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Thema: Baugenehmigung für Stall in Brandenburg erforderlich?

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  1. #1

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    Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen. Dann weißt Du doch sofort Bescheid.

  2. #2
    Avatar von SuseL
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    Du kannst in der Landesbauordnung nachsehen, was genehmigungsfrei ist und was nicht.

    https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016

    In § 61 ist aufgezählt was man alles ohne Baugenehmigung bauen darf. Unter 1 a. steht dann gleich, dass man kleine Gebäude bauen darf, dass das aber nicht im Aussenbereich und nicht für Ställe gilt. Ganz weit unten in dem § unter 15 d. steht dann, dass man unbedeutende Anlagen ohne Genehmigung bauen darf. Da steht z.B. das Taubenhaus mit drin. Bei einem kleinen Hühnerstall kann man argumentieren, dass der genauso unbedeutend ist, wie ein Taubenhaus und Zwerghühner auch nichts groß anderes als Tauben sind.

    Auf dem Dorf könnte heissen, dass ihr im Aussenbereich wohnt. Im Aussenbereich braucht man eine Baugehnehmigung für so ziemlich alles. Auf jeden Fall auch für ein Gartenhaus.

    Wenn Du beim Bauamt fragen möchtest, dann frage explizit nach einem kleinen Hühnerstall. Wenn sie sagen geht nicht, sage, der ist auch nicht größer, als ein Taubenhaus. Du musst dir aber bewusst sein, dass Du mit der Frage "schlafende Hunde" weckst. Man wird dann im Zweifelsfall nachschauen, falls Du es nicht darfst, ob du dich dran hältst. Baugenehmigungen für unbedeutende, kleine Anlagen müssen nicht vom Architekt gemacht werden. Das können auch Bautechniker, Schreiner, Zimmermänner usw. Vielleicht hast Du jemanden im Bekanntenkreis, der dir das machen könnte.

    Wie sieht es denn in der Nachbarschaft aus? Sind die Grundstücke groß? Stehen kleine Hütten in den Gärten? Habt ihr einen Nachbarn, der euch anzeigen würde? Wäre ein krähender Hahn etwas, was zum Streit führen würde? Wenn alles gut ist, würde ich mich trauen einen kleinen Gartenhaushühnerstall ohne Genehmigung zu bauen.
    Gruß Susanne

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