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Thema: Volliere rechtlich ein fester Bau?

  1. #1

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    Volliere rechtlich ein fester Bau?

    Hallo,
    zunächst möchte ich mich vorstellen: Mein Name ist Jörg, Anfang 60 und komme aus Hessen.
    Jetzt im „hohen“ Alter fangen wir, meine Frau und ich, auch mit der Hühnerhaltung an.
    Wir haben uns einen Omlet Cube gekauft in dem jetzt 4 Hühner leben. Da der Cube fahrbar ist sind wir auf der sicheren Seite bezüglich eventueller Bauvorschriften.
    Wir haben auch die Volliere von Omlet bestellt, 4,5m x 2,70m. Allerdings haben die gerade sehr lange Lieferzeiten.

    Jetzt meine Frage: Da die Volliere kein Fundament bekommt und sie auf Rasen steht ist sie nur mit Heringen befestigt. Gilt das als fester Bau? Nach meinem Verständnis ist es nichts anderes als ein Zelt. Wir leben zwar auf dem Land aber mittlerweile kann man auch hier gar nicht so krumm Denken wie es kommen kann. Da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte frage ich erst hier bevor ich eventuell die Gemeinde frage.

    LG Jörg

  2. #2
    Avatar von nero2010
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    Hallo und Willkommen
    Da die Volliere wie auch der Stall mobil, kein Fundament haben dürfte es da keine Probleme geben.
    Wünsche viel Freude mit den Tieren

  3. #3
    Rassegeflügelzüchter Avatar von ArthurDayne
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    Hallo fobian,

    ich kenne zwar die genauen Umstände nicht, aber ich möchte hier einwerfen das in der HBO ein Bauwagen auch als festes Gebäude zählt.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. #4
    Überlebenskünstlerin Avatar von Saatkrähe
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    Hallo Jörg - auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum

    Ich habe gerade das hier gefunden. Vielleicht hilft es Dir ja weiter #149
    LG, Saatkrähe

    Meine r-Taste hakt - sorry, wenn ich es manchmal übersehe

  5. #5
    Avatar von elja
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    Herzlich Willkommen im Irrsinn des Baurechts und seiner Auslegung. Baurecht ist Ländersache und in jedem Bundesland anders. Die Voliere von Omlet ist wahrscheinlich kein fester Bau, wenn du die alle 6 Monate versetzt. Aber, da haben Pferdebesitzer mit Stallzelten schon böse Überraschungen erlebt.
    Bau was Du denkst, ohne Betonfundament und fertig. Wenn dann einer von Amt kommt und irgendwas faselt, dann lass es Dir schriftlich!!!! geben. Oft sind die dann fehlerhaft und/oder wegen Formfehlern nichtig. Wichtig ist, dass deine Hühner ordnungsgemäß angemeldet sind. Viel Spaß bei der Hühnerhaltung.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  6. #6

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    Vielen Dank für eure Antworten und den Link.
    Ich schätze mal das ich die Volliere aufstellen kann ohne mir Gedanken machen zu müssen. Auch wenn in der HBO ein Bauwagen als festes Gebäude zählt, ist die Volliere doch etwas ganz anderes. Und wenn mal Stallpflicht angeordnet wird muss ich ja sowieso was machen. Bis dahin können sich die Hühner auf 1000qm austoben.

    LG Jörg

  7. #7
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Wenn Du die Stallpflicht wirklich einhalten willst, haste Dir aber mit dem Omlet ein ganz schönes Ei gelegt. Das ist ja nur eine Schlafkapsel (von fehlender Stange usw. mal ganz abgesehen) und die Stallpflicht wird noch Monate dauern.
    Ansonsten sehe ich das auch so: MACHEN! Wer diese Leute fragt, ist wirklich selbst schuld. Und wenn was ist, rechtliche Grundlage und allen Pipapo verlangen, dann ist erfahrungsgemäß schnell Ruhe im Karton.

  8. #8
    Avatar von Irmgard2018
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    Naja - zum Thema "wer fragt, ist selbst schuld": wer nicht fragt, macht sich halt schnell angreifbar für Nachbarn, die das Vorhaben etwas weniger toll finden....... Ist man rechtlich auf der sicheren Seite, kann man solchen Leuten halt ganz anders entgegentreten. Nämlich mit dem (bitte nur gedanklichen!) Stinkefinger..... *ggg

    @fobian: ich hoffe, Du machst die Vol(l)iere nicht so voll, wie Du sie schreibst *hust.....
    LG, Sylvia
    mit 3,0 DJT, 0,1 ZwPudel, 3,4 ZwAraucana, 0,2 ZwReichshuhn gsc, 0,1 ZwWelsumer, 0,6 ZDresdner und 12,3 ZwBreda

  9. #9
    Avatar von Detlef1964
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    Ich zermarter mir auch seit Wochen den Schädel für meine Mädel ( 4 Bielefelder )
    In meinem Bauplanung wollte ich auch eine Voliere 3,5 x 5 Meter bauen.
    Mit vernünftigen Holz und Voliere Draht inclusive stabilen Dach kommen schnell über 1000 EUR
    zusammen. Trotz Selbstbau und Erfahrung im Handwerk habe ich das wegen dieser ganzen ungelegten Eier vom Bauamt wieder verworfen.

    Dann bin ich zu dem Entschluss gekommen mir das Omlet Gehege zu kaufen. ( 2,7x4,5m)

    https://www.omlet.de/shop/h%C3%BChne...BChnerauslauf/

    Damit erspare ich mir viel Arbeit Lärm und Stress!

    Mein Cube bleibt so im Außenbereich und wird dann mit den vorhandenen Auslauf angebunden.

    Gruß aus dem Berliner Umland

  10. #10
    Eulalia Avatar von Pfandfrei
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    Zitat Zitat von sm20 Beitrag anzeigen
    Wenn Du die Stallpflicht wirklich einhalten willst, haste Dir aber mit dem Omlet ein ganz schönes Ei gelegt. Das ist ja nur eine Schlafkapsel (von fehlender Stange usw. mal ganz abgesehen) und die Stallpflicht wird noch Monate dauern.
    Ansonsten sehe ich das auch so: MACHEN! Wer diese Leute fragt, ist wirklich selbst schuld. Und wenn was ist, rechtliche Grundlage und allen Pipapo verlangen, dann ist erfahrungsgemäß schnell Ruhe im Karton.
    Also in meinen Augen heisst Stallpflicht nicht das die Hühner den ganzen Tag im Stall sein müssen wenn eine Voliere nach den Vorgaben bei Vogelgrippe zur Verfügung steht. Der Omlett ist ja nur ein reiner Schlafstall und für eine Handvoll Hühner vollkommen ausreichen. Meine Hühner haben einen recht großen Stall und den benutzen sie auch nur zum schlafen oder mal zum Eier legen. Und eine Stange gibts auch im Omlett. Nicht eine freihängende aus Holz sondern diese Plastikeinlage zum reinschieben. Die sind wie Sitzstangen aufgebaut. Ob man den Omlett mag oder nicht liegt ja im Auge des Betrachters

    @Detlef1964
    Wenn Du für die Maße die Du angibst einfach einen Carport Bausatz nimmst bleibst Du locker unter 1000 Euro. Wir hatten damals 2 Carports nebeneinander gebaut und als Voliere genutzt . Selbst bei 2 sind wir nicht an die 1000 Euro gekommen.
    LG Heike und der Fightclub
    2.30 Kämpfer und Kämpfermixe

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