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Thema: Bruteier verkauft, Käufer will Geld zurück

  1. #41
    Überlebenskünstlerin Avatar von Saatkrähe
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    Zitat Zitat von hirsch Beitrag anzeigen
    @Saatkrähe, welche Übertreibung ?
    Das muß ich doch wohl nicht erklären, oder ?

    Das Kopfschütteln von Nati kann ich nachvollziehen.
    Ich auch. Fiinde es aber übertrieben - aus meiner Sicht.

    Man kann doch nicht dazu auffordern, einen offensichtlichen Betrug mit der gleichen Masche heimzuzahlen.
    Geht gar nicht.
    Hat doch auch niemand. Wir haben nur unsere Meinungen geäußert.
    LG, Saatkrähe

    Meine r-Taste hakt - sorry, wenn ich es manchmal übersehe

  2. #42
    Überlebenskünstlerin Avatar von Saatkrähe
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    Mara, die Idee finde ich super #38
    LG, Saatkrähe

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  3. #43
    Federviehfieber *-* Avatar von julia.h
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    Habe der netten Dame nun mal via Facebook geschrieben. Hab sie da direkt gefunden ein Hoch auf Privatsphäre!
    Was denkt ihr soll ich tun? Sie zu Tode nerven wenn sie nicht antwortet? Ich bin Student ... ich hab die Zeit dafür
    LG Julia und Federvieh
    2,9Japanwachteln/ 3,25 Hühner (Buntleger)

  4. #44
    Avatar von ClaudiaD
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    Zitat Zitat von Kamikaze2001 Beitrag anzeigen
    @Lisa R.
    Wie du das siehst ist später evtl. egal, wichtiger ist dann wie es ein Richter sieht.
    Den Betrüger zu betrügen ist nun mal strafbar und wenn man Pech hat und der andere zu viel Geld hat, dann nimmt der sich den guten Rechtsanwalt und dreht einem nachher einen Strick draus. Der Betrüger kann nachher immer noch bei seiner Story von den Enten bleiben, der "Rache-Betrüger" handelt mit Vorsatz.
    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
    Ich würde mich nicht auf diese Stufe stellen wollen, auch wenn ich den Ärger darum nur zu gut nachvollziehen kann.
    Unrecht mit Unrecht zu begegnen, macht es deshalb nicht besser.
    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass einem der Kragen platzt.

  5. #45
    Federviehfieber *-* Avatar von julia.h
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    Die nette Dame hat vorgestern (18.7) geheiratet... puh! Fängt ja gut an, die Ehe
    Ich kann auch sehen wo sie arbeitet. Vielleicht rufe ich da nächste Woche mal an und frage nach ihr. Wäre das zu dreist?
    LG Julia und Federvieh
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  6. #46
    Moderator Avatar von Kleinfastenrather
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    Hi,
    ich sehe es wie Saatkrähe, es wurden nur die Meinungen geäußert. Die Diskussion ob es jetzt vertretbar ist oder nicht kann gerne per PN weitergeführt werden. Weitere Beiträge dazu werden gelöscht.

    @Julia: Ich würde ihr erstmal noch die Chance geben zu antworten bevor ich sie "zuspamme".

    LG Thorben
    Ein schwieriges Problem hat keine einfache Lösung.

  7. #47

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    Zitat Zitat von julia.h Beitrag anzeigen
    Wäre das zu dreist?
    Eine Firma hat ja meiste eine allgemeine info@ Mailadresse. Du könntest ja mal eine Mail dahin schicken mit der Bitte zur Weiterleitung an Frau xyz und dann schreibst da grob rein wann du denn dein Geld wieder bekommst für Waren die sie erhalten hat und ob sie ein schlechtes Gewissen hat weil sie dir nicht mehr antworten würde. Solange das sachlich formuliert ist sollte das nicht verboten sein.

  8. #48

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    @zfranky: Dass Schwarzfahren und Ladis evtl. Zu Owigs werden sollen, hängt vornehmlich mit einer Vereinfachung der Verfahrensabläufe zusammen, weil die Gerichte überlastet sind. Ob die 300 Euro "Sanktionierung" nun Geldstrafe oder Bußgeld heissen ist letztendlich egal. Was das "Einstellen von Verfahren wegen Geringfügigkeit" anbelangt, so muss man differenzieren. Wenn es eine einmalige Verfehlung war, so könnte das schon möglich sein. Es wird bei der Entscheidung der StA maßgeblich sein: welche Motivation, ob bereits mehrfach und ob die Allgemeinheit betroffen, so dass an der Verfolgung ein öffentliches Interesse begründet werden kann. Bei Internetbetrügereien bleiben die am Ball einschl. Hausdurchsuchung.

  9. #49

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    Zitat Zitat von julia.h Beitrag anzeigen
    Die nette Dame hat vorgestern (18.7) geheiratet... puh! Fängt ja gut an, die Ehe
    Ich kann auch sehen wo sie arbeitet. Vielleicht rufe ich da nächste Woche mal an und frage nach ihr. Wäre das zu dreist?
    Wenn du in der Firma anrufst, dann verkneiffe es dir gegenüber Dritten ein Wort über den zugrundeliegenden Sachverhalt zu erwähnen, denn zu schnell bist du in der "üblen Nachrede","falsche Verdächtigung", "Verleumdung" und in dem seit 2007 auf diesem Markt befindlichen "Nachstellung" gem. 238 StGB, der die erhebliche Beeinträchtigung und Gestaltung des individuellen Lebensbereiche schützt, womit vorliegend der Arbeitsplatz gemeint ist.

  10. #50
    Federviehfieber *-* Avatar von julia.h
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    Nach wie vor keine Rückmeldung. Habe ihr nun nicht mehr geschrieben. Also bisher 1x via FB, 2x via Ebay. Keine Rückmeldung. In 3 Tagen wird das Verfahren geschlossen und mein Geld ist endgültig weg.

    Habe heute Morgen mal Ebay kontaktiert. Da gab es die Möglichkeit „Problem mit Käufer“ zu melden. Habe die Dame nun also gemeldet. Man musste einen Grund aufschreiben, da habe ich mal geschrieben, dass ich keine Rücknahme / Rückerstattung von Lebensmitteln nach 4 Wochen gewähren möchte, nur weil der Kundin nun aufgefallen sei, dass es angeblich ein falscher Artikel sei.

    Letztendlich habe ich die Eier ja als „keine Bruteier“ verkauft und hatte in der Anzeige auch stehen: Keine Garantie. Kein Umtausch! Keine Rücknahmen!
    LG Julia und Federvieh
    2,9Japanwachteln/ 3,25 Hühner (Buntleger)

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