Kanns immer ändern, daher die Ergänzung einzeln.

Hab mal in der Geflügepestverordnung geschnüffelt. Da steht:

"Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, daß im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist".

Also gemäß Packungszettel, weil der die Info gibt, für welchen Zeitraum das Medikament zugelassen wurde. Kann sein, daß das länger wirkt, aber der Hersteller nur die Zulassung für 6-8 Wochen beantragt hat, und daß es dazu Studien gibt, aufgrund derer die Tierärzte eine längere Wirkdauer empfehlen. Solche kenne ich aber noch nicht, bin da noch zu wenig drin im Thema.
Aber ohne Grund wird ein Tierarzt nicht 3mtl. empfehlen im Anwendungsplan, weil er sich damit haftbar machen würde.

Die StiKo kann empfehlen, was sie möchte, und solange sie möchte. Was zählt, sind die Gesetze. Wie beim Menschen halt auch. Die stellen Impfpläne als Empfehlung auf, aber was geimpft wird, entscheidet im Idealfall der mündige Bürger nach Beratung seines Arztes.