Zitat Zitat von Freese Beitrag anzeigen
Weiterhin wurde mir gesagt das die Aufhebung erst mit dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt werden muss. Ich dachte immer, dass das jeder Kreis für sich entscheiden kann.
Nein, nicht unbedingt. Es kommt darauf an von wem die Anweisung kommt. Ähnlich wie die Coronaregeln. Jede Stadt, jeder Landkreis, jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln festlegen, aber sobald eine höhere Instanz ebenfalls Regeln festlegt haben diese vorrang. Wenn euer LM etwas festlegt kann der Kreis auch nichts mehr machen.