Ja Ana, aber es ging in seinem post ja auch um die Klage von RdH und dass sie keinen Erfolg haben wird.
Wieso sollte eine Klage wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes keine Chance wegen des "Copyrights" haben - in der Klage geht es doch gar nicht darum, dass die Tiere nicht herausgegeben/enteignet wurden. Es geht darum, dass sie weitertransportiert wurden und bei diesem Transport durch die Überschreitung der Zeit schon wieder gegen das Gesetz verstoßen wurde. Da hat die Behörde mal wieder geschlafen und diesen Transport nicht nochmal kontrolliert, die Ausstallung überwacht o.ä. - sonst hätte das doch nicht schon wieder passieren können.damit dürfte eine Klage keine Chance haben, weil ich bei der heutigen Auffassungs-, bzw. Auslegungslage der Gesetze davon ausgehe, dass dem "Copyright" und eventuellen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen da mehr Gewicht zugeschrieben wurde, als bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und dessen Folgen.
Auch wegen des ersten Transports wurde ja Strafanzeige gestellt, damit es eben nicht bei ein paar "peanuts" wegen einer Ordnungswidrigkeit bleibt.
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