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Thema: Kontrolle der Hühner durch Bauordnungsamt

  1. #11

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    Gebaut wurde wie gesagt gar nichts. Das alte Treibhaus, genehmigt und gebaut vom Vorbesitzer, dient als Kaltscharrraum und innerhalb des Treibhauses ist ein weiteres "Häuschen" das ist der "Stall" auch dieses "Häuschen" habe ich "mitgekauft". War ursprünglich mal für die Anzucht von Jungpflanzen gedacht....
    Nutzung kann natürlich sein....... suche bisher noch vergebens was für eine Nutzung hier zulässig ist.... Angeblich Wohngebiet aber die Vorbesitzer hatten hier ein Gewerbe angemeldet und zugelassen, eine Psychologische Praxis..... das ginge ja in einem Wohngebiet gar nicht..... um die Ecke ist eine Spedition...... ist hier viel Klüngel.......

  2. #12
    Avatar von legaspi96
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    Das Bauamt darf kontrollieren ob irgend welche nicht genehmigten /zu großen Ställe gebaut wurden. Des weiteren sind sie auch für Falschnutzung der Fläche zuständig.
    Das stimmt. Aber das macht das Bauamt nur wenn Grundstücke bzw. Bauten gemeldet wurden.

    murzelmaus68, die Bauten sind zwar genehmigt aber die Nutzung ist eine andere. Da musst Du Dich bei Deiner Verbandsgemeinde schlau machen ob das zulässig ist.
    Grüße
    Monika
    Hühner sind Menschen wie Du und ich, nur das sie zur Hausordnung Hackordnung sagen.


  3. #13

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    Die kompletten, tatsächlichen Gegebenheiten werden oft mit Einreichung eines Bauantrages, der was völlig anderes, nur was kleines o.ä. betreffen kann, geprüft.
    Vor kurzem erst geschehen bei einem Kollegen, der dann sein Küchenfenster zum Nachbarn zumauern sollte, das seit 100 Jahren da drin ist. Zumauern oder vom Nachbarn die Einwilligung das der auf 5x5 Metern, obwohl sein Grundstück, nix davor baut.
    Der Bauantrag betraf den Umbau einer Scheune an einer völlig anderen Ecke und im Dorf haben 95 % der Häuser so ein Fenster zum Nachbarn.
    1.14 Gr. Wyandotten

  4. #14
    Moderator Avatar von zfranky
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    na da hätte ich aber locker geklagt...
    Meine Erfahrung ist, dass Bauämter immer sehr forsch sind und gar lustige Forderungen stellen, die einer juristischen Überprüfung nicht stand halten....

  5. #15
    Avatar von Anni Huhn
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    Was für ein Gebiet man hat kann man oft auf der Gemeindehomepage ersehen. Unter Flächennutzungsplan sieht man die Gemeinde von oben, wie im Bebauungsplan. Dort steht dann W wir Wohnbebauung und M wie Mischgebiet. Das neuste ist wohl reine Wohnbebauung wo auch Bäcker und z.B Hühner verboten sind.

  6. #16

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    Zitat Zitat von Lisa R. Beitrag anzeigen
    Das Bauamt kann insoweit involviert sein, dass der Bebauungsplan vorgibt, welche Nutzung die Grundstücke haben dürfen.
    Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.. Das heißt glaub ich Baunutzungsverordnung und regelt u.a. die Gestattung der Tierhaltung.
    Ja, so weiß ich das auch.
    Es könnte also darum gehen, ob das Treibhaus zur Hühnerhaltung umgenutzt werden darf.

    edit - hat sich mit anderen Antworte überschnitten.
    Geändert von Nicolina (21.09.2019 um 00:07 Uhr)


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