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Thema: fasan nicht ausgeblutet - verwendbar ?

  1. #21
    Avatar von melachi
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    Zitat Zitat von Medienhuhn Beitrag anzeigen
    Also hier sind die Bauern grad ziemlich eifrig hinter Maus und Ratte her, die wegen der Kälte sich überall gütlich tun...und da wird dann schon mal gestreut...

    Ich frage mich was das mit der normalen Aussaat zu tun haben soll?

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn

    sorry, ich ging von gebeiztem Weizen aus. Das die Bauern in den Feldern offen Gift gegen Ratten und Mäuse ausbringen kenne ich hier zum Glück nicht, würde ich auch zur Anzeige bringen.

  2. #22
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    für das auslegen von Giftweizen gibts auch strege Regelungen.
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
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  3. #23

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    Zitat Zitat von KaosEnte Beitrag anzeigen
    für das auslegen von Giftweizen gibts auch strege Regelungen.
    Fakt ist, das Zeug liegt um die Scheunen herum - Fasane können fliegen und stören sich nicht am Zaun. Da aber unter Dachvorsprüngen kein Schnee liegt, ist es da prima zum Futtersuchen...

    Und Anzeigen, ja klar - kann man - ich würde dann allerdings, zumindest in unserer Region, gleich ein Umzugsunternehmen parallel beauftragen...

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn
    "There are three kinds of falsehoods, lies, damned lies and statistics". Arthur James Balfour, 1st Earl of Balfour

  4. #24
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    dann bin ich einfach mal froh, dass bei uns hier, zumindest bei uns im Dorf, Ratten und Mäuse noch von den Haustigern und Schlafgallen in Schach gehalten werden können.
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  5. #25
    Avatar von hirsch
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    Wenn der Fasan, so wie hier von einigen gemutmaßt wird und was ja auch sein könnte, eventuell vergiftet wurde, dann darf er selbstverständlich auch nicht in der Feldflur ausgelegt werden.
    Gruss Rainer
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  6. #26

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    Prinzipiell ist es wirklich Wilderei. Egal auf welchem Grund und Boden.
    Allerdings sehe ich das Problem wo anders.
    Wir zerstören immer mehr die Lebensräume unserer Greifvögel, beschneiden Ihre Jagdgründe, unsere Hühner dürfen Sie ja auch nicht essen- die Tiere haben Hunger, gerade bei den gefrorenen Schneedecken. Muss man Ihnen dann auch noch die Wildtiere wegfressen? Damit habe ich viel mehr Mühe. Du brauchst diesen Fasan nicht zum überleben. Einem Bussard oder einer Eule oder wie auch immer kann der Kadaver das Leben retten.
    Wir Menschen nehmen einfach zuviel in Beschlag, was uns eigentlich nicht zusteht.
    Mit welchem Recht?

    Auch wenn ich jetzt komisch angeschaut werde: Mir ist eine meiner Hennen gestorben. Die habe ich auch "gefuchst". warum soll Sie sinnlos sterben?
    Gebt der Natur doch auch mal was zurück, nehmen tun wir schon genug.Sorry, sowas macht mich verrückt
    Geändert von Sissischweiz (15.02.2021 um 18:42 Uhr) Grund: Korrektur Tipfehler
    0.2 Appenzeller Bartzwerge, 0.1 Sebright Silber, 0.2 Holländische Zwerge, 0.2 Zwergwyandotten, 0.1 Zwerglachse, 1.0 Appenzeller Spitzenhaube, 1.0 Mäusejäger, 2.0 Pönneli, 1.1 Engadiner, 1.0 Wasserschildkröte, viele verschiedene Fischli

  7. #27

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    Zitat Zitat von Sissischweiz Beitrag anzeigen
    Prinzipiell ist es wirklich Wilderei. Egal auf welchem Grund und Boden.
    Das mag nach Schweizer Recht so sein - nicht nach Deutschem Recht!
    Ich bastle für Dich den Link nochmal hierher: https://www.rheinpfalz.de/lokal/donn...id,378194.html

    Und zitiere daraus: "Für ein totes (Wild-)Tier auf Privatbesitz ist nur einer zuständig – der Eigentümer selbst." <- in dem Fall ging es um ein Reh, das letztendlich, für den Eigentümer kostenpflichtig, von der Abdeckerei beseitigt werden musste

    Mit dem Rest hast Du einfach ein wahres Wort gelassen ausgesprochen

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn

    Fuchsen, bzw. einen Luderplatz anlegen darfst Du als Privatperson hierzulande nicht. Noch nicht mal auf Deinem Grund und Boden...Allerdings kann Dir der zuständige Jäger natürlich ein Plätzchen anweisen, wo Du ein Huhn ablegen darfst...
    Geändert von Medienhuhn (15.02.2021 um 18:57 Uhr)
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  8. #28

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    Zitat Zitat von Medienhuhn Beitrag anzeigen
    Das mag nach Schweizer Recht so sein - nicht nach Deutschem Recht!
    Ich bastle für Dich den Link nochmal hierher: https://www.rheinpfalz.de/lokal/donn...id,378194.html

    Und zitiere daraus: "Für ein totes (Wild-)Tier auf Privatbesitz ist nur einer zuständig – der Eigentümer selbst." <- in dem Fall ging es um ein Reh, das letztendlich, für den Eigentümer kostenpflichtig, von der Abdeckerei beseitigt werden musste

    Mit dem Rest hast Du einfach ein wahres Wort gelassen ausgesprochen

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn

    Fuchsen, bzw. einen Luderplatz anlegen darfst Du als Privatperson hierzulande nicht. Noch nicht mal auf Deinem Grund und Boden...Allerdings kann Dir der zuständige Jäger natürlich ein Plätzchen anweisen, wo Du ein Huhn ablegen darfst...
    Dann soll sich der Jagdpächter darum kümmern!
    Der wird daran aber, mangels Trophäe, kein Interesse haben.

  9. #29

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    @KaosEnte: Fragte mich gerade, was wohl Schlafgallen sein mögen ...? Tante Google wusste mir zu helfen
    LG vom Hochhuhn

  10. #30

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    Zitat Zitat von Hochhuhn Beitrag anzeigen
    @KaosEnte: Fragte mich gerade, was wohl Schlafgallen sein mögen ...? Tante Google wusste mir zu helfen
    ACHTUNG WERBUNG

    Mönsch Hochhuhn,

    Du hast wirklich gar keine Phantasie...die Schlafgalle ist das ultimative biologische Anti-Nager-Tool!

    Sie sieht aus, wie eine riesige Rosengalle (https://en.wikipedia.org/wiki/Diplolepis_rosae) und ist mittig hohl. Ein Eingangsloch ist bereits ab Werk angebracht.

    Krabbelt nun ein Mäuschen ins Innere der Schlafgalle, ertönt umgehend das bekannte Schlaflied: Schlaf, Mäuschen schlaf... . Da Mäuse diesem nicht widerstehen können, pennen sie sofort ein. Sie fallen in einen komatösen Zustand und erwachen nicht mehr.

    Kontrolliert man morgens die Schlafgallen, hört man sofort, ob man erfolgreich war: Schnarcht es deutlich hörbar aus dem Inneren, nimmt man die komplette Schlafgalle, mit der tief schlafenden Maus darin vorsichtig auf und packt sie in den mitgelieferten Schlafgallencontainer. Sind acht gefüllte Schlafgallen im Container, nimmt man diesen, versieht ihn mit dem Rücksendeaufkleber von DHL und liefert die Sendung in der nächsten Filiale ein.

    Und ab geht die Post an:

    Katzen würden Mäuse kaufen UG
    Siebenschläferstraße ohne Nummer
    55758 KATZENLOCH
    Land wo der Pfeffer wächst

    Die Schlafgalle zum Einfangen von Ratten befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Die Markteinführung ist für 2022 geplant.


    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn
    Geändert von Medienhuhn (16.02.2021 um 07:32 Uhr)
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