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Thema: aktuelles zu Thüringen

  1. #81

    Registriert seit
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    Original von SarcelleEs ist nicht unbedingt nachzuvollziehen, welche Gründe gegen die Einholung einer richterlichen Anordnung gesprochen hätten.
    Nicht? Du meintest vermutlich, dass du es nicht nachvollziehen kannst. Du solltest dich fortbilden. Ich empfehle das Tierseuchengesetz, z.B. § 24 oder § 73. Umgehung des Richtervorbehalts, tss ...

    Übrigens bin ich der Meinung, dass sich in diesem Forum die echt Betroffenen austauschen sollten. Unbetroffene Hobbywissenschaftler und jetzt wohl auch -juristen sollten sich ihre nur scheinbar sinnhaften Forenbeiträge sparen und sich schon gar nicht als Oberlehrer aufspielen. Muss es dieses Forum sein? Hast du niemanden, mit dem du mal im wirklichen Leben was unternehmen kannst Sarcelle?

  2. #82
    Avatar von acer
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    Original von Sarcelle
    Die Frage ist, ob ider Vorgang als Massnahme bei "Gefahr im Verzug" ausgelegt werden kann. Es ist nicht unbedingt nachzuvollziehen, welche Gründe gegen die Einholung einer richterlichen Anordnung gesprochen hätten. Wenn aber dies aber möglich gewesen wäre, ist die Massnahme, immerhin handelt es sich uim einen Grundrechtseingriff nach Art 13 GG- rechtswidrig. Eine Verzögerung der Massnhame wegen der Einholung eines richterlichen Beschlusses hätte den Zweck der Massnahme nicht gefährdet. Zweck der Massnhame kann aber allenfalls Gefahrenabwehr sein und nicht die Abwendung eines Handelsnachteils für die Bundesrepublik Deutschland.

    Theoretisch wäre für die Betroffenen eine sofortige Verfassungsbeschwerde per Telefax vor Beginn der Massnahme möglich gewesen. Eventuelle, durch Verzögerung entstehende Handelsnachteile für die Bundesrepuklik Deutschland können kein Bestrandteil einer güterabwägung bei Eingriffen in grundgesetzlich geschützte Normen sein.

    Solche Massnahmen unterliegen zwar - wie oben richtig ausgeführt - nicht der StPO, sondern als Massnahmen zur Gefahrenabwehr dem Verwaltungsrecht, dies kann aber im Endeffekt nicht zu einer Aushebelung von grundgesetzlich geschützten Rechten und Umgehung des Richtervorbehalts führen. Dieser Aspekt ist anscheinend weder in den Medien noch von den Beteiligten wahrgenommen worden.
    Da stelle ich mir so einen älteren Herren vor, 8. Klasse Volksschulabschluß, immer rechtschaffen und gesetzestreu, dessen einziges Vergnügen seine Hühnerzucht ist und vor dessen Tür nun ein Rollkommando steht. Ob der die juristischen Tricks ausschöpfen kann bevor seine Hühner gekillt werden?
    Auch ich hätte da meine Schwierigkeiten, wüßte nicht, wohin ich mich wenden sollte. Verfassungsbeschwerde per Telefax? Ich möchte den sehen, der das hinkriegt, wenn die "Killer" schon vor der Tür stehen.

  3. #83
    AnnTye
    Gast
    Hallo,

    ich habe eigentlich gehofft, dass die Polemik und die persönlichen Angriffe aufhören - noch dazu von einem User, der sich eigens dafür angemeldet zu haben scheint

    Bitte diskutiert vernünftig weiter, sonst wird dieser Thread geschlossen!

    Gruss,
    Antje

  4. #84

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    Dass gegen die seuchenrechtlichen Massnahmen rechtlich nichts zu machen ist, wurde bereits weiter oben festgestellt, und bedarf keines weiteren Kommentars, jedenfalls soweit "Betriebe" betroffen sind.

    Hier geht es aber um etwas anderes:
    http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-N...in-Th%FCringen
    http://www.lvz-online.de/aktuell/content/31605.html

    Die Pressemeldungen lassen darauf schliessen, dass sich die Massnahmen auf die quasi systematische Durchsuchung so gut wie einer ganzen Ortschaft oder jedenfalls eines Teils davon erstreckt haben.

    Das TierSG deckt allenfalls das Betreten von Betrieben oder Betriebsteilen und "Wohnräumen, in denen Tiere gehalten werden", die pauschale Durchsuchung ganzer Ortschaften deckt es sicher nicht.

  5. #85
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    83... bavarian Sibiria
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    Ich werd dieses Bauchgefühl nicht los, das das aus dem Ruder gelaufen ist und dadurch zur Nacht und Nebel Aktion wurde. Liest man diese(n) Artikel in allen Ausführungen ergibt sich das Bild, das der Keulungstrupp von den schwarz gehaltenen Tieren überrascht war. Freitag mittag, kurz nach dem Ergebnis von Riems hieß es noch "nur vier Halter und 35 Tiere". Diese Annahme/Fehlinfo könnte auch der Grund sein, das man mit Giftspritzen losgezogen ist. Wozu eine Tötungsanlage anfordern, wenn doch so wenige (ich weiß trotzdem zuviele) sind? Ich vermute man ging davon aus, das Freitag Abends nach Beschluß "durchziehen" zu können, vorallem bevor Presse vor Ort ist. Und dann haben wohl Ortskundige gepetzt, das der und der und der... auch noch Geflügel hätte. Danach lief´s wohl aus dem Ruder. Abbruch der Aktion und Tötungsanlage anfordern hätte bedeutet, das die Leute versuchen würden ihr Geflügel hinauszubringen, schließlich konnten sie dann gewarnt werden.
    Schöner wird das dadurch auch nicht. 1200 Tiere auf 3 km und 9-11 Ortschaften, das wäre ohne weiteres vom Vet-Amt überwachbar gewesen. Da wurden 2005 hier am Bodensee weit mehr Tiere in kürzester Zeit durchgetestet um ein zweites Rügen zu vermeiden.
    Schrecklich stelle ich mir die Situation vor, das ist doch ein Albtraum. Wenn ich mir vorstelle, das wäre hier Zwischen Panikattacke und Ohnmacht wäre da bei mir alles drin, garantiert . Sicherlich denke ich da nicht mehr dran zu faxen, mitten in der Nacht oder Freitag abends wäre das so oder so chancenlos.

    liebe Grüsslis... Lexx
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  6. #86

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    1200 Tiere auf 3 km und 9-11 Ortschaften, das wäre ohne weiteres vom Vet-Amt überwachbar gewesen.
    9 - 11 Ortschaften kann kaum einer drei km Zone entsprechen.

  7. #87
    Avatar von gippendale
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    @ZELine: Der Beitrag war wenig hilfreich.

    Grundsätzlich wäre der erste Schritt ein Anruf beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das ist auch nachts besetzt und es gibt auch immer einen Richter in Bereitschaft. Dort müsste eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Aber wie hier auch schon öfter gesagt wurde, der Hobbygeflügelhalter, der da aus dem Schlaf gerissen wird konnte ja offenbar gar nicht so schnell Halt! sagen, wie ihm seine Tiere vor der Nase weggekeult wurden. Übrigens gab es auch zu BSE-Zeiten Keulungsanordnungen, die von den Verwaltungsgerichten wieder gekippt wurden. Es lässt mich nochmehr an der Rechtmäßigkeit (insbesondere an Erforderlich- und Zumutbarkeit) der Keulungen zweifeln, dass weder in Wernsdorf noch jetzt in Wickersdorf weitere angesteckte Tiere gefunden wurden.

    Nochmal zum genauen Fall in Wickersdorf. Wenn die Zeitung hier Recht hat, dann wurden die Gänse dort erst vor ca. vier Wochen angeschafft:
    "Die erst vier Wochen zuvor angeschafften Gänse..."
    Weiß denn jemand woher die kamen? Das wäre doch höchst interessant. Ich konnte mir ohnehin nicht vorstellen, wie sich das Tier dort hätte anstecken sollen. Die Wildvogelfundstellen sind ein Stück weg und auch an einem Gewässer mangelt es.

    In dem Zusammenhang finde ich im Übrigen besonders die allerorts behördenseitig vorgebrachten Warnungen überdenkenswert, man solle besonders an Gewässern seine Tiere unbedingt einsperren. Die zwei Nutztierfälle in Deutschland hätte man damit wahrlich nicht verhindert.

    >Wir wissen nicht, was wir machen sollen. Aber das machen wir 100ig!<

  8. #88
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Original von Sarcelle
    9 - 11 Ortschaften kann kaum einer drei km Zone entsprechen.
    Okay, hab nochmal genau gezählt, es sind innerhalb des Kreises 6 Ortschaften , drei werden angeschnitten (zumindest die Gemarkung) und wenn ich das richtig gesehen habe, dann sind noch 2-3 Einzelgehöfte/kleine Weiler innerhalb der Keulungszone.
    Jetzt besser ?.
    @ gippendale, anscheinend kam ja nur eben diese verendete Gans vor vuier Wochen neu dazu. Die Farm von der sie stammt wurde kontrolliert, der Zustand der Tiere dort ist unauffällig und die Schnelltests waren negativ. So zumindest die ganzen Artikel.

    liebe Grüsslis... Lexx
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  9. #89
    Avatar von gippendale
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    Gut. Will man das grammatische Vermögen des Autors des von mir zitierten Artikels nicht in Frage stellen, handelt es sich aber um alle Gänse. Woher stammen die denn? Stand das mal irgendwo?

  10. #90
    Avatar von Wontolla
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    Seltsam! Von 4 Gänsen und 5 Enten in Wickersdorf hatte eine einzige Gans H5N1. War das überhaupt die Gans der Wohngruppe? Kannten die denn ihre Gans nach 4 Wochen schon so gut? Keine Anzeichen von Krankheit vorher? Einfach nur tot aufgefunden?

    Es gibt Leute, die kennen keine Skrupel. Die würden ihre tote Gans auf so eine Weise entsorgen und dafür eine lebende mitnehmen.

    Ich glaube, den Leuten wäre in der allgemeinen Verwirrung nicht einmal aufgefallen, wenn da plötzlich eine Gans zu viel dagewesen wäre.
    L. G.
    Wontolla

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