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Thema: Baugenehmigung für Stall in Brandenburg erforderlich?

  1. #1

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    Baugenehmigung für Stall in Brandenburg erforderlich?

    Hallo an alle,

    Wir wohnen auf dem Dorf und planen, ein handelsübliches Gartenhaus 2x2m, als Stall für etwa 8 Hühner plus Hahn auszubauen.
    Benötige ich dafür tatsächlich eine Baugenehmigung? Die kann ja nur ein Architekt einreichen und ich frage mich, welche Kosten da noch auf mich zukommen Hat jemand Erfahrungswerte?
    Habe mich schon so auf meine Hühnchen gefreut, aber das zieht sich doch dann auch alles noch ewig?
    Liebe Grüße

  2. #2
    Avatar von Orpington/Maran
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    Ich meine, bis zu einer gewissen Größe ( bei uns sind es 20 qm) ist der Bau genehmigungsfrei, das Grundstück darf meistens bis zu einem gewissen Prozentsatz „zugebaut“ werden ...
    Oberirdische Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² dürfen in Brandenburg ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls gilt diese Regelung, wenn die Garage innerhalb eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden soll, diesem planungsrechtlich nicht widerspricht und nicht mehr als 150 m² groß ist.
    Grobe Grundregel Als Faustformel gilt: In den meisten Bundesländern ist ein solches Vorhaben genehmigungsfrei, wenn die mittlere Wandhöhe bis zu 3 m beträgt sowie die Grundfläche maximal 30 qm beträgt.
    Momentan leider ohne Hühner

  3. #3

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    Steht das Haus schon? Wegen "ausbauen"...
    1.14 Gr. Wyandotten

  4. #4

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    Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen. Dann weißt Du doch sofort Bescheid.

  5. #5
    Avatar von SuseL
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    Du kannst in der Landesbauordnung nachsehen, was genehmigungsfrei ist und was nicht.

    https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016

    In § 61 ist aufgezählt was man alles ohne Baugenehmigung bauen darf. Unter 1 a. steht dann gleich, dass man kleine Gebäude bauen darf, dass das aber nicht im Aussenbereich und nicht für Ställe gilt. Ganz weit unten in dem § unter 15 d. steht dann, dass man unbedeutende Anlagen ohne Genehmigung bauen darf. Da steht z.B. das Taubenhaus mit drin. Bei einem kleinen Hühnerstall kann man argumentieren, dass der genauso unbedeutend ist, wie ein Taubenhaus und Zwerghühner auch nichts groß anderes als Tauben sind.

    Auf dem Dorf könnte heissen, dass ihr im Aussenbereich wohnt. Im Aussenbereich braucht man eine Baugehnehmigung für so ziemlich alles. Auf jeden Fall auch für ein Gartenhaus.

    Wenn Du beim Bauamt fragen möchtest, dann frage explizit nach einem kleinen Hühnerstall. Wenn sie sagen geht nicht, sage, der ist auch nicht größer, als ein Taubenhaus. Du musst dir aber bewusst sein, dass Du mit der Frage "schlafende Hunde" weckst. Man wird dann im Zweifelsfall nachschauen, falls Du es nicht darfst, ob du dich dran hältst. Baugenehmigungen für unbedeutende, kleine Anlagen müssen nicht vom Architekt gemacht werden. Das können auch Bautechniker, Schreiner, Zimmermänner usw. Vielleicht hast Du jemanden im Bekanntenkreis, der dir das machen könnte.

    Wie sieht es denn in der Nachbarschaft aus? Sind die Grundstücke groß? Stehen kleine Hütten in den Gärten? Habt ihr einen Nachbarn, der euch anzeigen würde? Wäre ein krähender Hahn etwas, was zum Streit führen würde? Wenn alles gut ist, würde ich mich trauen einen kleinen Gartenhaushühnerstall ohne Genehmigung zu bauen.
    Gruß Susanne

  6. #6

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    Zitat Zitat von Limes Beitrag anzeigen
    Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen. Dann weißt Du doch sofort Bescheid.
    Im Bauamt war heute nur eine Dame zu erreichen, die das nicht wusste. Und das Haus hab ich gestern bestellt😅.
    Ein Nachbar machte mich drauf aufmerksam, dass er sogar für seine Papageienvoliere einen Bauantrag hätte stellen müssen und viel Ärger hatte, da ein "netter" Mensch ihn anzeigte.

    "In der Bauordnung steht
    ...Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
    1.
    Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen."

    Das ist doch völlig verrückt.

  7. #7

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    Zitat Zitat von Dorintia Beitrag anzeigen
    Steht das Haus schon? Wegen "ausbauen"...
    Nein. Ich habe mich aber auch gefragt, was den wäre, wenn man ein schon bestehendes Häuschen zum Stall macht.

  8. #8

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    Ich kann mir nicht vorstellen, das man für einen 2 mal 2 Geräteschuppen eine Baugenehmigung braucht. Auch dann nicht wenn Hühner einziehen.

  9. #9

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    Eigentlich ist es ja eindeutig geschrieben: Taubenhäuser sind für mich Hühnerställen gleichzusetzen. Zumal dein Stall ja auch klein ist, wegen des umbauten Raumes. Das Risiko würde ich eingehen.
    Sonst müsste jeder auch seine Hundehütte o.ä. genehmigen lassen. Das kann ich mir nicht vorstellen und das habe ich auch noch nie gehört. Ok, dass heißt nichts, aber in deinem Fall brauchst Du nichts genehmigen lassen, du hast ja die Bauordnung, die in diesem Fall eindeutig ist.

  10. #10

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    Unser örtlichen Bauamt (Barnim) meinte auf diese Frage nur das ja die Tiere auch irgendwo schlafen müssen und man daher einen Stall bauen darf ohne Genehmigung

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