmal zum genauen Fall in Wickersdorf. Wenn die Zeitung hier Recht hat, dann wurden die Gänse dort erst vor ca. vier Wochen angeschafft:
"Die erst vier Wochen zuvor angeschafften Gänse..."
Weiß denn jemand woher die kamen? Das wäre doch höchst interessant. Ich konnte mir ohnehin nicht vorstellen, wie sich das Tier dort hätte anstecken sollen. Die Wildvogelfundstellen sind ein Stück weg und auch an einem Gewässer mangelt es.

In dem Zusammenhang finde ich im Übrigen besonders die allerorts behördenseitig vorgebrachten Warnungen überdenkenswert, man solle besonders an Gewässern seine Tiere unbedingt einsperren. Die zwei Nutztierfälle in Deutschland hätte man damit wahrlich nicht verhindert.

>Wir wissen nicht, was wir machen sollen. Aber das machen wir 100ig!<