Zitat Zitat von Lisa R. Beitrag anzeigen

Auf Deinem Grundstück innerhalb der Bebauungsgrenzen darfst Du den Wohnwagen abstellen.
können die Bebauungsgrenzen auch "außerhalb" liegen? Weil bei uns ist ja ein Stück, ca 6m breit, laut Geobasisinformation (Bodenrichtwerte) Bauland, allerdings liegt es direkt neben der "innerortsgrenze"....
Erweitert sich dann quasi der Ort, wenn wir da den Hühnerstall im Falle einer Ablehnung drauf bauen? Ich warte noch bis Mittwoch, dann frage ich mal bei der unteren Naturschutzbehörde nach... meine Bauvoranfrage ist von 10.05 (diesen Jahres :-) )