Zitat von
Lisa R.
Die Tötung zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung ist im Sinne des Gesetzes ein vernünftiger Grund. Alles andere nicht.
Wenn Du die einwöchigen Küken also schlachtest, rupfst, ausnimmst und aufißt- dann ist das nicht gegen das Gesetz. Das gilt auch für die zänkigen Junghähnchen.
Tötest Du die Küken nach einer Woche weil Du sie aussortierst wegen ihres Geschlechts oder z.B. ihrer Farbe und Du wirfst sie hinterher weg, dann ist das gegen das Gesetz = strafbar!!!
Es ist im Sinne des Gesetzes kein vernünftiger Grund, Tiere zu töten nur z.B. weil ich als Hobbyzüchter Ausstellungen besuchen möchte und auf eine bestimmte Farbe züchte. Oder Junghähne zu töten ohne sie zu essen nur weil ich zu wenig Platz habe und zuviele Tiere - das ist ganz allein meine Verantwortung und das hätte ich mir vorher überlegen müssen.
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