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Thema: Ist Selbstversorgung rechtlich eine "landwirtschaftliche Nutzung" ?

  1. #1
    Avatar von Gackerliene
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    Ist Selbstversorgung rechtlich eine "landwirtschaftliche Nutzung" ?

    Seufz, ich hätte nicht gedacht, dass das so kompliziert wird... unsere Hühner könnten schon längst unter den Obstbäumen im neuen Zuhause rumhuddeln, ich habe schon eine Teilzeitstelle dort, stattdessen braten sie hier im steilen hang in der Sonne... ich fiebere der Baugenehmigung entgegen für unseren Hühnerstall auf der Obstwiese hinterm Haus, die ausserhalb der Ortsgrenze liegt. Ich habe eine Bauvoranfrage gestellt, vor ein paar Wochen, mit schöner Skizze und Beschreibung des Vorhabens.

    Nun habe ich mal etwas hinterher telefoniert und der zuständige Mitarbeiter ist wirklich in urlaub, wie ich vermutet hatte und nächste Woche wieder da. Die ihn vertretende dame meinte mürrisch, im Aussenbereich gäbe es keine Möglichkeit zu bauen, weil er nicht der Pflege von Hobbies diene.

    ich brauche im Falle der vermuteten Ablehnung Argumente für einen Widerspruch.

    ist nicht der Ursprung der Landwirtschaft die sesshafte Selbstversorgung einer Familie ? Auch wenn wir kein landwirtschaftlicher Betrieb sind, möchten wir uns auf unserem Grundstück partiell selbst versorgen dürfen(und nur von Äpfeln und Himbeeren werden wir halt nicht satt...).. dass dies natürlich nicht 100% erreicht und wir nicht an besonderer Rentabilität interessiert sind (so dass auch alte Hühner und weniger legefreudige da herumhüpfen...) entspricht natürlich nicht dem Gedanken der modernen Landwirtschaft und mit den paar Quadratmetern machen wir auch nicht den halben Landkreis satt, allenfalls mal eine handvoll Gäste...

    oder hat jemand Erfahrung mit der Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein freizeitgartengrundstück? ca 200m Luftlinie entfernt sind 2,3 Kleingärten mit Trampolins und Gartenhäusern drauf, das muss ja irgendwie auch genehmigt worden sein....

    lieben Gruß, Alex

    natural boostert !

  2. #2
    Avatar von Gubbelgubbel
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    In welchem Bundesland wohnst du denn? Wie das gehandhabt wird ist da ja sehr unterschiedlich. In vielen Bundesländern wär das aufstellen eines Gartenhauses (auf stelzen) zb legal, nur ein Fundament gießen nicht oder du darfst bis zu einer bestimmten Grundfläche ohne Genehmigung bauen. Eine umnutzung beantragen, also von Landwirtschaft zu garten ist relativ problemlos, kostet aber und auch das ist total unterschiedlich
    Buntes Hühner-Allerlei: 0,2 Vorwerk, 0,1 Araucaner, 0,2 Barnevelder, 0,1 Seidenhuhn, 0,1 Leghorn ex., 0,4 Bartzwergmixe, 2,9 große Mixe, 0,1 Marans, 1,1 Stoapiperl 0,3 kleine Schwedenmixe 1,0 Chabo

  3. #3
    Avatar von Gallo Blanco
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    Warum hast du nicht einfach einen kleinen Hühnerstall gebaut?
    "Wer lange fragt, geht lange irr."

    Oder du hättest dir einen Bauwagen besorgt und da den Hühnerstall reingebaut, der wäre dann beweglich und dagegen kann kein Mensch was sagen.

    Diese ganze Paragraphenreiterei ist ja kompletter Irrsinn.

    LG Stefan
    NICHT höher, schneller, weiter,
    SONDERN langsamer, bewusster, weniger.

  4. #4
    Avatar von Viktor6
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    Servus Alex,
    leider kann ich Dir nicht konkret weiter helfen.
    Ich kann nur aus eigener Erfahrung (mit einem anderen Bauvorhaben) sagen: Bleib dran!
    Lass Dich nicht abwimmeln und nerv die Behörde "zu Tode".
    Geh selbst auf das zuständige Amt (bei uns Bauamt) um die "Satzung" oder den "Flächen-
    nutzungsplan" einzusehen. Geh zum Bürgermeister (Bürgersprechstunde) und schildere
    den Sachverhalt. Wenn es Dir finanziell möglich ist, nimm Dir einen Anwalt (Baurechtler)
    und sag ihm, er soll nach Urteilen suchen, die Deinem Vorhaben "ähneln".

    Fahr schwere "Geschütze" auf und lass Dich nicht klein kriegen.

    Viel Glück und viel Erfolg!
    Liebe Grüße
    Beate
    Newa dadsch a ranning süstem!

  5. #5

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    In fast allen Fällen bekommt du im Außenbereich nur eine Baugenehmigung wenn du ein Gewerbe als Land/Forstwirt hast.
    Auf eine Ausnahme würde ich nicht hoffen, Wiederspruch wird da auch nicht viel Erfolg bringen.
    Die Gesetzeslage finde ich auch ganz gut, sonst würde sich alle Leute mit Kohle ihre Häuser mitten in die Landschaft setzen, und das will ja auch keiner.
    Verwende einen Mobilstall, und du wirst wenig Probleme haben.
    Dabei kannst du dir einen Bauwagen oder Wohnwagen entsprechend umbauen, oder du baust einen Stall auf ein geeignetes Fahrgestell.
    Wenn der dann nicht fest montiert ist, sondern nur gesichert (Spanngurte usw.) zählt der als Ladung und du kannst sogar zum Tüv mit dem Anhänger. Vorausgesetzt die Baumasse passen zur STVzO.

    Die Verwendung von einem Bauwagen wird wohl das beste für einen Umbau sein.
    Mit viel Geld kann man einen mobilen Hühnerstall auch fertig kaufen.

    Gruß Jürgen

  6. #6

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    Zitat Zitat von Gackerliene Beitrag anzeigen
    oder hat jemand Erfahrung mit der Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein freizeitgartengrundstück? ca 200m Luftlinie entfernt sind 2,3 Kleingärten mit Trampolins und Gartenhäusern drauf, das muss ja irgendwie auch genehmigt worden sein...
    Je nach Bundesland wirst du als Nichtlandwirt im Aussenbereich kaum bis gar keine Baugenehmigung für einen festen Bau bekommen.
    Vorsicht auch bei einem mobilen Stall. Der darf dann nicht die ganze Zeit an einer Stelle stehen, sondern muss "wandern". Wenn du einen falschen Sachbearbeiter erwischst, kommt der mit Maßband nachmessen und macht Fotos vom Standort. Und leider hast du mit deinem Antrag auf dich aufmerksam gemacht. Ein Freizeitgrundstück ist, sofern es offiziell eines ist, etwas ganz anderes als ein Flurstück im Aussenbereich. Dort können Gartenhäuser... bewilligt werden oder brauchen eventuell keine Bewilligung.

  7. #7
    Avatar von Irmgard2018
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    Mit der Anmeldung beim Amt für Landwirtschaft und Forsten erhält man doch eine Betriebsnummer. Also ist doch jeder, der Hühner angemeldet hat, eh ein landwirtschaftlicher Betrieb? Sprich, Du nutzt doch die landwirtschaftliche Fläche mit einer Zwerg-Landwirtschaft *gg
    Geändert von Irmgard2018 (19.06.2021 um 16:37 Uhr)
    LG, Sylvia
    mit 3,0 DJT, 0,1 ZwPudel, 3,4 ZwAraucana, 0,2 ZwReichshuhn gsc, 0,1 ZwWelsumer, 0,6 ZDresdner und 12,3 ZwBreda

  8. #8
    Avatar von Orpington/Maran
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    Momentan leider ohne Hühner

  9. #9
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Im Außenbereich ist bauen verboten. Ein Gerätehaus von max. 3m3 ist genehmigungsfrei. Alles andere darf nicht gebaut werden. Aunahmegenehmigungen gibt es für Nichtlandwirte keine. Punkt.

    Nur weil man eine Betriebsnummer hat, ist man kein landwirtschaftlicher Betrieb.

    Nur weil man ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, darf man auch nicht einfach bauen. Dazu braucht man eine Genehmigung, einen Nachweis, dass die Gebäudegröße angemessen ist und dass sich durch die Gewinne der Landwirtschaft die Kosten des Gebäudes amortisieren.
    Hat/kann man das nicht, dann darf man auch als Landwirt im Außenbereich nicht bauen.

    Das Abstellen von Bauwagen, Wohnwagen etc. ist ebenso verboten. Paar Meter verschieben bringt nix.

  10. #10
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    Tatsache ist, dass sie Betriebsnummer die beim Anmelden der Geflügelhaltung erteilt wird, zumindest in BY, nix mit nem landwirtschaftlichen Betrieb zu tun hat

    Bei dem Flurstück hättest du sicher die Genemigung für nen Schuppen(Stall) zur Unterbringung von allerei Gerätschaften zu dessen Bearbeitung bekommen. Darfst du da denn nen Zaun rundrum machen?
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

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