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Thema: Vogelgrippe 2020/21 Fragen, Hilfestellungen und weiteres

  1. #11
    Avatar von Widdy
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    Gut gemacht, @Nicolina, mit dem parallelen Vogelgrippe-Hilfefaden.

    Ganz suspekt finde ich, dass das Thema Vogelgrippe hier in CH absolut momentan kein Thema zu sein scheint.
    Habe mich umgehört, ob das nur mir so geht, aber ich bekam immer ein "nöö, nix gehört".
    Tiere sind meine Freunde, und ich esse meine Freunde nicht. Georg Bernard Shaw 1856-1950.

  2. #12

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    Zitat Zitat von Malwine Beitrag anzeigen
    Dann werde ich mir wohl angewöhnen, in Zukunft öfter auf der Seite des Vet Amts nachzusehen...

    Dort ist nun seit heute auch die Allgemeinverfügung veröffentlicht. Muss ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Hühnern unter der Plane Auslauf zu grwähren?

    Bin ich mit der Anmeldung bei der TSK und der vit.verden nun auf der sicheren Seite, oder fehlt noch was?
    TSK muss bspw. nicht in jedem Bundesland.
    Das Vet.Amt kann aber Auskunft geben. Man sollte auch Bestandsaufzeichnungen führen oder bei Nachfrage eben parat haben. (Impfung gegen ND ist Pflicht, mal noch so nebenbei)
    Und das ganz unabhängig von der Vogelgrippe....
    1.14 Gr. Wyandotten

  3. #13

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    Gut, dass du ND ansprichst... das weiß ich, unsere Hühner würden bei den Züchtern auch geimpft, das ist aber ja auch schon etwas her. Alle Hobbyhalter die ich kenne, sagen sie haben noch nie geimpft oder entwurmt. Entwurmen machen wir immerhin... impfen bisher nicht. Weil ich bisher auch nicht schlau wurde wie oft genau habe da sehr unterschiedliche Angaben gelesen und außerdem den Hinweis, dass man immer gleich Impfstoff für 1000 Tiere kaufen muss und den Rest wegwerfen muss?? Und wenn ich impfe, wie weise ich das richtig nach?

  4. #14

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    Zitat Zitat von Malwine Beitrag anzeigen
    (...) impfen bisher nicht. Weil ich bisher auch nicht schlau wurde wie oft genau habe da sehr unterschiedliche Angaben gelesen und außerdem den Hinweis, dass man immer gleich Impfstoff für 1000 Tiere kaufen muss und den Rest wegwerfen muss?? Und wenn ich impfe, wie weise ich das richtig nach?
    Du erhältst eine solche Bescheinigung: https://www.google.com/url?sa=t&sour...Lb7uqdHE2U6vqT


  5. #15

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    @widdy Wenn ich das richtig mitbekomme, habt ihr in der Schweiz gerade ein etwas größeres CoViD-19 Problem, das dürfte die Berichterstatter auslasten und keiner mag was von der nächsten Seuche hören.
    Außerdem seit ihr noch weit weg vom Geschehen. Hoffe für Dich, dass das so bleibt diesen Winter.
    Geändert von Warnehof (14.11.2020 um 10:03 Uhr)
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  6. #16

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    @Malwine Unter der Plane ist im Stall. Du brauchst da weiter nichts.
    Wenn Du bei TSK angemeldet bist, hast Du vermutlich auch Diene Betriebnummer mitgeteilt bekommen und wenn Dich Dein VetAmt kennt, hast Du erstmal alles was Du brauchst.
    Was die Impfung angeht, gibt es im Forum gute Fäden. Wenn Du Tiere von einem Züchter bekommen hast, dann sollte er Dir auch die Impfbescheinigung in Kopie mitgegeben haben, eben zum Nachweis. Da steht auch drauf, was gegeben wurde und wann die Nachimpfung erfolgen muss.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  7. #17

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    Danke für eure Antworten, das ist echt super. Haben heute ca 7 Stunden an unserem Provisorium gebaut. V.a. mein Freund, ich hatte nur ein paar Handlanger-Aufgaben. Die Hühner haben nun ca. 24qm nutzbaren Auslauf unter der Plane. Unten an den Stirnseiten Volierendraht, oben Netz. Die Plane geht von 3 Meter Höhe auf Null zum Boden. Wir hoffen sehr, dass das hält. Ich glaub, wenn wir das gewusst hätten hätten wir die Hühner abgegeben, als es nur 2 waren anstatt aufzustocken weil 2 Hühner irgendwie keine richtige Gruppe sind. Naja, nun haben wir die Verantwortung!

    Übers Impfen informier ich mich, eine Bescheinigung haben wir leider nicht. Betriebsnummer haben wir, dann Wende ich mich mal nicht ans Vet Amt, man will ja keine schlafenden Hunde wecken.

  8. #18
    Avatar von Pinocchio
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    Hallo Ihr,
    ich wohne in Bremen, ab Dienstag 17.11.20 ist hier auch Stallpflicht.
    Die Informationen sind leider nicht so gut. Es git ein Informationsblatt vom lmtvet, ich kann das irgendwie nicht hochladen, das ist hier:
    https://www.lmtvet.bremen.de/aktuelles-4599

    Da steht nicht dass die Hühner überdacht o.ä. sein müssen.

    Dann kam vorhin dieser Beitrag:

    https://www.butenunbinnen.de/videos/...rippe-100.html

    In dem es heisst das würde so im Informationsblatt stehen.
    Ich blick nicht durch

    Ich kann das hier mit Plane überspannen. Abe rich wüsste gerne was ich muss und was nicht.
    Kann mir einer helfen?

    Liebe Grüße Sara

  9. #19

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    Hallo Sara, über den oberen Link wird ein Word-Dokument hochgeladen. Ungewöhnlich, sonst sind es meistens pdf-Dateien. Da es sinnigerweise auch noch schreibgeschützt ist, kann ich es leider nicht kopieren. Ohne Word würde dir eine Weitergabe per Email auch nicht helfen. Hast du -oder jemand aus deinem Umfeld- einen Rechner mit Word?

    Edit: kopieren geht doch, hier der Text, ist hoffentlich in diesem Fall als Vollzitat erlaubt.

    "Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen!
    Um Hausgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus zu schützen, muss jeder Geflügelhalter für seinen Bestand Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen.
    Die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung richten sich an große Betriebe sowie an Hobbyhalter von Geflügel.
    Zum Schutz der kleinen Geflügelhaltungen (<100 Tiere) gibt es zu den für alle geltenden Regelungen (Nr. 1) weitere dringenden Empfehlungen (Nr.2).

    Nr. 1 Folgende gesetzliche Regelungen gelten für alle Geflügelhaltungen:

    • Es besteht eine Meldepflicht für den Tierbestand:
    Wer Geflügel hält, muss seinen Tierbestand unter Angabe von Name und Anschrift, Anzahl der Tiere, der Nutzungsart, dem Standort der Tiere und Haltungsform (Freiland- oder Stallhaltung) beim LMTVet des Landes Bremen anmelden.
    • Es ist ein Bestandsregister zu führen:
    Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet. Für größere Bestände (ab 100 Tiere) gelten gem. § 2 Geflügelpest- Verordnung weitergehende Pflichten.
    • Das Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Für die Tränke darf nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
    .
    • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren, damit der direkte und indirekte (z.B. über Kot) Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert wird.

    • Folgende Krankheitsanzeichen, sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen:
     wenn in Haltungen mit weniger als 100 Tieren 3 oder mehr Tiere innerhalb von 24 Stunden sterben oder
    in größeren Beständen mehr als 2 % Tierverluste innerhalb von 24 Stunden auftreten,
     wenn in Haltungen, in denen ausschließlich Enten und / oder Gänse gehalten werden, über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterberate der Tiere des Bestandes festgestellt werden,
     wenn erhebliche Veränderung in der Legeleistung oder Gewichtszunahme auftreten
    • Personen, die beruflich in einer Geflügelhaltung tätig sind, müssen während ihrer Tätigkeit saubere Schutzkleidung tragen, die anschließend abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird.

    Nr. 2 Folgende Maßnahmen werden zur Verhinderung einer Seucheneinschleppung darüber hinaus auch für kleine Haltungen dringend empfohlen:

    Abgrenzung der Tierhaltung nach außen:
    • Zugang nur für Personen, deren Besuch dringend erforderlich ist (z.B. Tierarzt).
    • Im Bereich der Tierhaltung sollte so wenig Fahrzeugverkehr wie unbedingt nötig stattfinden.
    • Ställe und Stallungen sollten verschlossen sein.
    • Tiere (z.B. Hunde, Katzen) und betriebsfremde Personen (z.B. Kinder, Eierkunden) sollten keinen Zugang zu den Geflügelhaltungen haben.
    • Eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Innen- und Außenbereich sollte durchgeführt werden.
    Betreten / Verlassen der Ställe:
    • Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen sind die Hände (mit Seife) zu reinigen und anschließend zu desinfizieren (Handdesinfektionsmittel).
    • Einhaltung der strikten Trennung von Straßen- und Stallkleidung:
    o Der Stall und Auslauf sollte nur mit Schutzkleidung (Overall, Schuhe) betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen von Stallung oder Auslauf abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60 °C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen.
    o Reinigung und Desinfektion der Schuhe bei Betreten und Verlassen der Stallung.
    Weitere Hinweise:
    • Die Stallungen sollten in einem guten baulichen Zustand sein, damit sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
    • Verendete Tiere sind bis zur Abholung so zu lagern, dass Vögel und andere Tiere keinen Zugang haben.
    • Verfütterung von Eierschalen oder Geflügelteilen sind untersagt.
    • Eierkartons sind nur einmal zu verwenden.
    • Verzicht auf den Besuch anderer Geflügelställe
    • Geflügelställe nie mit Jagdkleidung betreten.

    Weitere Informationsquellen zur Aviären Influenza:
    • Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit;

    https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/"
    Geändert von Silmarien (14.11.2020 um 22:52 Uhr)

  10. #20
    Avatar von Pinocchio
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    Ach entschuldige, das war schlecht formuliert. Ich kann es hier im Forum nicht hochladen.
    Ich habs gelesen.

    Da steht halt nichts von Stallpflicht. Also mein Umfeld und ich lesen da nicht, dass Geflügel eingesperrt werden muss. Aber eigentlich müsste das doch da stehen, nicht?
    Dann gibts unter 2. ja auch noch "kann" und nicht "muss" Bestimmungen.

    Das versteh ich nicht.

    Ich kann ide Hühner überdachen usw das ist nicht das Problem, sondern wie es rechtlich richtig ist frag ich mich

    Liebe Grüße Sara

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