Da kommt eine Abrißverfügung und der Schwarzbau muss innerhalb der gesetzten Frist beseitigt sein. Ist er das nicht, dann wird es kostenpflichtig vom Amt in Auftrag gegeben. Dann zahlt man es halt.
Und es ist egal ob das Ding schon jahrelang steht oder nicht. Auf Gewohnheitsrecht sollte man sich nicht verlassen.
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