Habt Ihr schon von der neuen EU Tierarzneimittelverordnung und dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab 28.01.2022 gehört oder damit zu tun gehabt?
Ich war heute bei einem vogelkundigen TA und er hat bei unserer Ente eine Legedarmentzündung durch manuelle Untersuchung und Ultraschall diagnostiziert (sie hat wieder angefangen zu legen und legt nur Eidotter und Eiweiß ohne Haut und Schale seit einer Woche).
Und dann sagte er mir, dass er aufgrund der neuen EU Tierarzneimittelverordung eigentlich für „Nutztiere“ sogut wie keine bisher verwendeten Antibiotika mehr rausgeben darf. (Bisher verwendet habe ich für meine Enten Doxycyclin, Enrofloxacin und Amoxicillin+Clavulansäure). Er hat mir dann sozusagen unter der Hand ein AB mitgegeben um die Legedarmentzündung behandeln zu können, auf der Rechnung steht nur Medikamente. Schon traurig, ich traue mich schon nicht mehr zu schreiben welches AB wir bekommen haben.
Das ist eine ganz üble Situation für den TA, der natürlich jedem Tier helfen will, sich aber gleichzeitig evtl. strafbar macht. (Das gleiche Problem gilt für den Suprelorin Hormonchip, der für „Nutztiere“ eigentlich nicht verwendet werden darf, so hat es mir zumindest die TA letztes Jahr gesagt).
Auf die schnelle habe ich keine Details gefunden, denn ich möchte natürlich genau wissen welche AB‘s noch offiziell für die Behandlung von „Nutztieren“ insbesondere für Hühner, Enten, Puten, Wachteln und Gänse zugelassen sind.
Ich muss mir noch Zeit nehmen um im Netz zu suchen. Vielleicht können wir das hier gemeinsam herausfinden und erarbeiten. Bin für alle Infos sehr dankbar!
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/P...erordnung.html
https://www.vetline.de/das-neue-tier...lrecht-ab-2022
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-me...htsrahmen.html
https://ec.europa.eu/commission/pres...l/de/IP_22_663
PS: von 2 TA‘s die Geflügel behandeln habe ich den Lösungsvorschlag gehört, es beim Geflügel so zu handhaben wie bei den Pferden, die Tiere müssten per Ringnummer gekennzeichnet werden und dann müsste es wie bei den Pferden einen Pass geben, in dem vom Besitzer angegeben wird ob das Tier geschlachtet werden darf oder nicht. Damit wären die Probleme, die wir zur Zeit haben, gelöst.
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