Wisst ihr aus eurem Erfahrungsschatz, was "örtlich begrenzte Aufstallpflicht" bedeutet? Wir hatten im Landkreis am 01.04. einen Ausbruch in einer priv. Hühnerhaltung. Betrifft das dann noch den gesamten Landkreis oder nur noch das Beobachtungsgebiet (Sperrgebiet wurde bereits aufgehoben). Ich ruf ungern bei unserem Vetamt an, das sind nicht gerade die freundlichsten.

Was mich noch interessieren würde, wie lange in der Regel die Beobachtungsgebiete bestehen bleiben. Irgendwie kann ich nirgends etwas dazu finden, vielleicht bin ich auch blind.