Ok. Weil ich habe keinen Strom vor Ort. Wenn's im Winter stark gefriert müsste ich z.B. auch einen tränkenwärmer per Akku betreiben...
Ok. Weil ich habe keinen Strom vor Ort. Wenn's im Winter stark gefriert müsste ich z.B. auch einen tränkenwärmer per Akku betreiben...
Beim weiter recherchieren ist mir eine weitere Sache aufgefallen... meine wachteln halte ich ja im Wohngebiet. Genehmigungsfrei.
Die Hühner sollen allerdings auf meiner Streuobstwiese im Außenbereich gehalten werden. Habe schon nach den geltenden Gesetzen für Baden Württemberg geschaut, aber daraus werde ich auch nicht schlauer.
Grundsätzlich sind ja Kleintiere Genehmigungsfrei. Gilt das auch im Außenbereich?
Keiner aus BW der auch im Außenbereich gebaut hat? Leider hat bei uns die Behörde bis auf weiteres wegen Corona geschlossen. Da kann ich leider nicht anfragen
Kannst du die Bauordnung oder wie das heißt, nicht online abrufen?
1.14 Gr. Wyandotten
Folgendes habe ich soeben gefunden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal....psml&max=true
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,
Da steht ja: "zum VORÜBERGEHENDEN Schutz von Menschen und TIEREN." Bedeutet ja wiederum dauerhafte Unterbringung Bedarf einer Genehmigung. So verstehe ich das zumindest.
Und dein Aufgezähltes auch nur wenn es land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken/Betrieben dient.
Bebauung im Außenbereich ist immer schwer bis unmöglich. Frag am besten nach der Genehmigung für einen mobilen Stall und beschäftige dich damit.
Geändert von Dorintia (21.03.2020 um 20:45 Uhr)
1.14 Gr. Wyandotten
Herzliche Grüsse aus dem Südschwarzwald! https://www.schwarzwaldhuhn.de Ich halte vor allem große Brahma, daneben wuseln noch diverse Hennen anderer Großrassen herum.
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