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Thema: Anfängerfragen

  1. #31

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    Zitat Zitat von mistkratzerli Beitrag anzeigen
    In welcher Bauzone willst Du denn einen Stall bauen? Wohnzone, Landwirtschaftszone usw...

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    Die genaue Bezeichnung kann ich dir nicht sagen. Denke allerdings Landwirtschaftszone könnte es gut treffen... sind mehrere Acker umliegende... und nur 2 Streuobstwiesen, eine davon meine. Wohngebiet ist ein gutes Stück entfernt.

    Keine Ahnung warum, aber bisher war ich immer der Annahme, das ich einen solchen stall Problemlos errichten darf.

    Zur jetzigen Zeit ist es natürlich schwer Auskunft beim Bauamt zu bekommen. Mal schauen was sich machen lässt.

  2. #32

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    Zitat Zitat von mistkratzerli Beitrag anzeigen
    In welcher Bauzone willst Du denn einen Stall bauen? Wohnzone, Landwirtschaftszone usw...

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    Zitat Zitat von Dorintia Beitrag anzeigen
    Und dein Aufgezähltes auch nur wenn es land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken/Betrieben dient.
    Bebauung im Außenbereich ist immer schwer bis unmöglich. Frag am besten nach der Genehmigung für einen mobilen Stall und beschäftige dich damit.
    Wollte auch schon mein Grundstück einzäunen. Wird dir nicht genehmigt.
    Ich möchte die einfriedung ja nicht zum Spaß, Nein im Gegenteil. Es wird von Jahr zu Jahr immer mehr gestohlen. Wer jetzt an Gartengeräte denkt, liegt falsch. Es wird Obst und Gemüse gestohlen... soweit sind wir schon. Aber keine kleine Mengen. Da wird dir über Nacht das halbe Gewächshaus leer geräumt.
    Aktuell bleibt mir nichts anderes übrig als teilweise "illegal" einen mobilen Zaun dauerhaft aufzustellen und das gesamte Grundstück per Wildkamera zu überwachen.

    Aber selbst in diesem Fall wird die sowas nicht genehmigt

  3. #33
    Avatar von Mary :-)
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    Zitat Zitat von Jagdhuhn Beitrag anzeigen
    ... Aber Bussarde greifen in der Regel nichts an was größer als eine Ratte ist (ausgenommen verletzte oder stark geschwächte Tiere). ...
    Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht

    Mein Maranshahn war ausgewachsen, 1,5 Jahre Alt, nicht geschwächt, sondern kräftig und gesund. Mein Auslauf ist mit Wildzaun überdrahtet. Ein paar Tage vor Weihnachten überraschte mich mein Schatz mit der Info, dass unser Hahn tot ist ...
    Da mein Schatz sich mit Wildvögeln wesentlich besser auskennt als ich und das Tier (beim Flüchten durch den Wildzaun) auf 2 Meter Entfernung sehen konnte, ist er sicher, dass es ein Bussard gewesen ist. Nicht nur er hat ihn gesehen, unsere Nachbarin hat ihn auch beschrieben, ohne zu wissen, was es für ein Tier ist, aber sie hat das gleiche Tier beschrieben.

    Naja, mittlerweile haben wir die größeren Wildzaun-Maschen noch mal halbiert in der Hoffung, dass so was jetzt nicht mehr vorkommt.

    Vielleicht sind nur die Bussarde im Bergischen so extrem wagemutig...
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  4. #34

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    Toll! Anscheinend ist auf einer solchen Wiese eine dauerhafte Haltung von Tieren verboten. Jetzt muss ich mir mal was überlegen.

    Hat jemand eine Idee? Gibt es eventuell eine Gesetzeslücke? Also z.b wenn der stall bestimmte Anforderungen erfüllt das er nicht als solcher zählt? Ist jetzt nur so ne Idee von mir 😂

    Das kann doch jetzt nicht daran scheitern.

  5. #35

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    Zitat Zitat von Patrick2233 Beitrag anzeigen
    Toll! Anscheinend ist auf einer solchen Wiese eine dauerhafte Haltung von Tieren verboten. Jetzt muss ich mir mal was überlegen.

    Hat jemand eine Idee? Gibt es eventuell eine Gesetzeslücke? Also z.b wenn der stall bestimmte Anforderungen erfüllt das er nicht als solcher zählt? Ist jetzt nur so ne Idee von mir 😂

    Das kann doch jetzt nicht daran scheitern.

    Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Das Baurecht müsstest du mal bei deiner Stadt/Gemeinde erfragen. Da gibt es zum Teil große Unterschiede. Bei uns ist es zum Beispiel abhängig von der Fläche die versiegelt wird. Das kann man durch eine kleinere Fläche umgehen oder einfach eine nicht versiegelnde Bauform umgehen (auf Räder oder Säulen z.B.). Andere Gemeinden gehen dann wohl wiederum vom Nutzungszweck aus. Da musst du selber wirklich einmal selber nachfragen.

  6. #36

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    Hätte ich deutlicher schreiben sollen, ich habe heute morgen dort angerufen.

    Ich solle einen Bauantrag stellen, welchen er mir aber wahrscheinlich ablehnen wird. Das ist mal eine tolle Aussage!

    Hab dann gesagt aber der wird doch Mobil sein, warum dann ein Bauantrag nötig sei.

    Er: Ja wie lange soll der Stall dort stehen, Ich: Naja ich wandere schon hin und her, Er: Ja über welchen Zeitraum reden wir hier, Ich: Nunja, die Hühner leben schon eine Zeit lang (hab zudem Zeitpunkt schon gemerkt, es hat keinen Sinn da weiter zu Diskutieren)

    Also bin ich im Grunde kein Stück weiter.

  7. #37

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    Ich könnte ja im Grunde schon so einen Bauantrag stellen, aber was bringt mir das letztendlich? Wenn ich schon am Telefon die Aussage bekomme: "Stellen sie einen Antrag. Diesen werde ich aber wahrscheinlich ohnehin ablehnen"

    Dann kann ichs gleich lassen. Weil so müsste ich ja erstmal alles ganz genau dokumentieren, dabei habe ich doch noch gar keine Ahnung wie der stall jetzt endgültig aussehen soll.

    Allerdings gebe ich so schnell nicht auf 😉 nur aktuell habe ich echt keine Ahnung wie ich am besten vorgehen könnte.

  8. #38
    Avatar von Mary :-)
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    Unser Grundstück steht zur Hälfte unter Landschaftsschutz (das wussten wir nicht, als wir's gekauft haben und auch nicht, als wir unseren Hühnerstall bauen wollten - geplant haben).
    Mein Schatz suchte das Bauamt auf, weil er einen Hühnerstall bauen wollte, bekam dort den Hinweis: Das steht unter Landschaftsschutz. Wenn Sie kein privillegierter Landwirt sind (und wir sind ganz normale Leute, die eben bloß Hühner haben), ist da nichts zu machen!
    Hat aber (hinter vorgehaltener Hand) folgenden Hinweis bekommen:
    Er sollte auf dem Flurstück, auf dem auch das Haus steht, bauen, wurde ihm gesagt. Auch da gibt's keine Genehmigung für. Aber das Bauamt kommt nur gucken, wenn sich jemand beschwert und ein Beschwerderecht haben in dem Fall nur direkte Nachbarn, d.h. Leute, die eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit uns haben (was immerhin Leute von 4 Grundstücken mit zum Teil mehreren Häusern sind...).

    Was wir daraus gemacht haben: Wir haben weiter weg vom Wohnhaus (und damit auch von Nachbarn, die sich daran stören könnten), aber auch deutlich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine "Kiste" (ca. 5m², 10m³) auf liegende Baumstämme gebaut. Das ist (aus unserer Sicht) kein Gebäude, weil es kein Fundament hat - mobil ist es allerdings auch nicht bzw. das wäre sehr aufwändig. Vor dem Stall ist ein Carport, der als Voliere dient (für Carports braucht man hier nur eine Genehmigung, wenn auch ein Auto rein soll - Dächer ohne Seitenwände kann man sich ansonsten in den Garten stellen, so viele man will) und von dort geht es in den Auslauf (der 200m² groß sein sollte und mal war, aber momentan wegen Verdrahtung [bzw. noch fehlender Verdrahtung, Baumfällungen wegen der trockenen Sommer und sonstiger Aufwandserhöhungen] deutlich kleiner ist).

    Gestört hat das seit 2015 (offiziell) noch keinen - hier ist kein Bauamt aufgetaucht und alles ist gut.

    Wenn du einen Bauwagen hinstellst und einen (mehr oder minder) mobilen Zaun drum ziehst - ist das dann wirklich verboten?
    Wie intensiv kontrolliert das Bauamt?
    Wie neidisch sind eventuell deine Nachbarn, wenn du einen Hühnerzaun ziehst?
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  9. #39

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    Also erstmal danke für deine ausführliche Antwort!

    Also wir haben dort auch eine Hütte die mittlerweile Bestandsschutz hat. Beim Bau gab es wohl auch keine Genehmigung für diese.

    Laut Stadt ist es so, dass es auch darum geht, das keine dauerhafte Tierhaltung dort erlaubt sei. Allerdings ist das für mich ein Widerspruch schließlich halten Landwirte ja auch dort ihre Tiere.

    Also seine Aussage war eigentlich folgende: vorübergehend ja, dauerhaft nein. Würde ich jetzt vom einem Flurstück zum anderen wandern, sähe die Sache scheinbar schon anders aus. Ich habe allerdings nur eins. Es ging im hauptsächlich um das dauerhafte. Das ich innerhalb des Flurstücks wandere spielt keine Rolle.

    Ich hatte eine Zeit lang ein knapp 10 Meter langes und 5 Meter breites Gewächshaus dort stehen. Allerdings ohne Fundament, da ein Gewächshaus ebenfalls Genehmigungspflichtig wäre.
    Auch ein mobiles wäre eigentlich verboten. Ich habe dennoch das ganze 2 Jahre dort stehen lassen. Keine Beschwerde... kein Brief vom Bauamt... Abgebaut habe ich es nur weil ich den Platz für weitere Obstbäume gebraucht habe.
    Aber das Ding war riesig, die wiese befindet sich direkt an der Straße, da wird der Typ vom Bauamt auch ab und an vorbeifahren. Und es gab keinerlei Beschwerden. Deshalb habe ich mir auch schon überlegt einfach zu bauen. Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wie hoch kann denn so eine Strafe überhaupt ausfallen?

    Thema Nachbarn mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Wir kommen alle gut miteinander klar. Der links von uns hat z.B. kleine Kinder die würden sich sicher auch über die Hühner freuen.

    Die Nachbarn können sich ja schließlich dann auch über Frische Eier freuen 😉

  10. #40

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    Also ich würde schon rein aus Prinzip einen Antrag stellen und dann mal sehen auf welcher Grundlage der Herr das ablehnen will. Soweit ich das lese ist das wohl jetzt schon eine Landwirtschaftliche Fläche also kann man sie auch als solche nutzen.
    Die Begründung würde mich schon interessieren.

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