Der Landkreis Harburg hat wegen der 3 infizierten Stockenten vom 25.10.21 nun doch eine Teilaufstallung ab 29.10.21 angeordnet.
Hier der Link, ansonsten "Harburg Vogelgrippe Allgemeinverfügung" im Suchfenster des Browsers eingeben.
https://www.landkreis-harburg.de/por...906-20100.html
Leider sind (meines Erachtens entgegen der Geflügelpestverordnung) keine Netze als Dachabdeckung erlaubt.
Und es wird rein vorsorglich angekündigt, dass es Ausnahmen von der Stallpflicht in der Regel NICHT für Kleinst- und Hobbyhalter geben wird.
Da fragt man sich, was das soll ... Wurde vor der Änderung der Geflügelpestverordnung nicht von einigen groß getönt, man werde sich für Erleichterungen der Aufstallung für Privathaltungen einsetzen??
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