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Thema: Neue EU Tierarzneimittelverordnung ab dem 28.01.2022

  1. #1

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    Neue EU Tierarzneimittelverordnung ab dem 28.01.2022

    Habt Ihr schon von der neuen EU Tierarzneimittelverordnung und dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab 28.01.2022 gehört oder damit zu tun gehabt?

    Ich war heute bei einem vogelkundigen TA und er hat bei unserer Ente eine Legedarmentzündung durch manuelle Untersuchung und Ultraschall diagnostiziert (sie hat wieder angefangen zu legen und legt nur Eidotter und Eiweiß ohne Haut und Schale seit einer Woche).

    Und dann sagte er mir, dass er aufgrund der neuen EU Tierarzneimittelverordung eigentlich für „Nutztiere“ sogut wie keine bisher verwendeten Antibiotika mehr rausgeben darf. (Bisher verwendet habe ich für meine Enten Doxycyclin, Enrofloxacin und Amoxicillin+Clavulansäure). Er hat mir dann sozusagen unter der Hand ein AB mitgegeben um die Legedarmentzündung behandeln zu können, auf der Rechnung steht nur Medikamente. Schon traurig, ich traue mich schon nicht mehr zu schreiben welches AB wir bekommen haben.

    Das ist eine ganz üble Situation für den TA, der natürlich jedem Tier helfen will, sich aber gleichzeitig evtl. strafbar macht. (Das gleiche Problem gilt für den Suprelorin Hormonchip, der für „Nutztiere“ eigentlich nicht verwendet werden darf, so hat es mir zumindest die TA letztes Jahr gesagt).

    Auf die schnelle habe ich keine Details gefunden, denn ich möchte natürlich genau wissen welche AB‘s noch offiziell für die Behandlung von „Nutztieren“ insbesondere für Hühner, Enten, Puten, Wachteln und Gänse zugelassen sind.

    Ich muss mir noch Zeit nehmen um im Netz zu suchen. Vielleicht können wir das hier gemeinsam herausfinden und erarbeiten. Bin für alle Infos sehr dankbar!

    https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/P...erordnung.html

    https://www.vetline.de/das-neue-tier...lrecht-ab-2022

    https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-me...htsrahmen.html

    https://ec.europa.eu/commission/pres...l/de/IP_22_663

    PS: von 2 TA‘s die Geflügel behandeln habe ich den Lösungsvorschlag gehört, es beim Geflügel so zu handhaben wie bei den Pferden, die Tiere müssten per Ringnummer gekennzeichnet werden und dann müsste es wie bei den Pferden einen Pass geben, in dem vom Besitzer angegeben wird ob das Tier geschlachtet werden darf oder nicht. Damit wären die Probleme, die wir zur Zeit haben, gelöst.

  2. #2
    Avatar von elja
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    Da kann Susanne ganz viel zu sagen. Die hat das schon versucht. Zumindest bzgl. AI bleibt ein Huhn ein Huhn.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
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  3. #3
    Moderator Avatar von zfranky
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    Das Problem mit der letzten Änderung ist im Kern, dass ab jetzt explizit nur noch gemäß Zulassung behandelt werden darf.
    Dass heißt, man darf ein Medikament nur noch anwenden, wenn die Tierart und die Art der Erkrankung im Beipackzettel auch erwähnt werden.
    Heißt im Klartext: Steht die Ente nicht drin..darf man es nicht für eine Ente abgeben. Hat sie eine Legedarmentzündung, aber die Erkrankung steht so nicht im Beipackzettel als Indikation, darf man es nicht anwenden, auch wenn die Ente an sich drin steht..
    Auch wenn der TA genau weiß, dass dieses Medikament geeignet ist und wirken würde und er es so an der Uni auch gelernt hat.
    Selbst wenn ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Zubereitung für diese Tierart und Indikation zugelassen ist, man dieses aber zufällig nicht da hat, darf man ein absolut baugleiches Präparat, welches man da hätte, wo aber die Indikation und/oder Tierart nicht drin steht, nicht anwenden.

    Aber wie ich ja in dem thread zur geplanten Einschränkung der AB-Verordnungen bei Tieren letztens erfahren durfte, steht ja die Mehrheit der User auch hier hinter solch restriktiven Gesetzen und beklatscht das als "Fortschritt".
    Geändert von zfranky (10.03.2022 um 01:30 Uhr) Grund: typo

  4. #4
    Avatar von Irmgard2018
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    Wozu willst Du wissen, welche Antibiotika noch zugelassen sind? Bist Du Tierarzt? Wenn nicht: Dein Tierarzt sollte Bescheid wissen. Wenn nicht und er würde Dir ein Antibiotikum geben, das dem Tier hilft, obwohl es eigentlich nicht mehr zugelassen ist für diese Anwendung, sei dankbar und schweige darüber.... Oder möchtest Du dann ernsthaft dem Tierarzt ins Gesicht sagen können, daß er das nicht verordnen darf und dein Huhn lieber sterben soll?

    Aber Hühner haben doch Ringe, wenn Du sie beim regulären Züchter kaufst, und angewendete Medikamente mußt Du heute schon notieren für jedes Huhn. Bei Abgabe eines Huhns gehören die Infos eigentlich zum Tier, die Angaben müßte man dem neuen Besitzer schon zeigen oder mitgeben..... Andererseits, kein verantwortungsvoller Züchter wird ein Tier, das so behandelt wurde, daß weder Fleisch noch Eier gegessen werden dürfen, an Interessenten abgeben?

    Wobei, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, sollen ja bestimmte Antibiotika deswegen nicht bei Tieren verwendet werden, damit sich keine Resistenzen bei den Erregern bilden. Was heißt, je weniger ein Medikament angewandt wird, desto geringer das Risiko , daß es bald zu Resistenzen kommt. Habe also mit Schlachten und dem Verzehr beim Menschen nichts zu tun. Bei manchen Medikamenten ist es auch so, daß schlicht und ergreifend eine Zulassung für diesen Bereich sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt für das Pharmaunternehmen. Und sobald die Zulassung abgelaufen ist, darf das Medikament in dem Bereich nicht mehr verwendet werden. Das hätte in dem Fall nichts mit Resistenzen zu tun, sondern wäre ein wirtschaftlicher Grund. Da hat aber wahrscheinlich mit der neuen Verordnung nichts zu tun, verschärft aber natürlich die Situation.
    Geändert von Irmgard2018 (10.03.2022 um 01:11 Uhr)
    LG, Sylvia
    mit 3,0 DJT, 0,1 ZwPudel, 3,4 ZwAraucana, 0,2 ZwReichshuhn gsc, 0,1 ZwWelsumer, 0,6 ZDresdner und 12,3 ZwBreda

  5. #5
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Irmgard2018 Beitrag anzeigen
    Aber Hühner haben doch Ringe, wenn Du sie beim regulären Züchter kaufst, und angewendete Medikamente mußt Du heute schon notieren für jedes Huhn.
    Das nutzt nichts, denn es gibt bis jetzt keine gesetzliche Möglichkeit, ein Huhn zum Hobbytier umzuwidmen, weswegen die Auswahl der Medikamente sehr beschränkt ist. Schon eine Narkose für eine OP ist im Grunde illegal. Metacam als Schmerzmittel.. illegal..Hormonchip.. illegal.. etc..

  6. #6
    Avatar von Irmgard2018
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    Okay, danke, den Punkt hatte ich nicht berücksichtigt, da hast du recht......
    Wobei: Zwerghühner sind doch grundsätzlich Zierhühner, oder? *pfeif....g
    LG, Sylvia
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  7. #7

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    @zfranky: Danke für die gute Erklärung, Tierart und Erkrankung müssen als Indikation angegeben sein.

    @Irmgard2018: Also Du hast meinen Text wohl völlig falsch verstanden. Natürlich bin ich dem TA sehr dankbar für das AB und ich käme nicht im Traum darauf dem TA irgendetwas vorzuwerfen! Wie kann man meinen Text nur so missverstehen, er ist aus purer Panik entstanden, weil ich wissen wollte welche AB‘s jetzt noch offiziell für die Behandlung meiner Enten zur Verfügung stehen und nicht weil ich einem TA, der meinem Tier hilft etwas vorwerfen will.

  8. #8

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    Was bin ich froh, dass es TÄ gibt, die noch mit dem Herzen arbeiten. Ich habe auch so eine, Gott sei Dank.

  9. #9
    Bummelux Avatar von Vinny
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    Zitat Zitat von Klara55 Beitrag anzeigen
    Was bin ich froh, dass es TÄ gibt, die noch mit dem Herzen arbeiten. Ich habe auch so eine, Gott sei Dank.
    Das ist der Punkt, den ich nicht tiefer ausführen, aber absolut zustimmen will !
    1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse

  10. #10
    Avatar von Wilde Hummel
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    Zitat Zitat von Irmgard2018 Beitrag anzeigen
    sollen ja bestimmte Antibiotika deswegen nicht bei Tieren verwendet werden, damit sich keine Resistenzen bei den Erregern bilden. Was heißt, je weniger ein Medikament angewandt wird, desto geringer das Risiko , daß es bald zu Resistenzen kommt. Habe also mit Schlachten und dem Verzehr beim Menschen nichts zu tun.
    Wieso hat das mit dem Verzehr beim Menschen nichts zu tun? Ich würde das gern verstehen, denn das beschäftigt mich gerade sehr. Ich muss Montag meinen Hahn schlachten lassen. Er hat 1 Woche Gentamicin Salbe auf den Kamm bekommen, die letzte Gentamicin-Behandlung ist Montag 10 Tage her. Die TÄ meint, das Mittel würde über den Kamm auch in den Körper aufgenommen, wir sollten wegen der Gefahr von Resistenzen das Fleisch wegwerfen. Aber ich hadere so damit, sein Tod kommt mir so sinnlos vor, wenn wir ihn nicht wenigstens essen. Gentamicin wird im Darm des Menschen nicht aufgenommen, kann aber wohl die Darmbakterien des Menschen angreifen. Ich frage mich die ganze Zeit, ob es übertrieben oder sinnvoll ist, das Fleisch wegzuwerfen.
    0, 2 gr. Orpingtons, 0, 1 Mixe

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