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Thema: Ein Stall für Zwergseidenhühner

  1. #11
    Avatar von melachi
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    deine Erfahrung in allen Ehren, aber ich habe auch mal so einen Stall für meine Chabo gehabt, und eines Nachts hat der Marder dran gehangen. In den folgenden Nächten durfte ich meine 500g-Zwerge aus den Bäumen pflücken, weil sie den Stall als nicht mehr sicher betrachteten. Da hatte ich auch geglaubt, das Hühner im Dunkeln nichts sehen. Ach, wie fleissig sind die immer höher in den Baum gehopst oder zum nächsten rübergeflogen, als ich rangeklettert bin. Das Restlicht nachts reicht ihnen aus, um zu flüchten, wenn sie sich bedroht fühlen. Leider bin ich keine Eule und kann mich ihnen lautlos nähern.

    Jetzt haben sie einen 2x3 Meter Schlafstall und ich muß keine Angst mehr vor einer Panik und daraus resultierenden Verletzungen wie im kleinen Stall haben, weil sie nicht mehr Auge in Auge mit ihren Freßfeinden übernachten, die durchs Gitter spekulieren.

    Klar können Hühner auch in einem kleineren Stall übernachten. Aber das sie ihn als sicherer betrachten, das widerspricht meinen Erfahrungen. Meine Zwerge haben sich im großen Stall sofort wohl gefühlt und viel weniger gewarnt, wenn draußen was los war. Ein 2x2 Meter Stall wie der vom Themenersteller geplante ist völlig in Ordnung, auch für 500g-Hühnchen. Sie kann dort soviele Hühnchen unterbringen, wie sie Stangenplatz drin schaffen kann. Denn für die Menge der Hühner in einem reinen Schlafstall kommt es auf die Stangenlänge an. Ansonsten ist der Stall für jedes einzelne Huhn 2x2 m groß. Das einfache Aufaddieren der Quadratmeter pro Huhn ergibt also keine realistischen Ergebnisse, wie du ja selber festgestellt hast. Das ist beim Auslauf wesentlich sinnvoller, denn der sollte wirklich möglichst großzüig sein, da stimme ich dir absolut zu. Ob allerdings ein 1x1 Meter Stall im Vergleich zu einem 2x2 Meter Stall da was rausreißt .

  2. #12
    Aussteigerin Avatar von Heidi63
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    Bei mir schlafen die Zwergseidis in einem 12 m² großen Stall, egal ob 5 oder 20, und die fühlen sich sauwohl.Niemals im Leben würde ich meinen Tieren so ein Knusperhäuschen zumuten.
    Gruß Heidi
    Ausstellungszucht: Javanesisches Zwerghuhn und Zwergseidi weiß.Und dann gibts da noch meine bunte Showgirl-Seidi Truppe.

  3. #13

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    @melachi

    Genau darum geht es doch.
    Der Auslauf ist ohnehin schon knapp bei der Themenerstellerin.
    Eine Betonbodenplatte sehr teuer bei knappem Budget.
    Nochmals durch ein 4qm Haus Platz wegzunehmen halte ich einfach für bedenklich in dieser Situation.
    Ein kleiner - wie ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben habe - auf die Bedürfnisse der Themenerstellerin abgestimmter Schlafstall der erhöht ist würde definitiv schon mal mehr Bodenfläche bringen. Und bei diesen knappen Verhältnissen von 40 qm Freilauffläche würde der Wegfall eines 4qm Hauses mit Bodenplatte einen Gewinn von 10% der Auslauffläche bedeuten. Für mich relevant.
    2.0 Dalmatiner, Stamm I: Zwergorpington gsg 1.8 Stamm II: Zwergorpington gsg 1.7: Stamm III Zwergorpington gsg 1.8 sowie 2019 0.0.164

  4. #14
    Avatar von melachi
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    wenn man nach heutigen Maßstäben baut, würde man die 4x4 Meter Bodenfläche für den Stallbereich, die die Themenerstellerin einplant, als überdachte Voliere für Zeiten mit Aufstallpflicht verwenden, darin den Stall. Würde dann sowieso nur bedingt als Freilauf zählen. Und ja, bei 40 qm ächze ich auch, selbst bei Zwergseidis. Eben weil ich mit den Chabo auch eine sehr kleine Rasse habe und weiß, wieviel Mehrwert jedes Stück Wiese und jeder zusätzliche Busch für sie hat und das sie selbst 1500 qm nutzen und nichts davon auslassen. Aber da sind wir schnell wieder beim Verschrecken von Ersthaltern, denn die Größe ist für solche Rassen tatsächlich nicht nötig, wenn auch schön und definitiv pflanzenschonend .

  5. #15

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    Zitat Zitat von Heidi63 Beitrag anzeigen
    Bei mir schlafen die Zwergseidis in einem 12 m² großen Stall, egal ob 5 oder 20, und die fühlen sich sauwohl.Niemals im Leben würde ich meinen Tieren so ein Knusperhäuschen zumuten.

    Prima!
    Und deshalb muß das jetzt jeder in dieser Dimension umsetzten oder was soll das denn jetzt?

    Na prima!
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  6. #16

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    @melachi

    Hier leider wieder eine falsche Information beim Thema Stallpflicht.
    Eine allgemeine Stallpflicht wegen Vogelgrippe gibt es in Deutschland schon seid über 2! Jahren nicht mehr.
    Vor über 2 Jahren wurde das Bundesgesetzt zur Stallpflicht wegen Vobelgrippe in Deutschland geändert.
    Eine Stallpflicht wird es nur noch bei nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe lokal begrenzt an Gewässern geben.
    Hauptsächlich betroffen könnten ufernahe Hühnerhaltungen sein an Teilen der Donau, des Rheins und der Elbe.
    Wer dann genau dort Hühner hält braucht KEINE Überdachung!!!!
    Eine Übernetzung mit 2,5cm Maschenweite ist derzeit ausreichend. Eine Übernetzung mit 6 cm gerade in der Diskussion.
    Ich verstehe nicht warum die Neuerungen beim Thema Stallpflicht bei den Hühnerhaltern nicht ankommen oder wahrgenommen werden obwohl gerade diese häufig online sind.
    Wer immer aktuell darüber informiert sein möchte sollte sich für den Newsletter des BDRG eintragen.
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  7. #17
    Aussteigerin Avatar von Heidi63
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    Zitat Zitat von equisport Beitrag anzeigen
    Prima!
    Und deshalb muß das jetzt jeder in dieser Dimension umsetzten oder was soll das denn jetzt?

    Na prima!
    Du hast geschrieben: "Eine Stallfläche von 2x2m für 5 Zwergseidenhühner ist definitiv viel zu groß damit diese sich darin sicher und geborgen fühlen."

    Und das stimmt definitiv nicht.

    Ich hab nirgendwo geschrieben das jeder so einen großen Stall braucht, und trotzdem sind begehbare Ställe immer von Vorteil.
    Gruß Heidi
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  8. #18

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    Zitat Zitat von Heidi63 Beitrag anzeigen
    Du hast geschrieben: "Eine Stallfläche von 2x2m für 5 Zwergseidenhühner ist definitiv viel zu groß damit diese sich darin sicher und geborgen fühlen."

    Und das stimmt definitiv nicht.

    Ich hab nirgendwo geschrieben das jeder so einen großen Stall braucht, und trotzdem sind begehbare Ställe immer von Vorteil.

    Und das stimmt definitiv nicht!
    Begehbare Ställe haben keineswegs IMMER - wie von Dir geschrieben - einen Vorteil.
    Bedeutet ja nicht begehbare Ställe haben immer einen Nachteil.
    Denn ganz speziell bei diesen von der Themenerstellerin genannten Bedingungen hat ein begehbarer Stall auf einer Bodenplatte für mich ganz klar den Nachteil 10% der Freilauffläche für die Hühner zu nehmen.
    Ein Stall auf Stelzen bietet eine optimale Arbeitshöhe und ist bei 5 Zwergseidenhühnern und deren Aufkommen an Hinterlassenschaften etc. defintiv leichter sowie zeitsparender sauber zu halten.
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  9. #19
    Avatar von melachi
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    Zitat Zitat von equisport Beitrag anzeigen
    @melachi

    Hier leider wieder eine falsche Information beim Thema Stallpflicht.
    Eine allgemeine Stallpflicht wegen Vogelgrippe gibt es in Deutschland schon seid über 2! Jahren nicht mehr.
    Vor über 2 Jahren wurde das Bundesgesetzt zur Stallpflicht wegen Vobelgrippe in Deutschland geändert.
    Eine Stallpflicht wird es nur noch bei nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe lokal begrenzt an Gewässern geben.
    Hauptsächlich betroffen könnten ufernahe Hühnerhaltungen sein an Teilen der Donau, des Rheins und der Elbe.
    Wer dann genau dort Hühner hält braucht KEINE Überdachung!!!!
    Eine Übernetzung mit 2,5cm Maschenweite ist derzeit ausreichend. Eine Übernetzung mit 6 cm gerade in der Diskussion.
    Ich verstehe nicht warum die Neuerungen beim Thema Stallpflicht bei den Hühnerhaltern nicht ankommen oder wahrgenommen werden obwohl gerade diese häufig online sind.
    Wer immer aktuell darüber informiert sein möchte sollte sich für den Newsletter des BDRG eintragen.
    ich will da nicht im Einzelnen drauf eingehen, da Offtopic, aber die geltende Bestimmungen der Geflügelpestverordnung vom Stand 15.10.18 zur Stallpflicht können unter §13 https://www.gesetze-im-internet.de/g...7BJNG000102125 nachgelesen werden.

    Die von dir angeführte Übernetzung kann der jeweilige Amtsvet unter bestimmten Bedingungen als Ausnahme genehmigen. Und leider sind da nicht nur die großen Flüsse, sondern auch andere Fakten wie die Geflügeldichte des Kreises relevant. Letztendlich entscheidet jeder Amtsvet selber, ob er diese Ausnahme genehmigt oder nicht. Nicht gerade eine verläßliche Grundlage.

  10. #20

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    Zitat Zitat von melachi Beitrag anzeigen
    ich will da nicht im Einzelnen drauf eingehen, da Offtopic, aber die geltende Bestimmungen der Geflügelpestverordnung vom Stand 15.10.18 zur Stallpflicht können unter §13 https://www.gesetze-im-internet.de/g...7BJNG000102125 nachgelesen werden.

    Die von dir angeführte Übernetzung kann der jeweilige Amtsvet unter bestimmten Bedingungen als Ausnahme genehmigen. Und leider sind da nicht nur die großen Flüsse, sondern auch andere Fakten wie die Geflügeldichte des Kreises relevant. Letztendlich entscheidet jeder Amtsvet selber, ob er diese Ausnahme genehmigt oder nicht. Nicht gerade eine verläßliche Grundlage.


    Auch wenn Du es gerne anders hättest - aber was ich geschrieben habe ist mehr als verlässlich.
    Denn - es gibt bereits eine Novellierung erreicht durch den BDRG.
    Vielleicht durch Deine Internetrecherche noch nicht zu bekommen - Internetwissen ist eben nicht immer alles up to date. Die Novellierung ist seid der Beschließung Bestandteil des Bundesgesetzes mit sofortiger Wirkung. Zeitpunkt der Veröffentlichung ist unwichtig.
    Ferner darin enthalten daß eine lokale Aufstallpflicht nicht länger als 21 Tage andauern darf.
    Der jeweilige Amtsvet kann nicht gegen ein Bundesgesetz entscheiden. Bundesrecht bricht.....

    Warum einfach immer dagegenhalten........... ich versteh es einfach nicht.
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