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Thema: Baugenehmigung für Stall in Brandenburg erforderlich?

  1. #11
    Avatar von SuseL
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    Für einen Geräteschuppen braucht man im Innenbereich keine Baugenehmigung, im Aussenbereich schon. Sind Hühner drin, ist es ein Stall. Dann braucht man eine. Auch dann, wenn der Stall vorher ein Schuppen war. Man brauchte in dem Fall eine Nutzungsänderungsgenehmigung, die im Prinzip das gleiche wie eine Baugenehmigung ist. Es muss sich nur ein Nachbar beim Bauamt beschweren, dann geht das Theater los. Davon haben hier schon einige berichtet. Auch bei kleinen Ställen. Wenn das Bauamt die LBO locker auslegt, dann ist alles gut.
    Gruß Susanne

  2. #12
    Avatar von Schnappi66
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    Bei uns kommt es auch darauf an, ob ein befestigter Boden und Fundmente gemacht werden oder ein Holzstall z.B. nur so hingestellt wird. Hier macht das fast jede Gemeinde anders. Gegen einen Stall auf Rädern, der versetzbar ist, kann keiner was sagen wenn Hühnerhaltung überhaupt erlaubt ist. Selbst wenn den nur immer halben Meter hin und her ziehst.
    liebe Grüße
    Schnappi

  3. #13

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    Zitat Zitat von steko1968 Beitrag anzeigen
    Unser örtlichen Bauamt (Barnim) meinte auf diese Frage nur das ja die Tiere auch irgendwo schlafen müssen und man daher einen Stall bauen darf ohne Genehmigung

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    Echt? Aber das hieße ja, dass ich mir auch Elefanten zulegen könnte. 🤔
    Das wäre zumindest auch unser zuständiges Bauamt. Habt Ihr da vorgesprochen? Von wem kam die Auskunft?

  4. #14

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    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen
    Für einen Geräteschuppen braucht man im Innenbereich keine Baugenehmigung, im Aussenbereich schon. Sind Hühner drin, ist es ein Stall. Dann braucht man eine. Auch dann, wenn der Stall vorher ein Schuppen war. Man brauchte in dem Fall eine Nutzungsänderungsgenehmigung, die im Prinzip das gleiche wie eine Baugenehmigung ist. Es muss sich nur ein Nachbar beim Bauamt beschweren, dann geht das Theater los. Davon haben hier schon einige berichtet. Auch bei kleinen Ställen. Wenn das Bauamt die LBO locker auslegt, dann ist alles gut.
    Ich denke, Du hast es auf den Punkt gebracht. Habe inzwischen einen Architekten i.R. gefunden, der mal mit dem Bauamt telefonieren und auf den Busch klopfen will.
    Liebe Grüße

  5. #15

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    Wir haben einfach nur beim örtlichen Bauamt nachgefragt und diese Antwort bekommen, denen war egal was für Tiere im Stall sind nur gefährlich durften die nicht sein. Also keine aligatoren oder Löwen, aber hühner, Enten, Gänse und schweine oder rinder war denen völlig egal

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  6. #16
    Avatar von SuseL
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    @Schnappi

    Das ist ein Irrglaube . Auch Objekte, die durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen, also Wagen, die man hin und her ziehen kann, brauchen in vielen Bereichen eine Baugenehmigung. Wenn es Krawall gibt und vor Gericht landet, hat man sehr oft verloren.

    Die Landesbauordnungen sollen alle angeglichen werden. Es steht schon in vielen Ländern das gleiche drin, aber nicht alles. In NRW sind seit einiger Zeit Kleintierställe bis 5 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei.
    Gruß Susanne

  7. #17
    Avatar von Gallo Blanco
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    Zitat Zitat von Schnappi66 Beitrag anzeigen
    Gegen einen Stall auf Rädern, der versetzbar ist, kann keiner was sagen wenn Hühnerhaltung überhaupt erlaubt ist.
    Dann Stall bauen und einfach 4 schöne Räder aussen dranbauen, fertig.

    Ich würde einfach bauen und es druaf ankommen lassen.

    LG Stefan
    Ich habe nicht laufen gelernt um zu kriechen!
    Und ich habe auch nicht sprechen gelernt um die Fresse zu halten!

  8. #18

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    Ich wohne auch im Bundesland Brandenburg auf dem Lande. Als wir vor 14 Jahren ein kleines Gartenhäuschenbauen bauen wollten, haben wir beim Bauamt nachgefragt. Die Dame damals teilte uns mit, dass wir das Häuschen bauen könnten, da es eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Jetzt ca 14 Jahre später wurde ein Nachbar von jemand anderen angezeigt, weil er einen kleinen Unterstand aus Holz gebaut hatte. Als die Herren vom Bauamt bei ihm vor Ort waren, haben sie unser Häuschen gesehen und uns einen netten Brief geschrieben, in dem drin steht, dass unser Häuschen im Aussenbereich steht und somit genehmigungspflichtig wäre. Erst sollten wir es komplett abreißen, aber nach langem Hin und Her durften wir nun doch eine Bauantrag stellen und hoffen nun, dass das Häuschen stehen bleiben darf.
    Mach bitte nicht den gleichen Fehler wie wir. Wenn sie dir sagen, dass du dein Haus bauen darfst, dann lass dir dies bitte schriftlich geben. Denn hinterher interessiert es keinen was mal jemand zu dir gesagt hast. Wo sich bei deinem Grundstück der Außenbereich befindet, kannst zu evtl. im Internet unter Brandenburg Viewer googeln. Wenndu auf Nummer sicher gehen möchtest, dann sprich unbedingt beim Bauamt vor und lass es dir schriftlich bestätigen.

  9. #19
    Avatar von Gubbelgubbel
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    Wenn ich mich richtig erinnere ist aber alles was innerhalb einer Ortschaft liegt "innenbereich" als Außenbereich wird alles außerhalb des zusammenhängend bebauten bezeichnet also Gärten am Waldrand zb
    Buntes Hühner-Allerlei: 0,2 Vorwerk, 0,1 Araucaner, 0,1 Barnevelder, 0,1 Seidenhuhn, 0,1 Leghorn ex., 0,4 Bartzwergmixe, 1,8 große Mixe, 0,1 Marans, 1,1 Stoapiperl 0,3 kleine Schwedenmixe 1,0 Chabo

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