Wo steht denn das genau?
Wo steht denn das genau?
Woher diese Weisheit geschöpft ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gesetzlich geregelt ist durch die Novellierung des Paragraphen 44 Tierimpfstoffverordnung Absatz 1 a im
Frühjahr vergangenen Jahres folgendes:
"(1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit auch von einem nicht gewerbsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Halter von Geflügel angewendet werden, wenn die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 bis 6 mit der Maßgabe erfüllt sind, dass an die Stelle des gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Halters oder an die Stelle einer vom Halter beauftragten Person der nicht gewerbsmäßige oder nicht berufsmäßige Tierhalter tritt."
Um sich besonders schlau und überstudiert auszudrücken können es unsere Gesetzgebungsorgane nun mal nicht lassen sich einfach und verständlich auszudrücken und zur Steigerung ihrer Bequemlichkeit den alten Rotz einfach zu streichen und die Paragraphen 43,44 einfach neu zu fassen.
Der Gesetzgeber will uns in der Kompliziertheit seiner zum Ausdruck gebrachten gesetzlichen Neuregelung sagen, dass jeder Privatmensch sich das Zeugs beim TA abholen und seinen Hühnern ins Wasser kippen kann unter Vorgabe gewisser Voraussetzungen.
Geändert von maethy (16.10.2021 um 17:18 Uhr)
Stimmt, wurde Jan 2021 geändert, aaber für die 1. Impfung ist trotzdem TA Besuch und die Begutachtung der Tiere eigentlich vorgeschrieben , denn er haftet mit dem Halter für die ordnungsgemäße Ausführung und auch für die Intervalle.
Ich hab auch jetzt einen Vordruck fürs Impfzeugnis gefunden auf der Seite des Impfstoffherstellers.Da steht dann auch,das das Zeugnis vom TA unterschrieben werden muß.Mehr nicht.
Wie wird das in anderen Ländern geregelt? Ähnlich komplitziert oder keine Impfpflicht??
Was heißt 1.Impfung? Ist da die erste Impfung gemeint die der Halter quasi zum 1. mal macht oder die erste Impfung für die Hühner?Meist sind ja die Hühner nicht gleich alt und es kommen immer wieder neue dazu?
Ich denke die 1. Impfung durch den Halter, muss ja eingewiesen werden.
Ja,des leuchtet eher ein.
Ich finde hier im Rheinlahnkreis keine Möglichkeit, meine Hühner impfen zu lassen. Geflügelzuchtverein in der Nähe "nimmt keinen mehr auf" (verstehe ich zwar nicht, aber ist so) und Tierärzte haben abgewinkt. Ich habe nach langer Recherche einen Verein gefunden, der mich aufnehmen würde. Allerdings sind das 40 Minuten einfache Fahrt. Also technisch kaum möglich (wegen der 2 h) und außerdem habe ich kein Auto. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt man da auch nicht hin (und wenn ja, würde es zeitlich nicht reichen).
Vielleicht ist ja jemand aus dem Forum hier aus der Gegend (Nassau, das liegt zwischen Limburg und Koblenz) und hat das Problem für sich gelöst. Dann könnte ich mich da anhängen :-).
Ich find das schon heftig bei euch in D! Da gibt es Gesetze, dass die Huhnis gegen ND geimpft werden müssen, aber es interessiert keine S.., wie das in der Praxis umgesetzt werden kann.
'Tschuldigung für OT.
Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
Charles Bukowski
Ist das in Österreich nicht Pflicht?
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