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Thema: Wachteln als Kleintiere?

  1. #1

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    Wachteln als Kleintiere?

    Moin zusammen,

    ich bin vor einiger zeit in eine 116 m2 Wohnung auf dem Land gezogen.
    Der Dachboden über der Wohnung gehört zur Mietwohnung und ich würde dort gern eine kleine Truppe Legewachteln halten.
    Mit der Tierhaltung allgemein habe ich schon Erfahrung und züchte auf dem Hof meiner Eltern Fasane, Rebhühner und Buschhühner.

    Jedoch frage ich mich ob die Wachteln unter sie berühmten Kleintiere halten. Im Mietvertrag wird uns nämlich nur die Haltung dieser zugesprochen.
    Schopfwachteln z. B. wären reine Ziervögel und damit erlaubt, aber die Legewachteln sind ja 'produktiv'.

    Und ein kleiner Käfig auf einem 116 m2 Dachboden, der ja nicht mal im Wohnteil liegt scheint mir jetzt nicht über die strenge geschlagen.

    Lärm iat bei Wachteln ja auch eigentlich ausgeschlossen. Wenigstens hat mein alter Wachtelhahn damals nie gekräht.
    Was meint ihr?

  2. #2

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    Ich glaube die Größe der Tiere ist ja erstmal nicht das Problem, eher könnten sich andere Mieter oder der Vermieter durch den Geruch belästigt fühlen.

    Die Definition "Kleintierhaltung" umfasst zudem eher Haustiere, keine Nutztiere. Von daher glaube ich nicht das Wachteln als Kleintiere in dem Sinne betrachtet werden.
    Einfacher wäre es wenn du dein Vorhaben mit dem Vermieter und ggf. anderen Mietern abstimmst.

  3. #3

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    Ich würde es, ehrlich gesagt, nicht wollen. Wachteln fressen viel und haben dementsprechen viel Output, was natürlich schnell riecht. Dazu die starke Staubbelastung durch die gern genutzten Staubbäder (war bei meinen immer so und die waren draußen in einem geschützten Käfig und auch mal im Stall). Das wäre mir im Haus respektive auf dem Dachboden nicht so angenehm. Denn eine weitere Nutzung für was auch immer wäre dann schwierig. Selbst bei täglicher Reinigung fällt einiges an Dreck an, der die Mülltonne schnell füllt und stinkt, wenn kein Kompost da ist. Und einen Hahn würde ich auch nicht halten, in der Regel krähen die doch recht häufig. Außerdem könnte es im sommer viel zu warm werden, wenn ich an unseren (isolierten) Dachboden denke.
    Ich habe allerdings keine Ahnung, ob sie unter Kleintiere fallen oder nicht.
    Liebe Grüße aus Wichtelheim!

    Sonja

  4. #4

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    Moin zusammen, danke für die Antworten.
    Bitte den Dachboden nicht falsch interpretieren.
    Es handelt sich um das Vorderende eines alten Gulfhauses.
    Der Dachboden wurde in früheren Zeiten landwirtschaftlich genutzt und ist nicht isoliert.

    Es geht darum ob Sie unter Kleintiere fallen. Da ich selbst schon Wachteln hatte bin ich mit Staub und Kot-'Problematik' vertraut.
    Geruchsbelästigung ist auch kein Problem.
    Vom Krähen her würde ich mir den leisesten Hahn aussuchen.
    In meiner alten Truppe die nun schon vor zwei Jahren die Reise ins Tiefkühlcamp angetreten hatte (1, hat der Hahn so gut wie nie gekräht.
    Ich hab ihn in den drei Jahren vielleicht 10 mal krähen gehört.

  5. #5

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    Die Definition von Kleintieren sagt aus "... werden heute Haus- und Heimtiere wie Haushunde und Hauskatzen, kleine Reptilien, Nagetiere und Vögel bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind."
    Die rechtliche Definition im Mietrecht spricht von "Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnlichen Tieren"

    Also ich würde sagen die von dir erwähnte Schopfwachtel wäre ein Kleintier, eine Legewachtel ist ein Nutztier.

  6. #6

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    Jetzt wirds kniffelig.
    Was wenn ich mir Japanwachteln hole die ursprünglich sind. Gleiche Art aber auf mal Kleintier. Ab wie vielen Eiern wird das Kleintier zum Nutztier?
    Ich meine in diesem Kontext, das ja auch Fleischrassekaninchen erlaubt sind obwohl sie wirtschaftlich genutzt werden könnten.
    Und das wenn meine Schopfwachtel dann 'zu viele' Eier legt. Ist sie dann ein Nutztier.
    Ich glaube das man hier echt in der Grauzone steht.

  7. #7

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    Im Mietrecht gelten nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche Tiere als Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder im Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

    In diesen 'Mietrechlichen' Kontext könnte ich die Legewachtel nämlich ziemlich gut als erlaubt einordnen.

    Mein Rechtsmodul im Studium ist schon etwas her aber ich glaune in diesem Kontext sollte das doch erlaubt sein?

  8. #8

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    Naja, Hunde gelten ja auch nicht als Kleintiere. Ob die zum Kleintier werden wenn ich die in ein geschlossenes Behältnis stecke bzw. denen einen Auslauf in der Wohnung abgrenze?
    Ich vermute mal es ist so wie du selbst schreibst "eine Grauzone" und im Zweifel muss das dann ein Richter entscheiden.
    Was spricht denn dagegen den Vermieter einfach um Erlaubnis zu fragen? Dann hast ggf. deine Erlaubnis egal zu was man eine Wachtel nun rechtlich einordnen würde.

  9. #9

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    Also ich hab eine Eigentumswohnung auf dem Land mit riesiger Loggia. Aktuell 4 Legewachtelmädchen. Blöd nur, dass ich genau einen Tag nach Anschaffung die Info bekam, genau JETZT müsste ich meine Loggia komplett räumen wg. Renovierungsarbeiten /Undichtigkeit der Loggia nach unten. War schon letztes Jahr der Fall. Also alles Grünzeug, Pflanzkästen- und Kübel ausgelagert, Loggia-Möbel (1 Schrank, ein Regal, Wachtelstall) nach drinnen gestellt, Wachteln wohnen jetzt in riesigem Meerschweinkäfig (schimpft nicht, sie fühlen sich sauwohl, gurren vor sich hin, baden in bereit gestelltem Sand, sind verfressen u.s.w.).
    Riechen nicht, machen keinen Krach. Ist halt ultra ärgerlich, weil "3 Wochen" bei Handwerkern gerne mal 6 Wochen bis drei Monate heißt.

    Die vier sind, denke ich, einfach Kleinzeug. Und so werde ich das auch weiter handhaben. Sollten sie sich nicht wohl fühlen oder die Arbeit mich überwältigen (hab auch noch 2 Kater), gebe ich sie schweren Herzens wieder ab. Mal sehen. Hatte früher Hühner. Die mir fehlen. Die 4 Wachtelchen sind nett, unerschrocken, tiefentspannt, und machen aus allem das Beste. Komischerweise ist ihr Platzbedarf gering, wenig Ansprüche.

    Habe nur den falschen Stall gekauft, denn sie pfeifen auf Rampen und 2. Etagen, sind eher "Flacherdler" sozusagen. LOL.
    Mag irgendwer einen Abuki-Kleintierstall, fast neuwertig (bis auf Katzen-Kratzspuren)? Für Karnickel, Meerschweine oder sowas?
    Gerne bei mir melden, kleiner Obulus und Abholung. Für die Flattermädels denke ich mir dann was anderes aus.

    Mal sehen, wie es weitergeht.

    Ach ja, da es wohl noch 3 Wochen dauern soll, bis die Handwerker tatsächlich anrücken, habe ich das Federvieh wieder auf Balkonien in die (Teil-)Sonne gestellt. Drückt mal die Daumen, dass der Quatsch bald ein Ende hat.
    Geändert von Landei (30.05.2022 um 16:52 Uhr)
    + Frühstücksei

  10. #10
    Avatar von catrinbiastoch
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    Bei der Tierseuchenkasse gelten Legewachteln als landwirtschaftliche Nutztiere ! L.G. Catrin
    " Wenn auf der Erde die Liebe herrschte , wären alle Gesetze entbehrlich ! " Aristoteles

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