Auch heute habe ich das TSIS nicht vergessen. Aber man hat wohl Wochenende. Die Lage ist also weiterhin ernst.
Formelles Vorgehen bei Restriktionsgebieten.
Bei Delbrück-Westenholz und Delbrück-Hagen haben zwei Restriktionsgebiete ihr Verfallsdatum erreicht. Kurz zur Erinnerung, es handelt sich hierbei um den Erstfall in einem Junghennenstall eines bekannten Geflügelzuchtunternehmens und um den etwa 4,5 km westlich gelegenen Broilerstall. Bei beiden wurde wie vorgeschrieben eine klinische Kontrolle, der in den betreffenden Restriktionsgebieten befindlichen Geflügelhaltungen durchgeführt. Alle Befunde waren ohne Auffälligkeiten, daher wurde in ersterem Fall Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben und in zweiteren der Sperrbezirk in das Beobachtungsgebiet überführt. Grund zur Freude?
Da es sowohl in dem besagten Geflügelzuchtunternehmen, wie auch bei einem benachbarten Straußenhof zu weiteren Räumungen gekommen ist, bestehen aber im ersten Fall weiterhin Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet fort. Zweifelsohne ist eine klinische Kontrolle der Bestände sinnvoll, dass hat sich ja spätestens nach dem Ausbruch im Straußenhof gezeigt. Aber der Artikel ist trotzdem etwas irreführend. Laut Amtveterinärin wird die Stallpflicht im Kreis Paderborn gesamt, noch mindestens bis Mitte Mai bestehen bleiben.
https://www.westfalen-blatt.de/OWL/K...-abgeschlossen
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