Man könnte den Faden ja mal rein theoretisch etwas weiter spinnen: Wenn sich der Hühnerhalter aufgrund dieser Aussage und des ausgestellten Schreibens dazu veranlasst und bestärkt fühlt seine Hühner nur einmal im Jahr durch Schluckimpfung ND zu impfen, dann würde er i.S. der Geflügelpestverordnung eine Ordnungswidrigkeit begehen, moralisch "angestiftet" durch den TA. Während es im Strafrecht die Arten der Beteiligungen in Form Anstiftung, Beihilfe sowie Mittäterschaft und Teilnahme gibt, so werden im Ordnungswidrigkeitenrecht diese Formen im Paragraph 14 OWiG unter dem Sammelbegriff der "Beteiligung" zusammengefasst und der TA hätte sich über diese Konstellation auch zu verantworten. So mal meine Sichtweise der Sachlage.
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