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Thema: Vogelgrippe 2020 - was kommt da auf uns zu

  1. #1121

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    PrincessMargot: Fein und danke für die Klärung. Nun ist sie auch noch sportlich . BMX, was ein Teufelsgerät
    Und Palmipede sind Paddel

    Damit heute abend keiner ohne eine schlechte Nachricht ins Bett gehen muß, habe ich da noch etwas gesammelt.

    Zuerst kam heute abend noch die Meldung, dass jetzt in Brandenburg, genauer im Spree-Neiße Kreis im Schenkdöbler Ortteil, Krayne eine Hobbyhaltung mit Wachteln, Hühnern und Enten, zusammen etwa 50 Tiere, nach dem Tod einiger Tiere positiv auf H5N8 getestet wurde. Die Haltung liegt nicht in einem Restriktionsgebiet in dem Aufstallung angeordnet ist.
    https://www.moz.de/nachrichten/brand...pcgiHewu9l3j_w

    Etwas verwirrend, aber geht. Ich hatte gestern 2 Nonnengänse, aktuell getestet, auf Helgoland gemeldet. Diese sind heute auch schon in einem OIE report gemeldet wurden. Nur, das die beiden Tiere bereits am 25.11. gefunden wurden. Gut, auf Helgoland ist das jetzt mit der Geflügelhaltung ohnehin nicht so groß, aber ein Monat von Fund bis Feststellung ist doch schon einmal eine Marke.
    https://www.oie.int/wahis_2/temp/rep...229_123109.pdf

    Aus UK habe ich zum ABschluß heute Abend zwei neue Fälle zu melden. Am 26.12. wurde eine Vogelhaltung nahe Attleborough gemeldet. Nahe Attleborough gab es bereits am 01.12. und 11.12. Ausbrüche in einer Puten- und einer Entenhaltung. Etwas weiter entfernt von diesem Cluster liegt Watton, hier wurde am 27.12. eine Entenhaltung gemeldet.
    https://www.gov.uk/guidance/avian-in...test-situation
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  2. #1122

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    Zitat Zitat von Ira Beitrag anzeigen
    Die Frage ist: Ist das gewollt?
    Ich denke ja immer:
    Alles, was passiert, ist von irgendWEM, warum-auch-immer, genau SO gewollt gewesen.

    Sonst wäre versucht worden, es zu verhindern. Und die, die die Macht gehabt hätten, es zu verhindern, haben es SO gewollt, wie es geschehen ist..

    Liebe Grüße
    Maria

    (bisschen durchgeknallt wahrscheinlich...)
    LG
    Maria

    Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.

  3. #1123

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  4. #1124

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    Zitat Zitat von MGrie Beitrag anzeigen
    Palmipède

    Paddelfüßer
    Ich war gestern zu faul um auf Leo nachzusehen. Normalerweise übersetze ich eher technische Texte. Da kommen keine Federviecher drin vor

    Gestern Abend kam nix dazu im JT (Nachrichten). Vielleicht liegts daran, dass das Elsass zu weit weg ist und unser drittes Programm lieber über andere Themen berichtet. Die Frankreich weiten Nachrichten befassten sich nur mit den Corona-Kontrollen in der Silvesternacht.

    Hier nochmal ein Bericht aus dem Figaro, der das ganze etwas klarer fasst, was das Keulen in den Landes betrifft:
    https://www.google.com/amp/s/amp.lef...andes-20201229

    Weiterhin 3km Sperrzone mit systematischer Keulung bei einem positiven in einem Betrieb.
    Und darüber hinaus in dieser Grossen Zone: Keulung nach positiver Beprobung (dann wieder 3km rund um diesrn Betrieb)...
    Es ist einfach so, dass dort ein Mäster auf dem anderen sitzt. Und die haben mich nur Innenställe sondern auch einfache Netze und Überdachungen.

    Noch ein weitere Nachtrag aus Sicht der Hobbyhaltung:
    Wir oben schon erwähnt muss (soll!) Geflügel angemeldet werden. Internetformular, ca 5min Aufwand.
    Es gibt aber in Frankreich kein Melderegister.
    (Wir beweisen mit einer Stromrechnung unseren aktuellen Wohnsitz...kein Scherz).
    Auf der Deklaration ist somit die Meldeadresse kein Pflichtfeld, sondern die Kommune. Ihr könnt euch jetzt vorstellen wie das abläuft wenn jemand dann "Paris" oder "Strasbourg" einträgt.
    Nur eine Mail-Adresse ist Pflicht.
    Die mairie (Rathaus) hätte mich müssen auf Basis dieser Daten vor 2 Monaten anschreiben. Bisher nix.
    In unserer Straße gibt's 5 weitere Halter (Bestand 4-10 Elterntiere). Niemand hat was bekommen und M. Maire (Bürgermeister) weiss von nix.
    Bei uns gibt's aber halt auch gerade Corona und mit 5000 Einwohnern, 4 Schulen und einem Militärregiment hat der gerade bisschen was zu tun. Da es 0 gewerbliche Geflügelhlter hier gibt werde ich mich weiterhin über Internet (Landwirtschaftsministerium)selbst informieren müssen)

  5. #1125

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    In Gadebusch Ortsteil Neu Bauhof , Kreis Nordwest Mecklenburg wurde gestern eine private Kleinhaltung mit 40 Tieren gekeult.
    https://www.topagrar.com/gefluegel/n...edium=referral
    https://www.nordwestmecklenburg.de/d...h_20201229.pdf
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  6. #1126

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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    In Gadebusch Ortsteil Neu Bauhof , Kreis Nordwest Mecklenburg wurde gestern eine private Kleinhaltung mit 40 Tieren gekeult.
    https://www.topagrar.com/gefluegel/n...edium=referral
    https://www.nordwestmecklenburg.de/d...h_20201229.pdf
    Wenn man sich den Text dazu durchliest, wirkt er wie eine Drohkulisse.

    Des Weiteren dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. "Ich weiß, das bedeutet für Tier und Halter großen Stress. Doch die Tötung des Bestandes im Ernstfall wünsche ich auch niemandem“, mahnt der Minister.

  7. #1127
    Avatar von Ira
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    Nu iss die Meldung an die TSK fällig. Nicht vergessen. Damit man auch bei Euch friedlich keulen kann.
    Geändert von Ira (30.12.2020 um 13:02 Uhr)
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    SUCHE: Weltfrieden

  8. #1128
    Avatar von Ira
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    Nochmal für alle, falls man den Spaß mitmachen darf in Nds:
    Höhe der Entschädigung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert der Tiere. Dieser wird von dem zuständigen beamteten Tierarzt bzw. der zuständigen beamteten Tierärztin ermittelt. Der Tierbesitzer bzw. die Tierbesitzerin kann darüber hinaus die Einbeziehung zweier weiterer Schätzer beantragen. Wertminderungen, die an dem getöteten Tier aufgrund der Seuche oder der behördlich angeordneter Maßnahme entstanden sind, werden bei der Preisfeststellung nicht berücksichtigt. Für die einheitliche Ermittlung des gemeinen Wertes bestehen nach Landesrecht tierartspezifische Richtlinien, bei denen die zum Todeszeitpunkt aktuelle Marktnotierung Berücksichtigung findet. Außerdem werden, je nach Tierart, Daten wie unter anderem Körpergewicht, Alter, nachgewiesene Trächtigkeit und Eiweißleistung der letzten Laktation in die Schätzung einbezogen. Der daraus ermittelte Wert wird in der Regel zu 100 % entschädigt, allerdings dürfen bestimmte Höchstwerte je Tier nicht überschritten werden. Diese Höchstwerte werden durch den § 16 des Tiergesundheitsgesetzes festgesetzt und betragen:
    bei Pferden, Eseln, Mauleseln und Maultieren 6.000
    Euro
    bei Rindern, Bisons, Wisenten und Wasserbüffeln 4.000
    Euro
    bei Schweinen 1.500
    Euro
    bei Gehegewild 1.000
    Euro
    bei Schafen 800
    Euro
    bei Ziegen 800
    Euro
    bei Geflügel

    50

    Euro
    bei Bienen und Hummeln, je Volk 200
    Euro
    Bei Fischen, je kg Lebendgewicht 20
    Euro
    Neben dem gemeinen Wert der Tiere werden auch die Kosten der Tötung einschließlich anfallender Transportkosten erstattet, hiervon ausgenommen sind die regulär anfallenden Schlachtkosten und Transportkosten zum Schlachthof. Verwertbare Teile der Tiere sind auf die Entschädigung anzurechnen, das heißt Erlöse, die z. B. durch Schlachtung erzielt wurden, werden von der Entschädigung abgezogen. Bei der Festsetzung der Entschädigung wird die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt.

    Minderung der Entschädigung
    Für Tiere, die an einer Seuche gestorben sind, bevor diese beim zuständigen Veterinäramt angezeigt wurden, wird die Entschädigung um die Hälfte gemindert. Dies gilt ebenfalls für Tiere, die vor der Anzeige aufgrund der Tierseuche getötet werden mussten. Ausnahmen von dieser Regel bilden bei allen Tieren die Krankheiten Milzbrand, Rauschbrand, Tollwut sowie bei Rindern zusätzlich die Aujeszkysche Krankheit.

    Versagen der Entschädigung
    Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierbesitzer die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat. Er entfällt ebenso, wenn der Tierbesitzer bzw. die Tierbesitzerin seiner bzw. ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Vorgehen bei einem Schadensfall
    Tritt bei einem Tier eine Tierseuche auf oder besteht der Verdacht des Ausbruchs einer Tierseuche, muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. Der beamtete Tierarzt bzw. die beamtete Tierärztin ermittelt dann Art, Stand und Ursachen der Krankheit und leitet weiterführende Untersuchungen und Maßnahmen im Sinne der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ein. Ob ein Entschädigungsfall vorliegt oder nicht, entscheidet der beamtete Tierarzt bzw. die beamtete Tierärztin. In der Funktion als Sachverständiger bzw. Sachverständige vor Ort ermittelt er bzw. sie die Anzahl und den gemeinen Wert der zu entschädigenden Tiere und äußert sich gutachterlich zu dem vorliegenden Fall. Liegt ein Entschädigungsfall vor, so sendet der beamtete Tierarzt bzw. die beamtete Tierärztin den Entschädigungsantrag unmittelbar an die Tierseuchenkasse.
    Wichtig:
    Entschädigungsanträge für Tiere, die auch behördliche Anordnung getötet wurden oder nach Anordnung der Tötung verendet sind, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Tötung bei der Tierseuchenkasse vorliegen.
    Bei meinen Gunkais würde ich mit den à 20€ gerade so zurecht kommen... beim Rest sehe ich schwarz.
    BIETE: Eggs
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  9. #1129

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    VIELEN DANK für die Aufklärung PrincessMargot, dann war es doch, Gott sei dank, nur ein Verständigungs - Mißverständnis puuuuhhhh, mir ist ein riesen Stein von der Seele gefallen. Du und Warnehof, ihr seit ständig bemüht uns umfassen und immer möglichst aktuell , auf dem Laufenden, was die Vogelpest betrifft, zu halten .


    Ich wünsche euch und euren Tieren ein gesundes neue Jahr, bleibt alle gesund und munter.
    Geändert von laika52 (30.12.2020 um 13:49 Uhr)

  10. #1130

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    Zitat Zitat von Ira Beitrag anzeigen
    Nu iss die Meldung an die TSK fällig. Nicht vergessen. Damit man auch bei Euch friedlich keulen kann.
    Eine Aufmunterung sich zu melden bzw. alles schön anzumelden ist es irgendwie nicht.

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