Ich habe auch schon gesucht und das nur in der Meldung von Rottal-Inn gelesen.
Zum Ausbruch bei Dömnitz. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet reicht bis in die Prignitz. Betroffen ist die Gegend westlich von Lenzen.
http://landkreis-prignitz.de/de/aktu...21_01_29av.php
Wenn die wieder so eine lange Stallpflicht bis in den April durchziehen wollen, na dann gute Nacht.
Unser Landkreis hat jetzt auch die Allgemeinverfügung online.
Wenn ich mir jedoch die für die Prignitz verlinkte Karte ansehe, dann müsste das rechte Beobachtungsgebiet auch nach Mecklenburg hinein erweitert werden.
Na ja... es ist Wochenende.
Geändert von MGrie (30.01.2021 um 21:23 Uhr)
LG
Maria
Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.
Beim ersten Ausbruch in Bresch (rechtes Gebiet) stand auf der Seite des Landkreis Prignitz:
„Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). „
Die dortige Karte zeigt nur die betroffenen Gebiete im Landkreis Prignitz an. Für den Ausbruch bei Dömitz ist auch nur das Prignitzer Gebiet gekennzeichnet. Da macht wahrscheinlich nur jeder sein eignes Ding oder es liegt daran, dass es wieder ein anderes Bundesland ist.
Eine allgemeine Frage: Dieser "Radius" hat anscheinend mit Geometrie nichts zu schaffen, wenn ich mir so die Karten ansehe, oder?
BIETE: Eggs
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"Was die in Mecklenburg machen, geht uns ja nichts an!"
Wahrscheinlich haben die hier bei uns bisher nur Klein Schmölen (Ortsteil von Dömitz) auf dem Schirm. Das alles zu koordinieren, wenn DREI Bundesländer betroffen sind (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg), ist dann wohl schon "höhere Kunst"...
LG
Maria
LG
Maria
Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.
die dürfen/sollen ihre 'Kreise' je nach Sachlage an geografische oder andere Gegebenheiten anpassen. Z.B. die Grenze nicht mitten durch einen Legehennenbetrieb ziehen, so das die eine Stallhälfte Beobachtungsgebiet ist, und die andere nicht. Auch natürliche Barrieren wie Wald, natürliche risikobehaftete Bereiche wie ein See oder Fluß dürfen aus- oder eingeschlossen werden, wenn die Grenze sonst 'sinnfrei' verlaufen würde. Gerne orientiert man sich auch an Straßen, damit z.B. der Weg zu einem Schlachthof oder der Autobahnzubringer nicht 'unnötig' in einem Auflagengebiet landet
So sehen Berichte aus, wenn Journalisten nicht so genau wissen, worüber sie schreiben sollen. Große Schlagzeile und dann klein klein. Aber interessant, man hat Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung erhoben, das Amt prüft nun.
https://www.mz-web.de/burgenlandkrei...lich--38000896
Beobachtungsgebiet um Mutzschen jetzzt aufgehoben.
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/d...lpest-100.html
Gans mit AI Verdacht auf der Elbe bei Glücksstadt.
https://www.shz.de/lokales/norddeuts...d31106682.html
Bestätigung von Vogelgrippe bei dem Tod der 750 Pelikane im Senegal. Es wurde H5N1 bei der Beprobung der Tiere festgestellt. Am 07.01 wurde bereits ein H5N1 Ausbruch in einem Legehennenbestand im Land gemeldet.
https://www.deutschlandfunk.de/seneg...ews_id=1222009
Herzliche Grüße vom Warnehof
AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing
Im Ldkr. Passau ist ab m o r g e n die Stallflicht beendet !!! Hipphipp Hurra
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