Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 23

Thema: private Tierhaltung auf landwirtschaftlicher Nutzungsfläche / Nachbarschaftsstreit

  1. #1

    Registriert seit
    14.11.2019
    Beiträge
    8

    traurig private Tierhaltung auf landwirtschaftlicher Nutzungsfläche / Nachbarschaftsstreit

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Eine benachbarte Familie, beschwert sich seit kurzem über unsere Gänse, Puten sowie Hühner. Sie fordern, dass die Gänse und Puten weg sollen. Wir halten seit etwa 20 Jahren auf der Fläche ein paar Gänse, und seit ca. Mitte 2020 zwei Puten sowie einen Puter.
    Ebenso befinden sich dort zwei Laufenten als auch zwei Emus (die Vorgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzgl. Fläche, Gruppengröße, Fütterung und Stallung sind erfüllt).
    Es geht den Nachbarn "momentan" nur um die Puten und Gänse...sobald diese etwas anderes stört, nunja...

    Alle Tiere sind bei der Tierseuchenkasse angemeldet.

    Die Fläche, auf welcher die Tiere gehalten werden, ist laut Grundbucheintrag eine landwirtschaftliche Nutzungsfläche. Diese haben meine Eltern im Jahr 2005 von einem anderen Nachbarn erworben. Vorher ließ er uns bereits Tiere auf dieser Fläche halten.

    Unsere gesamte Region ist sehr ländlich. Hinter unserem Grundstück, werden auf den Weiden Kühe gehalten.

    Der Abstand zwischen der Fläche, auf welcher die Gänse und Puten gehalten werden und dem Abstand zu dem besagten Haus des Nachbarn, beträgt etwa 50m.

    Der Grund für die Haltung der Gänse und Puten besteht darin, dass die Jungtiere Ende des Jahres zum Eigen-verzehr dienen sollen.

    Welche Optionen haben wir, um uns gegen Rechtsforderungen der Nachbarn zu wehren? Wäre es eventuell sinnvoll, ein Kleingewerbe in der Landwirtschaft zu gründen?

  2. #2

    Registriert seit
    14.10.2016
    Beiträge
    15.400
    Ich würde das nicht an der "landwirtschaftlichen Nutzungsfläche" festmachen. Für was ist denn die Nutzung vorgesehen?
    Und ich denke "nachträglich" etwas zu "legalisieren" wird auch nicht gehen.
    Das ist ja schon eine recht umfangreiche Tierhaltung die ihr da habt.
    Die Anmeldung bei der Tierseuchen Kasse tut da wohl auch nichts zur Sache.
    Du müsstest die problemlose Tierhaltung in dem Umfang auf dieser Fläche bei den Ämtern erfragen und das ist ja immer etwas "risikoreich"...
    1.14 Gr. Wyandotten

  3. #3

    Registriert seit
    14.11.2019
    Beiträge
    8
    Themenstarter
    Es gibt für diese Fläche keine vorgesehene Nutzungsart. Die Gemeinde hat in anderen Teilen der Ortschaft einen Bebauungsplan nur halt nicht für den alten Teil, in welchem wir wohnen. Ich habe bereits mit der Gemeinde sowie dem Bauamt telefoniert, dort hatte niemand ein Problem damit, dass dort Tiere gehalten werden. Die Alternative wäre ja auch, dass diese Fläche von einem Landwirt genutzt wird. Auf einem Grundstück , welches etwa 4500m² groß ist, wovon die Weide etwa 3300m² ausmacht, sollte man doch wohl mehr halten dürfen als zwei-drei Hühner. Wie gesagt es ist eine ländliche Region und keine Wohnsiedlung. Es sind wie gesagt zwei Gänse, drei Puten (1.2), zwei Laufenten und die beiden Emus. Die Hühner sind auf der anderen Seite, welches mehr als 100m von den Nachbarn entfernt ist.

  4. #4

    Registriert seit
    14.10.2016
    Beiträge
    15.400
    Wenn du eh schon Kontakt zu den Ämtern hast, dann frag doch einfach ob sie dir diese Tierhaltung auf der Fläche bestätigen/erlauben können.
    Natürlich wird die Haltung niemanden über das ortsübliche Maß "belästigen" dürfen.
    Was bemängeln denn die Nachbarn?
    1.14 Gr. Wyandotten

  5. #5

    Registriert seit
    14.05.2012
    Beiträge
    17.072
    Idee: Verpachtet die Fläche an einen Landwirt und der Pachtzins ist dann gleich der Kosten die ihr dort für die Unterbringung der Tiere zahlt.
    Ein landwirtschaftliches Klein"gewerbe" gibt es m.A.n. nicht.


  6. #6

    Registriert seit
    29.04.2014
    Beiträge
    5.510
    Eine umfangreiche Tierhaltung kann ich bei der Anzahl nicht erkennen. 3 Puten, 2 Enten, 2 Emus, „paar“ Gänse werden bestimmt nicht mehr als 10 sein. Und die Hühner natürlich noch.

    Ich halte z.B. unter fast ähnlichen Rahmenbedingungen im jährlichen Schnitt ca. 80 Hühner. Darunter sind immer 10-15 krähende Hähne. Auch hier gab es einmal den Fall, dass sich ein neu zugezogener Nachbar beim Amt beschwert hatte. Diese Beschwerde wurde nochnichtmal bearbeitet, sondern sofort verbal mit dem Hinweis, dass dies hinzunehmen sei, abgeschmettert.
    Natürlich ist das für Dich nicht aussagekräftig und kann bei Dir ggf. ganz anders enden. Ich würde mich beim Amt erkundigen und persönlich hinfahren.

    Auf (Klein-)Gewerbliche Haltung umzuschwenken muss nicht immer vorteilhaft sein.

  7. #7
    Avatar von _0tto_
    Registriert seit
    05.09.2009
    Ort
    Ahütte
    Land
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.319
    Wahrscheinlich ist euer Ort als Mischgebiet ausgewiesen, also kein reines Wohngebiet und da ist Tierhaltung sowieso erlaubt.
    Auch der Hahn darf krähen.

    Die meisten Dörfer sind Mischgebiete, weil es in ihnen ja auch immer landwirtschaftliche Betriebe gibt oder gab.
    Gruß aus der Kalkeifel

  8. #8

    Registriert seit
    14.11.2019
    Beiträge
    8
    Themenstarter
    Der Puter ist der Störfaktor, welcher das Fass nun zum überlaufen gebracht hat...bei einem paar Gänse meine ich Tatsächlich 1.1 also zwei Tiere.

  9. #9

    Registriert seit
    17.11.2009
    Land
    Deutschland BW
    Beiträge
    231
    In Deutschland und dem Gesetzesirrsinn kann man sich zwar nie ganz sicher sein, aber rein vom Gefühl her sind das nicht genug Tiere, um von einer "gewerblichen Tätigkeit" und ihrer notwendigen Anmeldung auszugehen. Dass es sich bei zwei Gänsen und drei Puten plus ein paar Tieren Nachwuchs, der ja irgendwann wieder in die Gefriertruhe verschwindet, um Eigenbedarf handelt, dürfte nicht einfach so in Frage zu stellen sein, solange da nicht 20 oder 30 Gänse herumflattern und es immer mehr werden.

    Was exakt stört diese Nachbarn denn überhaupt? Die Geräusche der Tiere? Der Geruch?
    Sind das zugezogene Städtler?

    Da ich den Fall im weiteren Sinn auch schon hatte, kann ich dazu folgendes sagen, auch wenn nie zwei Fälle identisch sind:
    Einmal befindest du dich in KEINEM Neubaugebiet mit Regelungen, welche Tierhaltung verbieten und wenn deine Fläche "landwirtschaftlich" eingetragen ist und drumherum Weiden mit Vieh sind, nennt sich das "ortsüblich". Wenn die Tierhaltung zudem korrekt gemeldet und von den Ämtern genehmigt ist, ist es auch keinerlei verbotene Haltung. Wenn es schon so lange stattfindet, also 15 Jahre und länger, gibt es auch den "Bestandsschutz", den du auf jeden Fall hättest.

    In solchen Fällen haben irgendwelche mal neu zugezogenen Nachbarn oder solche, denen zuhause gerade langweilig ist und die Alles stört, weil sie sonst keine Ablenkung haben, sehr wenige Chancen, ihre Vorstellungen rechtskräftig durchzusetzen. Anders wäre es in einer Gemeinde oder einem Gebiet, wo die Tierhaltung weitestgehend verschwunden ist oder seitens der Gemeinde nicht erwünscht wäre. Aber das scheint bei dir ja wirklich nicht der Fall zu sein.

    Letztendlich kannst du diese Nachbarn nur mal sämtliche Ämter durchlaufen lassen und da werden sie, deinen Angaben zufolge, sehr wahrscheinlich kein Recht bekommen und dann bliebe Ihnen nur eine Klage übrig, die aber wenig Aussichten auf Erfolg hätte. Nicht, wenn sie zwischen Tierhaltung leben, die schon lange vor ihnen da war.

  10. #10

    Registriert seit
    14.11.2019
    Beiträge
    8
    Themenstarter
    Zitat Zitat von Haitu Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich ist euer Ort als Mischgebiet ausgewiesen, also kein reines Wohngebiet und da ist Tierhaltung sowieso erlaubt.
    Auch der Hahn darf krähen.

    Die meisten Dörfer sind Mischgebiete, weil es in ihnen ja auch immer landwirtschaftliche Betriebe gibt oder gab.
    Ja. Ist ein Mischgebiet. Befinden uns sogar am Rand des Dorfes. Hinter uns nichts als Weiden, welche ja landwirtschaftlich genutzt werden.

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Nachbarschaftsstreit wg.krähender Hähne
    Von klausmurr im Forum Dies und Das
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 18.07.2009, 21:52
  2. Hahn zieht ein, Nachbarschaftsstreit?
    Von Akis im Forum Dies und Das
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 18.09.2007, 06:27
  3. Gemeinsame Tierhaltung
    Von KathrinHuhn im Forum Der Auslauf
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.07.2006, 21:18

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •