Danke, cliffififfi, geteiltes Leid ist ja halbes Leid... Deswegen jammere ich hier ja öffentlich herum 😉.

Der Fall in Wangerland steht nun auch im TSIS.

Interessant ist die Begründung für die "Seuchenbekämpfungsmaßnahmen" (Aufstallung etc ). Beim Ausbruch davor in einer Hobbyhaltung hieß es vom Vet.amt, dass auf Sanktionen verzichtet wird, da nach deren Risikobewertung "kein erhöhtes Risiko ausgehend vom Ausbruchsbetrieb" besteht, die Tiere wurden ja alle getötet. Nun trifft es eine Massentierhaltung, die Tiere wurden auch alle getötet. Trotzdem gibt es Sanktionsmaßnahmen. Warum besteht denn bei diesem Ausbruch weiterhin ein erhöhtes Risiko? Die hermetisch abgeriegelten Puten können doch nicht Hobbybetriebe in den Restriktionszonen infizieren. Dafür gibt es ja die Biosicherheitsmaßnahmen. Oder nicht? Für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar.