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Thema: Anfängerfragen

  1. #61
    Avatar von Raddezka
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    Hallo,
    Ich lese schon eine Weile hier mit und mir ist soeben ein ganz anderer Gedanke gekommen:
    Ist es eigentlich eine offizielle Streuobstwiese?
    Man kann teilweise Fördergelder u.ä. erhalten. Wenn dies der Fall wäre ist eine Duldung der Hühnerhaltung mehr als absurd. Da Streuobstwiesen der Erhaltung der ländlichen Flora und Fauna, ins besondere der großen Insektenartenvielfalt, dienen sollen. Ich hatte damals in meiner Ausbildung 3 Jahre Umweltrecht und kann mich dunkel an irgendsowas in der Richtung erinnern.
    2.22 bunte Truppe aus Rasse, Mixe und Geretteten

  2. #62

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    Hätte echt nicht gedacht das es so schwer wird. Da heißt es immer man soll auf seine Umwelt achten, regional kaufen, selber anbauen etc.

    Jetzt möchte ich einen Schritt dazu beitragen. Obst und Gemüse baue ich sehr viel selbst an. Viel wird eingefroren und Eingemacht. Eier hatte ich bisher von meinen wachteln. Aber damit komme ich nicht weit. Jetzt würde ich gern Artgerecht Hühner halten und darf es offiziell nicht. Das ist sowas das ich nicht nachvollziehen kann.
    Logisch wenn jetzt freie Felder sind und NUR ICH möchte mitten drin etwas bauen. Logisch sieht das scheiße aus und stört das Landschaftsbild. Aber die Gärten um mich herum sind teilweise eingezäunt oder haben sogar riesen Hütten in denen auch Übernachtet wird!
    Selbst meine Wiese und die der Nachbarn ist teilweise durch eine Hecke eingefriedet. Also eigentlich keine klassische Streuobstwiese wie man es sich vorstellt. Aber soweit mir bekannt ist das der offizielle "Nutzzweck".

    Schwierig 🤨

  3. #63

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    Zitat Zitat von Raddezka Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich lese schon eine Weile hier mit und mir ist soeben ein ganz anderer Gedanke gekommen:
    Ist es eigentlich eine offizielle Streuobstwiese?
    Man kann teilweise Fördergelder u.ä. erhalten. Wenn dies der Fall wäre ist eine Duldung der Hühnerhaltung mehr als absurd. Da Streuobstwiesen der Erhaltung der ländlichen Flora und Fauna, ins besondere der großen Insektenartenvielfalt, dienen sollen. Ich hatte damals in meiner Ausbildung 3 Jahre Umweltrecht und kann mich dunkel an irgendsowas in der Richtung erinnern.
    Hallo,

    Ich bin mir da echt nicht sicher. Jeder hat immer von Streuobstwiesen gesprochen (auch der Vorbesitzer). Aber so eine typische Streuobstwiesen Landschaft, wie du es dir wahrscheinlich vorstellst ist es absolut gar nicht. Ich bin umgeben von Wochenendhäusschen.
    Kannst du mir eventuell sagen wo ich Auskunft bekomme als was das Flurstück offiziell eingestuft ist?

  4. #64
    Moderator Avatar von sil
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    Daß man einen Hahn drei Straßen weiter noch deutlich hört, weißt Du das aus eigener Erfahrung?
    Ich kann es mir nämlich nicht vorstellen, daß das wirklich so laut ist.

    Ob die Hühner, die Du mal haben willst, Thuja anfressen, weiß ich nicht, üblicherweise meiden Hühner aber für sie giftige Pflanzen recht erfolgreich.

    Nur weil ein Stall auf Rädern steht, gilt er bei den zuständigen Behörden nicht zwangsläufig als mobil. Im Zweilel wollen die sehen, daß er und seine Bewohner wirklich von einem Grundstück auf das andere wechseln.

    Das Veterinäramt will nur wissen, daß du Hühner hältst, und falls dich wer anschwärzt, weil Deine Haltung tierschutzrelevant sein könnte, kriegst Du auch wieder mit dem Vet-Amt zu tun, ansonsten prüfen die aber nicht, ob auf deinem Grundstück die Haltung erlaubt ist. Es ist übrigens nicht nur das Bauamt bei solchen Entscheidungen involviert, es hat auch die Naturschutzbehörde was zu melden, gegebenenfalls das Wasserwirtschaftsamt, nur mal so als Beispiel. Wie es ausgeht, wenn da wirklich jemand meint, durchgreifen zu müssen - keine Ahnung.

    Ich denke übrigens nicht, daß der von dir zitierte Paragraph sich in Deinem Sinne auslegen läßt. Der scheint wohl eher beim Neubau von Einkaufscentern oder so was zu greifen.

    Wie gesagt, als Nichtlandwirt ist dein Stand, wenns wirklich hart auf hart kommt, ein eher chancenloser. Bis dahin können zwar viele Jahre Duldung funktionieren, aber wenns dann doch nicht geht, hast du dann einen Plan B?
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  5. #65
    Moderator Avatar von sil
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    Deine Gemeinde-/Stadtverwaltung muß dir Auskunft geben können, als was dein Grundstück eingestuft ist, und auch, ob und welche Bewirtschaftung/Bebauung erlaubt ist.
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  6. #66

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    Das Problem ist hier das bei uns nicht so dicht gebaut ist. Ich hatte mal kurze Zeit von Bekannten Wachteln als Urlaubsbetreuung da. Selbst den Hahn habe ich 2 Straßen weiter gehört. Deswegen meine Vermutung. 😉

    Ja genau da habe ich viel gelesen. Mobil ist nicht gleich mobil! Aber was anderes fällt mir gerade auch nicht ein.

    Das mit dem Paragraph war eben eine Auffassung von einem absoluten Laien. Keine Ahnung ob da an meiner Interpretation was wahres dran ist oder nicht.

    Den Plan B habe ich ja leider nicht. Wie weiter oben schon geschrieben, wenn es keine Lebewesen wären, dann würde mir das "auf gut Glück" ausprobieren weniger ausmachen. Aber was mache ich dann mit den Tieren wenn es hart auf hart kommt ;-)

  7. #67

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    Zitat Zitat von sil Beitrag anzeigen
    Nachtrag
    Deine Gemeinde-/Stadtverwaltung muß dir Auskunft geben können, als was dein Grundstück eingestuft ist, und auch, ob und welche Bewirtschaftung/Bebauung erlaubt ist.
    Danke, da werd ich direkt am Montag mal Anfragen.
    Bei meiner Anfrage beim Bauamt habe ich bewusst keine Flurnummer, sondern nur das Gebiet genannt. Da es eine kleinere Gemeinde ist, handelt es sich beim Bauamt um einen " 1 mann Betrieb".... so wollte ich vermeiden das er sich das Grundstück merkt und vorbeischaut ob ich schwarz baue!
    Aber für genauere Angaben muss ich jetzt die Flurnummer durchgeben.

  8. #68
    Avatar von Raddezka
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    Zitat Zitat von Patrick2233 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich bin mir da echt nicht sicher. Jeder hat immer von Streuobstwiesen gesprochen (auch der Vorbesitzer). Aber so eine typische Streuobstwiesen Landschaft, wie du es dir wahrscheinlich vorstellst ist es absolut gar nicht. Ich bin umgeben von Wochenendhäusschen.
    Kannst du mir eventuell sagen wo ich Auskunft bekomme als was das Flurstück offiziell eingestuft ist?
    Wir in Sachsen haben den "Sachsenatlas" online vom GeoSN in dem jeder selbst die Bodenrichtwerte/Flurstücke u.v.m. sich anschauen kann. D.h. weiß ich z.b. bei meinem Grundstück, das der hintere Wiesenteil nicht aus Wohn-/Baufläche deklariert ist und somit nicht bebaut werden darf.
    Fast jedes Bundesland hat so ein ähnliches Portal, soweit ich das weiß.
    Aber des Vorschlag mit Nachfragen bei deiner zuständigen Behörde bringt dir natürlich auch was.
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  9. #69

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    Ja genau das hier: https://www.geoportal-bw.de/startseite

    Allerdings kann ich da mein Flurstück aufrufen, mehr aber auch nicht. Weitere Infos habe ich bisher nicht herausgefunden.

  10. #70

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    Bin noch kein Stück weiter!

    Angerufen Anliegen erklärt.... der Herr welcher dafür zuständig wäre, ist erst wieder nächste Woche im Haus. 😒
    Bei sowas hab ich anscheinend immer Pech ;-)

    Ich überlege mir jetzt mal wie mein Stall aussehen könnte. Ich denke aktuell an einen Stall der auf einem Hänger steht und einen integrierten Auslauf, den ich irgendwie (Wildtiersicher!) daran befestige... hinzu kommt noch der große Auslauf.
    Hierzu bin ich am Überlegen einen Anwalt für Baurecht zu befragen, ob es durch diese Bauweise möglich ist das ganze als "nicht fest" bzw "mobil" einzustufen.
    Für irgendwas muss die Rechtschutzversicherung ja gut sein... soweit ich weiß gibts da eine Kostenfreie Hotline mit Beratungsgesprächen.

    Ansonsten bin ich für den Moment ratlos. Bleibt nur Abwarten bis der Herr Wieder erreichbar ist.

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