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Thema: Heute ARD 21:45 Report Mainz elendige Tierquälerei im allgäuer Milchviehbetrieb

  1. #61
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Du bist ja eine potentielle Diebin, oder gar Terroristin. (Hoffentlich ist dein Handy registriert)
    Ein Billiglohnarbeiter ist nur ein freizügiger EU-Bürger, der nicht überwacht werden darf, liebe Mara.

    LG
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    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  2. #62

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    Zitat Zitat von Mara1 Beitrag anzeigen
    Wo beschwere ich mich denn? Ich habe lediglich festgestellt, daß es eine Tatsache ist, daß man als Kunde überall überwacht wird. Und daß ich es komisch finde, daß man als Kunde überall überwacht wird, aber daß andererseits beim professionellen Umgang mit Tieren, im Stall, in Schlachthöfen etc., es angeblich keine Kameraüberwachung geben darf.
    Darf es schon. Nur der Grund ist ein anderer. Zur Überwachung der Arbeitnehmer darf keine Kamera instaliert werden. Aber aus Arbeitsschutzgründen ist es wieder etwas anderes. Ich habe in jungen jahren mal bei DHL LKW´s beladen. Da war in jede Laderampe eine kamera gerichtet. Nicht etwa um die Arbeiter zu über wachen, Neeeeiiiiin ,sie diente zur Arbeitssicherheit weil dich ja in den Hängern keiner sieht wenn dir da etwas passiert. Warum sollte das bei umgang mit Rindern oder scharfen Messern nicht ähnlich möglich sein.

  3. #63
    Avatar von Mara1
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Du bist ja eine potentielle Diebin, oder gar Terroristin. (Hoffentlich ist dein Handy registriert)
    Ein Billiglohnarbeiter ist nur ein freizügiger EU-Bürger, der nicht überwacht werden darf, liebe Mara.

    LG
    Willi
    Ja, daran wird´s wohl liegen.

  4. #64
    Avatar von Mara1
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    Zitat Zitat von Jagdhuhn Beitrag anzeigen
    Darf es schon. Nur der Grund ist ein anderer. Zur Überwachung der Arbeitnehmer darf keine Kamera instaliert werden. Aber aus Arbeitsschutzgründen ist es wieder etwas anderes. Ich habe in jungen jahren mal bei DHL LKW´s beladen. Da war in jede Laderampe eine kamera gerichtet. Nicht etwa um die Arbeiter zu über wachen, Neeeeiiiiin ,sie diente zur Arbeitssicherheit weil dich ja in den Hängern keiner sieht wenn dir da etwas passiert. Warum sollte das bei umgang mit Rindern oder scharfen Messern nicht ähnlich möglich sein.
    Genau, zum SCHUTZ der Arbeiter muß man die Tiere überwachen!

  5. #65

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    Wenn ein Privatmann oder ein gewerbl. Betrieb eine Kamera zur Überwachung und Stabilisierung von Produktionsabläufen aus rein betriebswirtschaftlich und arbeitssicherheitsrelevaten Gründen aufstellt und bei den Aufnahmen Personen nur "Beiwerk" sind, so ist das völlig in Ordnung. Aber: Dieselbe Kamera am gleichen Ort zu installieren auf behördliche Anordnung ist eine ganz andere Kiste aufgrund der Zielsetzung der Maßnahme. Diese Zielsetzung wäre in dem Fall, nach unserem Recht, ein Eingriff in ein grundrechtgeschütztes Rechtsgut. Hierzu müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die das dann allgemein regelt oder es nur aufgrund gewisser normierter Merkmale auf richterl. Anordnung zulässt.
    Geändert von maethy (12.07.2019 um 16:25 Uhr)

  6. #66
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Und die richterliche Zulassung müsste da auch noch öffentlich angeschlagen werden?

    Es ist sehr bedauerlich, dass solche Zustände nur dadurch öffentlich werden, dass Jemand kriminell wird. (Diese Aufnahmen wurden durch Kriminelle gemacht.)

    Übrigens: Wenn der Staat ein Monopol für sich beansprucht, hat er es auch durchzusetzen.

    LG
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (12.07.2019 um 16:37 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  7. #67

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    ...und es ist sehr bedauerlich, das Fahndungsfotos von Kriminellen teilweise auch unkenntlich gemacht werden müssen.

    Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: "Wer kennt diesen Mann?" Und dann ein schwarzer Balken im Gesicht

  8. #68

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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen

    Es ist sehr bedauerlich, dass solche Zustände nur dadurch öffentlich werden, dass Jemand kriminell wird. (Diese Aufnahmen wurden durch Kriminelle gemacht.)



    LG
    Willi
    Nicht ganz, denn in einem ähnlich gelagerten Fall wurde dieses Verhalten richterlich legitimiert. Was das Monopol anbelangt, so sind wir dann mal wieder bei den Politikern und ihren ausführenden exekutiven Amtswaltern.

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