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Thema: Ist Selbstversorgung rechtlich eine "landwirtschaftliche Nutzung" ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Und ganz erhrlich, normal erkundigt man sich vorher/vor dem Kauf welcher Nutzung man ein Grundstück zuführen kann/darf oder eben nicht.
    1.17 Gr. Wyandotten, 3 Rot- und 3 Grünleger

  2. #2
    Avatar von Schnappi66
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    Naja, manchmal weiß man beim Grundstückskauf aber auch noch nicht, was man in ein paar Jahren dann vor hat. Z.B. Hühner halten oder sich einen Wohnwagen zulegen. Es ändern sich ja auch die Lebensumstände und Interessen.
    liebe Grüße
    Schnappi

  3. #3
    Avatar von wolfswinkel7
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    In D bist du nur noch Grundstücksbesitzer mit Eigentumseinbildung!
    ALLES ist Gesetzlich geregelt!

    Das erschreckt ja dann auch jeden der aus dem Ballungsgebiet kommt und meint er kann auf dem Land ein Haus oder Hof kaufen und macht dann was er will!
    Leider geht das gar nicht!
    Und gerade bauen im Außenbereich ist nur noch für Gärtnereien und Landwirtschaft machbar
    Aber auch nur machbar, wenn die Untere Naturschutzbehörde ihr Ok gibt, und das ist auch nicht 100% geregelt, wenn es dem Beamten, der/die Dich betreut nicht gefällt, dann machst Du nix!
    Böse Zungen würden behaupten, es wäre mutwillig was sie genehmigen!

  4. #4

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    Zitat Zitat von Schnappi66 Beitrag anzeigen
    Naja, manchmal weiß man beim Grundstückskauf aber auch noch nicht, was man in ein paar Jahren dann vor hat. Z.B. Hühner halten oder sich einen Wohnwagen zulegen. Es ändern sich ja auch die Lebensumstände und Interessen.
    So siehts aus. Aber mit so etwas belaste ich mich auch nicht. Ich mache einfach.

  5. #5
    Avatar von Weißnase
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    Bei uns mussten aber auch schon einige mit "ich mach einfach" wieder rückbauen, gar abreißen! Hätte auch gedacht, was er t mal steht, geht, aber da kann man sich irren.

  6. #6
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Da kommt eine Abrißverfügung und der Schwarzbau muss innerhalb der gesetzten Frist beseitigt sein. Ist er das nicht, dann wird es kostenpflichtig vom Amt in Auftrag gegeben. Dann zahlt man es halt.

    Und es ist egal ob das Ding schon jahrelang steht oder nicht. Auf Gewohnheitsrecht sollte man sich nicht verlassen.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
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  7. #7

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    Zitat Zitat von Schnappi66 Beitrag anzeigen
    Naja, manchmal weiß man beim Grundstückskauf aber auch noch nicht, was man in ein paar Jahren dann vor hat. Z.B. Hühner halten oder sich einen Wohnwagen zulegen. Es ändern sich ja auch die Lebensumstände und Interessen.
    Das hat aber mit sich ändernden Wünschen oder Lebensumständen nichts zu tun. Wenn ich ein Grundstück kaufe, vor allem im Außenbereich oder eine Wiese, ein Acker oder ein Stück Wäldchen, dann weiß ich was ich damit tun und lassen kann oder man macht sich schlau.
    Man darf u.U. auch nicht einfach auf eine Wiese ein paar Bäume pflanzen oder andere Dinge nach denen man gelüstet.
    Wenn man nun spekuliert: vielleicht später ändert sich da was..., das ist dann eigenes Risiko oder wenn man eben später andere Wünsche hat die sich nicht umsetzen lassen, dann war es schlicht ein Fehlkauf.
    1.17 Gr. Wyandotten, 3 Rot- und 3 Grünleger

  8. #8

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    das ist dann eigenes Risiko...
    Richtig. Paragraph 1, jeder macht seins.

  9. #9
    Moderator Avatar von sil
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    Zitat Zitat von Landleben Beitrag anzeigen
    Richtig. Paragraph 1, jeder macht seins.
    Aber wohl nur solange, bis irgendein Nachbar sich darüber beschwert. Und dann sind es weder die Behörden noch die Gesetze, die den Ärger verursachen, sie sind im Gegenteil dazu gedacht, unnützen Zoff gar nicht erst entstehen zu lassen. Oder man selber nicht damit einverstanden ist, wenn das Nachbargrundstück beispielsweise als Müllkippe genutzt wird und die Brühe daraus einschließlich Rattenplage aufs eigene Grundstück schwappt. Oder nebenan eine Schweinehaltung ausufert und der abgestellte Wohnwagen nicht nur den Gestank, sondern auch die Fliegen inhaliert. Oder eine Baufirma ein Zwischenlager auslagert und Lastwagen um Lastwagen die Zufahrt zum eigenen Grundstück in eine Abenteuerpiste verwandelt. Was auch immer, womit man selber beim besten Willen nicht leben kann und will.
    Übt man sich da selber immer und jederzeit in Toleranz und Gelassenheit?
    Was soll diese Diskussion über Sinn oder Unsinn von Regelungen an dieser Stelle? Helfen die der Themenstarterin in irgendeiner Form weiter?
    Soll sie ein großes "LMaA"-Schild am Hausgiebel befestigen oder gleich das Grundstück wieder verkaufen und auswandern?
    Es geht darum, Lösungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu finden, wer selbst das nicht so eng sieht, der möge tun, wie ihm beliebt, auf eigenes Risiko, aber es hier nicht als allein seligmachende Alternative verkaufen.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  10. #10

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    Soll sie ein großes "LMaA"-Schild am Hausgiebel befestigen oder gleich das Grundstück wieder verkaufen und auswandern?
    Darüber haben garantiert schon viele Menschen nachgedacht. Abgesehen davon habe ich hier nichts als allein seligmachende Alternative verkauft. Ich habe nur meine Sichtweise erläutert. Wie Mate Kroate auch. Selbige stimmt nicht mit deiner überein. Gut. Aber deine muss ja auch nicht zwingend die allein seligmachende Alternative sein.

    Aber wohl nur solange, bis irgendein Nachbar sich darüber beschwert.
    Richtig. Die Fraktion erwähnte ich auch. Ich habe eigentlich auch alles zum Thema gesagt.

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