Hallo Hühnerfreunde,
ich weiß, dass Thema ist unendlich oft diskutiert worden. Ich finde aber keinen für mich passenden Fall und erbitte darum Hilfe/Einschätzung.
Ich wohne seit 2010 in einem ländlich von Gartenbau und Bauern umgebenden Dorf in NRW.
Das Grundstück gehörte meinem Opa, welcher hier immer Hühner, Gänse und manchmal Schafe hatte.
In dieser langen Tradition folgend, habe ich nach seinem Tod die Hühnerhaltung weitergeführt.
Seit 2018 züchte ich nun selber und habe um die 50 Tiere.
Grundsätzlich ist das Flurstück dem "Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft)" zugeordnet. Allerdings trennt uns nur eine Straße zur Wohnbebauung (neu angelegt ca. 2005). Damit wir hier überhaupt ein Haus bauen durften, mussten wir vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Klage besagt, dass wir nun zum "Innenbereich" zählen (Im Geoportal steht als Legende zur Farbe: Wohnbau, Mischnutzung, Bes. funktionale Prägung). Es wurde keinerlei Bebauungsplan für unser Grundstück erstellt.
Ich möchte gerne die alte Hütte, durch ein vernünftiges Steinhaus ersetzen. Eine erste Anfrage beim Bauamt ergab, dass ich ein Gartenhaus mit maximal 75³ umbauten Raum setzen darf.
Auf Nachfrage, was denn mit einem Stall wäre, wurde gesagt, dass ich eine Bauvoranfrage stellen soll.
Meine Sorge geht nun dahin, dass mir nur eine gewisse Anzahl Tiere genehmigt wird. Was meine Zucht im Grunde zum erliegen brächte.
Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt?
Viele Grüße
Marco
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