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Thema: Meldung TSK - als was?

  1. #11
    Avatar von birgit23
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    Sorry, ich meinte "Sonstiges Geflügel".
    Ich denke, weil es Hobbytiere sind Keine Masttiere, Legehennen Elterntiere etc.

  2. #12
    Avatar von wolfswinkel7
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    Hab meine Meldung auch gerade gemacht!
    In Hessen meldet man die Hühner als Legehennen, auch Zuchttiere und Hobbyhühner werden so gemeldet, hatte letztes Jahr mit einer netten Frau von der TSK telefoniert, die hat mir das so erklärt!
    Und sie sagte auch das ich im Laufe des Jahres nicht nachmelden muss, wenn Zugang oder Abgang, nur der IST Bestand zum 1.01!
    Geändert von wolfswinkel7 (04.01.2020 um 13:42 Uhr)

  3. #13
    Avatar von Aubrey
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    Ist auch in den Bundesländern verschieden. In Thüringen haben wir einen Mindestbeitrag von 6 €. Eine Legehenne (da gehören auch Rassehühner oder Hähne rein )kostet 0,07 €, Küken und Jungtiere bis 18 Wochen 0,03 €. Deshalb melde ich einmal im Jahr eine hohe Stückzahl und gut ist es, da ich trotzdem nur 6 € bezahlen muss.
    2,9 Marans, 1,5 Lavender Araucana, 0,2 Olivleger Mixe Marans/L Araucana 0,4 Hybriden, 0,2 div. Mixe, 0,2 Blumenhühner 0,1 Orpington

  4. #14
    Avatar von wolfswinkel7
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    Ich zahle in Hessen 10€ "Grundgebühr" und für die 6 Hühnchen insgesamt 10 Cent, also zusammen 10,10€
    Ist interessant wie unterschiedlich es von Bundesland zu Bundesland ist!

  5. #15
    Avatar von birgit23
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    Zitat Zitat von birgit23 Beitrag anzeigen
    Sorry, ich meinte "Sonstiges Geflügel".
    Ich denke, weil es Hobbytiere sind Keine Masttiere, Legehennen Elterntiere etc.
    Weil man im Fall der Fälle mehr erstattet bekommt ist die Begründung. Ein Rassehuhn ist ja wesentlich mehr Wert, als ein Legehuhn.

  6. #16
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Mit welchem Recht sollte ein "Rassehuhn"halter im Fall des Falles mehr Geld für seine Hühner bekommen als ein Legehuhnhalter, wenn beide den selben Beitragssatz zahlen? So funktionieren Versicherungen nicht.
    Im Übrigen hat Nemissimo schon dargelegt dass der Entschädigungsbetrag gedeckelt ist, egal ob Rasse- oder sonstiges Huhn.
    Zitat Zitat von Nemissimo Beitrag anzeigen
    Bei der Höhe der Entschädigung ist durch das Tierseuchengesetz ein Höchstwert festgesetzt, der für Geflügel (ohne jede weitere Differenzierung) 50 € beträgt, vgl. https://www.ndstsk.de/index.php?bere...pic_id=14&high. Details über die Wertermittlung habe ich so schnell nicht gefunden.
    Geändert von Rohana (04.01.2020 um 17:03 Uhr)

  7. #17
    Hühnerbaron Avatar von Nemissimo
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    Was die zu meldende Anzahl anbelangt, kenne ich auch nur die niedersächsische Regelung (bzw. weiß nicht, ob das bundeseinheitlich gilt). In Niedersachsen ist nach verschiedenen Kriterien eine Nachmeldung erforderlich. Bei Kleinhaltern wird am ehesten das Kriterium greifen, dass sich bei einer Tierart der Bestand um mehr als 5% vergrößert.

    Beiträge sind in Niedersachsen sind so geregelt, dass die Kosten pro Tier berechnet werden (für die Kategorie "Legehennen" 2,3 ct), es aber einen Mindestbeitrag von 12,50 € pro Jahr gibt (bis 2018: 10 € pro Jahr). Vgl. Beitragssatzung unter https://www.ndstsk.de/index.php?bere...d=1080&akv=253.

    Für Kleinhalter ist es sinnvoll, gleich zum Stichtag Anfang des Jahres die erwartete Höchstzahl des Jahres zu melden, wenn man sowieso den Mindestbeitrag nicht überschreitet. Die TSK weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin: "Insgesamt ist somit im laufenden Jahr jeweils der höchste Bestand (Bestand zum Stichtag plus Zugänge) zu melden. Dieser Jahreshöchstbestand kann bereits auf der Meldekarte zum Stichtag angegeben werden. Nachmeldungen sind dann nicht mehr erforderlich." (https://www.ndstsk.de/faq/index.php?be=1)

    Zur Wertermittlung kann man sich hier informieren: https://www.ndstsk.de/index.php?bereich=6&topic_id=156 Bewertung als Rassegeflügel kommt nur für beringte Tiere in Betracht.
    Geändert von Nemissimo (04.01.2020 um 17:31 Uhr) Grund: Korrektur
    --
    1,2 Zwerg-Rhodeländer (darunter ein Huhn unbestimmten/unklaren Geschlechts), 0,1 Zwerg-Barnevelder, 0,2 Zwerg-Marans, 0,1 Zwerg-Welsumer

  8. #18
    Avatar von Neuzüchterin
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    In Bayern kostets pro Huhn 0.03ct..angegeben werden muß der ungefähre Jahresdurchschnitt.Ist der Betrag geringer als 2,50€ muss man nichts zahlen.Dabei gibt es keine Unterschiede,ob Mastgockel,Legehuhn oder Küken

  9. #19
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Ich melde grundsätzlich immer mehr an, dann brauche ich nichts nachmelden. Der Grundpreis beträgt 10 Euro und danach wird pro Stück gerechnet. Ob ich da jetzt 2 oder ggfs. auch 3 Euro mehr bezahle, ist mir der Aufwand einer Nachmeldung nicht wert.
    "Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte
    können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden,
    gemessen werden.“
    ( Mahatma Gandhi )

  10. #20
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    sind eigentlich in den anderen Bundesländern, also nicht-Bayern, Enten und Gänse auch nicht meldepflichtig?
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

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