Amtsblatt LK OL von heute:
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
Aufhebung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (09/2022)
Hiermit heben wir die mit Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 16.11.2021 (Nr. 25/2021, veröffent-
licht am 16.11.2021 im Amtsblatt Nr. 75/21) erlassene
Anordnung der Aufstallung von Geflügel
nach der Verordnung (EU) 2016/429 sowie der Geflügelpest-Verordnung auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30.03.2022 in Kraft.
Auf Grundlage der §§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 VwVfG kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens
einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden. Von dieser Möglichkeit haben wir
hier Gebrauch gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg,
Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Wildeshausen, den 29.03.2022
Im Auftrage
gez.
Dr. Görner
Ltd. Veterinärdirektor
https://www.oldenburg-kreis.de/porta...451-21700.html
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