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Thema: Neue EU Tierarzneimittelverordnung ab dem 28.01.2022

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  1. #3
    Moderator Avatar von zfranky
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    Das Problem mit der letzten Änderung ist im Kern, dass ab jetzt explizit nur noch gemäß Zulassung behandelt werden darf.
    Dass heißt, man darf ein Medikament nur noch anwenden, wenn die Tierart und die Art der Erkrankung im Beipackzettel auch erwähnt werden.
    Heißt im Klartext: Steht die Ente nicht drin..darf man es nicht für eine Ente abgeben. Hat sie eine Legedarmentzündung, aber die Erkrankung steht so nicht im Beipackzettel als Indikation, darf man es nicht anwenden, auch wenn die Ente an sich drin steht..
    Auch wenn der TA genau weiß, dass dieses Medikament geeignet ist und wirken würde und er es so an der Uni auch gelernt hat.
    Selbst wenn ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Zubereitung für diese Tierart und Indikation zugelassen ist, man dieses aber zufällig nicht da hat, darf man ein absolut baugleiches Präparat, welches man da hätte, wo aber die Indikation und/oder Tierart nicht drin steht, nicht anwenden.

    Aber wie ich ja in dem thread zur geplanten Einschränkung der AB-Verordnungen bei Tieren letztens erfahren durfte, steht ja die Mehrheit der User auch hier hinter solch restriktiven Gesetzen und beklatscht das als "Fortschritt".
    Geändert von zfranky (10.03.2022 um 00:30 Uhr) Grund: typo
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

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