Neues aus dem von Geflügelpest betroffenen Kreis Nordfriesland:
Das bisher bestehende Aufstallgebiet wird erweitert durch die neue Allgemeinverfügung vom 25.10.21 ! (Gültig ab heute.)
Zusätzlich zu dem einen (einzigen?) Fund auf der Hallig (!) Süderoog sind nun noch mehrere Wildvögel in Husum, auf Nordstrand und in den Reußenkögen gefunden worden. Alle H5N1.
Neu in der aktuellen Verfügung ist nun, dass Netze zur Abdeckung nach oben wieder erlaubt sind!
Hier im Küstengebiet war Nordfriesland bei der letzten Aufstallung einer der wenigen (oder sogar der einzige Kreis?), der offiziell ausdrücklich ein Übernetzen (ohne Ausnahmeantrag) zu ließ.
( Und siehe da, im Kreis Nordfriesland blieben die Tiere der Hobbyhalter 2020/21 gesund, es gab keine Geflügelpestausbrüche in privaten Haltungen! )
Anders als es aber Paragraph (sorry, meine Handytastatur hat dieses Zeichen wohl nicht...) 6 Abs. 1 Nr. 9 der aktuellen Geflügelpestverordnung vorsieht, sind im Kreis Nordfriesland "Einrichtungen zur Schuhdesinfektion" nicht nur "vorzuhalten" (so tatsächlich der Verordnungstext), sondern ausdrücklich auch zu nutzen .... (so der Text in der Allgemeinverfügung).
Ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die zuständige Behörde über das, was die Geflügelpestverordnung als Ermächtigungsgrundlage hergibt, hinausgeht, also die Geflügelpestverordnung verschärft, weiß ich nicht.... Oder hab ich's in der Verordnung nur überlesen??
Das alleinige Vorhalten macht ja keinen Sinn, aber es steht nun mal so in der Geflügelpestverordnung drin.... OK, dass Netze eigentlich erlaubt sind, steht dort auch drin, wurde bei der letzten Aufstallung aber leider von vielen Vet.ämtern nicht berücksichtigt.
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