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Thema: Stall und Voliere auf Landwirtschaftsfläche , Rheinland-Pfalz ?

  1. #1
    Avatar von Gackerliene
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    Stall und Voliere auf Landwirtschaftsfläche , Rheinland-Pfalz ?

    G-Abend Leute,

    So nun weiß ich- hab mal in den Kaufvertrag geschaut... unsere schöne Streuobstwiese ist eine "Landwirtschaftsfläche" . Habe mit dem Bauamt telefoniert, die Frau will sich erkundigen wegen der Lage innerorts/ausserorts, (Bebauungsplan), was ich im Internet gefunden habe an Bildern vom Umriß des Dorfes ist es gerade der Beginn des "ausserorts". Nun denk ich schon, doof überhaupt nachgefragt zu haben, da sind auch andere Gärten , zB noch Stück weiter "ausserhalb", die eingezäunt sind und Gartenlauben haben. Eingezäunt wegen dem Wildverbiss haben wir ja schon, mit 1,60m hohem Wildzaun, die Pfosten sind in Metallene Pfostenhalter gesteckt, die in die Erde geschlagen wurden, also ohne Beton und mit 2-Mann an einem Tag versetzbar....(wir wollen ihn allerdings auch noch begrünen, haben schon

    Nun darf ich laut Internet bis 10qm Stall genehmigungsfrei bauen, also statt3x4m dann halt 2,50 auf 4m...auf Stelzen, also ohne Bodenplatte (Wiese zur Regenzeit sehr feucht). Die Eckpfosten müssten wir aber schon einbetonieren....(sieht man dann aber ja nicht mehr wenn Gras drüber wächst) Problem- als was zählt die Voliere die noch dran kommt? Es soll eine feste Voliere sein, überdacht als zusätzlicher Scharraum und wenn Vogelgripperverordnungen uns zwingen die Hühner einzusperren. Da wollen wir auch nichts betonieren, sondern das Gitter bisl in die Erde einlassen und darum einen Wall aus bepflanzten Mörtelwannen und dornigen Strauchschnitt/Brombeerranken gegen Eindringlinge.
    Unser Grundstück besteht aus mehreren Parzellen "Landwirtschaftsfläche", die um die es geht wären 2 Stück ala ca 600qm- kann ich da tricksen und Quasi den Stall auf das Eine Stück stellen und die Voliere direkt angrenzend auf das andere Stück? Ich müsste doch dann auf jedes Stück was kleines bauen können? Die Voliere hätte ich aber auch gerne größer als 10qm ....der Auslauf soll auch solide (Wildzaun) umzäunt werden und übernetzt....oder ich schlag Pfosten ein und häng an Hacken Armierungsmatten, die man theoretisch ja einfach weghängen könnte, was den Zaun transportabel macht... ohne Übernetzung geht da gar nix....(Habicht, Uhu)

    Wir haben da auch hinterm Haus ein Stück Garten, aber der grenzt noch an das Nachbarhaus an und der Nachbar wird sich freuen, wenn ich ihm den Hühnerstall direkt vor das Schlafzimmer stelle...

    Wie habt Ihr diese Sachen gelöst? Alternativ wäre noch möglich Bauwagen oder Wohnwagen, schade, wir wollten das Hühnerhaus noch mit Hopfen und Clematis begrünen...

    LG, Alex
    natural boostert !

  2. #2
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Du denkst ja schon in die richtige Richtung, mach doch einfach. Es ist für das Bauordnungsamt viel schwerer, Dich dran zu kriegen, wenn sie nichts von Dir wissen, als wenn Du vorab dorthin gehst und denen Dein Projekt in allen Einzelheiten vorstellst. Aus eigener Erfahrung würde ich davon ausgehen, daß sie Dir Steine in den Weg legen. Bei mir bahnte es sich genauso an, habe es rechtzeitig gemerkt, meine Klappe gehalten und die 60m²-Voliere einfach gebaut. Bereits bei einem Telefonat mit profanen Fragen wollten die schon genau das Grundstück wissen, um das es geht usw. Da habe ich gleich zugemacht.

    In unserer Gegend gibt es den tatsächlichen Fall, daß jemand zwei Gartengrundstücke besitzt und auf beiden eine Laube steht, Wand an Wand. Er hat einen Wanddurchbruch gemacht und wollte dann irgendwie den offiziellen Weg gehen, was er sehr bereuen mußte. Er wurde vom Bauordnungsamt fertig gemacht und es stand in der Zeitung. Er hätte auch einfach machen können.

    In unserer Landesbauordnung sind Vorhaben bis 10m² auch verfahrensfrei. Und noch etwas könnte für Dich interessant sein: Wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat (ein bißchen Tätigkeit nachweisen und Anlage L ausfüllen) ist man grundsätzlich berechtigt, die benötigten Anlagen (Bienenhaus, Hühnerstall) im Außenbereich zu errichten. Auch die Größen für die verfahrensfreie Vorhaben sind dann wesentlich großzügiger.

    Bedenke, alles was Du machst, sollte im Luftbild unauffällig sein. Alles wird regelmäßig abgeflogen. Das, was Du da vor hast, ist ja eigentlich völlig harmlos, aber unterschätze nicht das Bauordnungsamt. Dort bekommst Du zwar kaum noch eine Antwort auf eine noch so einfache Frage, und niemand ist jemals verantwortlich, aber wenn Du denen Gelegenheit gibst, dann mahlt die Mühle.

    Viel Freude bei Deinem Projekt.
    Garten ohne Hühner ist wie Baum ohne Ast.

  3. #3
    Avatar von Gackerliene
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    Moin,

    @ SM20- also ich hatte vor den Stall aus Sandwichplatten zu bauen und weil das ziemlich teuer würde (gut 6 vergammelte 2m-lange hab ich bei ebay geschenkt gekriegt .-) da kann ich aber auch Hochbeete mit bauen) dachte ich mir, muß ich den offiziellen Weg gehen, weil das wäre doof wenn ich alles abreisen müsste weil es gegen die Vorschriften geht... wir wollten eigentlich Ostern mit dem Bau anfangen, aber dann verschiebe ich lieber noch (wenn ich dort nen Job bekomme, flattre ich schon mit den Hühnern rüber...)... weil wenn das alles so teuer wird, kann ich auch gleich nen gebrauchten bau- oder Wohnwagen auf Rädern nehmen, da muß mein Mann sich auch nicht so verausgaben.

    Das ist so wie mit dem Hühner anmelden, solange es niemenden interessiert, passiert einem da nichts, kennen genug Leute die machen so als wüssten sie das gar nicht mit der Anmeldung, aber sobald sie angemeldet sind... achja! ich habe ja vom Vetärienäramt eine Nutzvieh-Nummer meiner Haltung, aber soweit ich gegoogelt habe muß ich meine Nutzviehprodukte für einen landwirtschaftliche Betrieb auch vermarkten...Selbstversorgung zählt nicht... wir haben dort im Ort schon jemanden mit Mobilställen und glücklichen Lohmannhennen, der vermarktet seine Eier und da kann und will ich mit den fuzzeligen Zwergmixeiern nicht konkurieren. Wir streben eher eine partielle Selbstversorgung an. Ich will nebenher noch ca halbtags arbeiten und der Garten ist dann nützliches Hobby.

    Übrigens hat der besagte Hühnerbauer angrenzend an unsere Landwirtschaftsfläche eine Wiese, die er mit Schafen beweidet und ihm ist gleich aufgefallen, dass wir den Zaun nicht ganz sauber gesetzt hatten, ragte hier und dort einen halben Meter auf seinen Grund, daher setzten wir ihn dann unter seinem wachsamen Auge korrekt um. Ihm würde bestimmt als erstes auffallen, wenns bei uns gesetzlich nicht so richtig läuft...

    Mein Mann meinte, er es gäbe auch die Möglichkeit, die Flächennutzung umändern zu lassen (keine Ahnung was das kostet....) , muß ja kein Bauland sein... ich muß mir wirklich angewöhnen nicht immer gleich zu viel zu erzählen, wegen Voliere frag ich einfach nicht, wenn ich mit der Frau wieder kommuniziere, dann werde ich einlenken und sagen, ich habe mir überlegt, ein Stall von 2,50 auf 4m reicht ja auch (Gluckenställchen kommt dann ans Haus oder in/an die Scheune, da hab ich auch mehr von den Kücken...)...

    da kauft man ein Stück Land und ist doch irgendwie nicht Herr drauf....
    natural boostert !

  4. #4
    Avatar von Gackerliene
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    achja, ich habe jetzt den Lageplan zugeschickt bekommen, ein schmaler Streifen unseres Grundstückes ist doch tatsächlich noch "innerorts", dort wolten wir eigentlich unsre Nutzgarten haben. Theoretisch könnten wir da auch den stall genehmigungsfrei drauf stellen- Problem ist- das Nachbarhaus ist sehr nah und die Terasse, auf der der eine Nachbar einen großen Whirlpool hat- der wird sich sicherlich nicht freuen wenn wir ihm einen Hühnerstall vorsetzen (Fliegen, Gegacker...) angrenzend in dem anderen sehr gepflegten Garten sitzen gemütlich liebe ältere Leute und genießen ihren Lebensabend.... :-(

    also ich denke ich schlafe da mal ne Runde drüber, kann die zuständige Bauaufsicht für ausserhalb gerade nicht erreichen... aber wenn ich den Stall innerhalb baue, gibt bestimmt Ärger und die Leuts fragen mich, warum ich ihn nicht bisl "ausserhalb" baue, wo wir so ne große Wiese haben, echt verrückt....
    natural boostert !

  5. #5
    Avatar von cairdean
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    Das ist ähnlich wie bei uns. Wir haben uns daher für den Bauwagen entschieden. Wenn doch mal das Bauamt meckert, muss der halt mit der Voliere neben das Wohnhaus umziehen. Wäre zwar viel Arbeit, aber im Gegensatz zu einem festen Bau, müssten wir nix zerstörerisch abreissen.
    Und wenn dann die Nachbarn meckern sollten: ihr habt es ja erst nachbarschaftsverträglich versucht - vielleicht könntet ihr dann gemeinsam auf das Bauamt schimpfen - das verbindet .
    Liebe Grüße

    Jassi

  6. #6
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Laß Dich mal, falls Dir solche Einblicke gelingen, von Messi-Grundstücken "inspirieren". Was da alles rumsteht! Irgendwelches Material in großen Stapeln, obendrauf ein paar Trapezbleche und Planen, im Prinzip schon fast perfekte Hühnerinfrastruktur! Für "Gebäude" hat Vater Staat viele Gesetze, da kann er sich richtig aufpumpen. Aber hier und da ein Palettenstapel, ein paar Gitter, ein Trapezblech, ein paar Ziegelsteine obendrauf - und alles ist super. Da ist für den Beamten Arschlecken angesagt. Wir werden für unser Deutschsein mit schönen definierten Gebäuden, Gesetzen ohne Ende, abzuheftenden gegen unverschämte Gebühren ausgestellten Zetteln, oft und immer öfter bitterlich abgestraft.

    Zitat Zitat von Gackerliene Beitrag anzeigen
    .....achja! ich habe ja vom Vetärienäramt eine Nutzvieh-Nummer meiner Haltung, aber soweit ich gegoogelt habe muß ich meine Nutzviehprodukte für einen landwirtschaftliche Betrieb auch vermarkten...Selbstversorgung zählt nicht...
    Es ist (auch Dein) gutes Recht, nichts verdienen zu wollen. Mehr ist dazu nicht zu sagen! Du überinterpretierst die Anmeldung als Tierhalter mit Betriebsnummer. Diese Anmeldung dient allein zur Kontrolle, d. h. daß der Staat jederzeit weiß, wo er bei Bedarf auf einen Tierbestand zugreifen kann. Ist im Seuchenfall oder bei Nahrungsmittelengpässen relevant. (Nicht daß jemand denkt, er könne sich an seinen Nutztieren sattessen, während ringsrum Hunger herrscht.)

    In Deiner Lage würde ich einen Stall auf ein Fahrgestell bauen oder einen vorhandenen Wagen umnutzen. Habe selber aus den gleichen Erwägungen einen 1achsigen Bauwagen als Hühnerstall/Hobbyraum ausgebaut. Und derzeit baue ich einen weiteren Spielstall/Gluckenabteil/Nester auf einem Pkw-Hänger, um in Zukunft mehr Struktur für die Hühner zu haben. Für die deutschen Behörden, die beim Kujonieren normaler Bürger außer Rand und Band geraten, muß man amorph sein. An Eurer Stelle würde ich nichts offizielles unternehmen, um die Hühnerhaltung zu "legalisieren". Es lohnt sich einfach nicht und Ihr macht ja mit der Hühnerhaltung nichts verbotenes. Zumindest bis jetzt ist die private Hühnerhaltung nicht verboten, ob nun Bauland oder Landwirtschaftsfläche.

    Es ist ja gut und schön, auf Whirlpoolnachbarn Rücksicht zu nehmen. Nehmen die auch Rücksicht auf Dich, beim Rasenmähen und so? Ihr macht weder etwas Verbotenes noch etwas Verwerfliches.


    Zitat Zitat von Gackerliene Beitrag anzeigen
    ........da kauft man ein Stück Land und ist doch irgendwie nicht Herr drauf....
    Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Man kann auch ruckzuck enteignet werden.
    Garten ohne Hühner ist wie Baum ohne Ast.

  7. #7

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    Ich würde vorher genau wissen wollen, was erlaubt ist und was nicht. Aber bei der entsprechenden Behörde würde ich nicht nachfragen.
    Es gibt durchaus auch Gebiete, da darf selbst ein Steckzaun nicht gesteckt sein.
    Natürlich würdest Du problemfrei die Genehmigung bekommen, 10.000 Tonnen Stahlbeton in den Boden zu kippen und eine Windenergieindustrieanlage zu errichten...aber Steckzaun oder kleiner Holzhühnerstall- geht gar nicht.
    Wenn Du dann weißt, was du darfst und was nicht, weißt Du auch, welche Antworten du geben darfst und welche nicht, wenn Dich Nachbarn und Bekannte mal darauf ansprechen und Dir sind die neuralgischen Punkte deiner Anlage klar...
    Und dann würde ich mir ggf. einen Stall aus Holz auf Rädern bauen und mir gut überlegen, wo auf der Streuobstwiese ich das so platziere, daß es vom nächsten Weg und aus der Luft möglichst nicht zu sehen ist und wenn, daß sich kein Nachbar, Bellgeräteführer oder die Skifahrer ohne Ski und Schnee optisch davon belästigt fühlen könnten.
    Gegen Aufklärung aus der Luft helfen Tarnnetze. Auch gegen Greifvögel.
    Und mit dem Pullovergrundstoffproduzenten auf der Parzelle nebenan würde ich wacker Blutsbrüderschaft schließen indem ich hin- und wieder ein paar Hühnerfrühstücksprodukte zu ihm transferiere.
    Kräht der Hahn früh auf dem Mist, ändert sich das Wetter- oder es bleibt wie es ist!

  8. #8
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Ich weiß nicht, wie es in Deinem Bundesland ist. Bei uns ist es nicht erlaubt Bauwagen, Wohnwagen etc. außerorts abzustellen.

    Ein Dach auf Pfosten gilt als umbauter Raum und wird wie ein geschlossener Bau gewertet. Die Voliere wäre dann also ein "Stall/Haus/Schuppen". Ein Bauwerk außerhalb darf bei uns 3 m3 umbauten Raum nicht überschreiten (kleines Gerätehaus). Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht.

    Landwirtschaftliche Bauwerke unterliegen anderen Richtlinien. Da muss sich z.B. eine Kosten/Nutzenrechnung wirtschaftlich rechnen. Da werden Baukosten mit Gewinnerzielungsaussicht gegengerechnet usw.

    Informier Dich genau, was in Deinem Bundesland erlaubt ist. Falls Du baust, überleg Dir, wie Du so bauen kannst, dass es im Fall der Fälle leicht zu versetzen ist. Ich kenne viele, die schon zurückbauen oder abreißen mussten. Das ist rausgeschmissenes Geld.

    Wenn Du baust, dann möglichst versteckt und unauffällig. Wie PGR 156 schon geschrieben hat, nur nicht auffallen.

    Und auch wenn sm20 das hier so großspurig verkündet - weder ist für unsere Beamten Arschlecken angesagt, noch kann man einfach so enteignet werden. Beides entspricht nicht den Tatsachen. Sowohl das Amt als auch der Bürger haben sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Ob sie uns nun gefallen oder nicht. Der Beamte kann eine Abrißverfügung erlassen und durchsetzen wenn sie rechtens ist und der Staat kann mir mein Hab und Gut nicht weggnehmen wie es ihm in den Kram passt.

    Gerade bei Grundstücken sind die Hürden einer Enteignung sehr hoch. Weiß ich sehr gut aus eigener Erfahrung .

  9. #9
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Zitat Zitat von Lisa R. Beitrag anzeigen
    Gerade bei Grundstücken sind die Hürden einer Enteignung sehr hoch. Weiß ich sehr gut aus eigener Erfahrung .
    Aber auch nur wenn deine Grundstücke nicht grade da liegen wo Stadt oder Staat belieben etwas hinzubauen, oder Natur zu schützen.

  10. #10
    Gooseberry hoarder Avatar von Bibbibb
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    In Hessen ist das ähnlich wie im Saarland. Da darf nicht einfach jeder einen Stall oder auch nur ein Hüttchen irgendwo in die Landschaft stellen. Und Zaun ist auch nicht erlaubt. Für Landwirte natürlich schon. Aber auch die dürfen nicht einfach überall was bauen.
    Wenn du Pech hast investierst du jetzt Geld und die UNB schickt dir ne Woche später einen Bescheid, dass du dein Zeug bis zu einer Frist da wegzuräumen hast.
    Unterstütze Vereine durch deine Einkäufe.
    Ich unterstütze Rettet das Huhn!
    https://www.gooding.de/rettet-das-huhn-e-v

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