Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
Das 5 Hennenhalter wissen, das sie impfen müssen und sich dazu an einen Verein wenden, wäre reiner Zufall. .
Sich an einen Verein wenden ist eine Option aber kein Muss. Selbst unter dem Umstand, dass hier wieder welche ins Leid fallen oder anderweitig ihre Systeme hochfahren, hat der Bundesrat im März 2020 der vom Bundestag eingereichten Änderung des § 44 der Tierimpfstoffverordnung mit folgendem Teilwortlaut

"(1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit auch von einem nicht gewerbsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Halter von Geflügel angewendet werden ....."

zugestimmt .

Im Klartext ist damit auch jeder Hobbyhalter gemeint.