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Thema: Wie Verein vom Impfrhythmus überzeugen?

  1. #1
    Avatar von SetsukoAi
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    Wie Verein vom Impfrhythmus überzeugen?

    Hi,

    ach Leuts, ich mach mir Gedanken und bin genervt. Ich bin ja in meinem Verein 2. Vorsitzende, Zuchtwart und Tier- und Artenschutzbeauftragte.

    Wir müssen jetzt alle 6 Wochen gegen ND Impfen und seit letztem Jahr versuche ich das auch in meinem Verein durch zu bekommen. Aber auf mich hört niemand, vor allem der 1. Vorsitzende nicht. Die Mitglieder, die auch zur Versammlung kommen, sind der Meinung das nur Aussteller alle 6 Wochen impfen müssen (Wunschvorstellung), nur das ist nicht so - ALLE müssen das. Und das wurde heute auch noch mal auf der JHV des Landesverbandes erwähnt.

    Was mache ich denn jetzt am besten das wir das jetzt endlich auch so machen?

    Es müsste mal jemand anderes, der auch was zu sagen hat, unserem 1. Vorsitzenden sagen was Sache ist. Nur unser 1. Vorsitzende hat Streit mit dem 1. Vorsitzenden des LV, also fällt das schon mal flach. Evtl. der Amtstierarzt?

    Ich Verzweifel hier noch...

  2. #2
    Avatar von melachi
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    den Amtsvet einschalten heißt, schlafende Hunde wecken. Er kann die Impfung über den Verein komplett kippen, denn vom Gesetz her muß jede Impfung durch einen Tierarzt persönlich vorgenommen werden. Ich würde mich also hüten, da was 'aktenkundig' zu machen, denn das bedeutet für den Amtsvet, das er nach Gesetzeslage entscheiden MUß, will er nicht selber eine Abmahnung riskieren.

  3. #3

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    Keine Ahnung wie es bei einem GZV ist, aber bei den meisten Rassehundevereinen gibt es ja Vorgaben vom Landesverband, hält sich eine Gruppe nicht daran, dann ist die auch schnell draußen. Evtl. könnte man also mit möglichen Sanktionen des Landesverbandes oder mit so etwas wie öffentliches Ansehen argumentieren? Wenn etwas gemacht werden muss/sollte und ein Verein sich nicht dran hält, dann wirkt das ja nicht sonderlich seriös/vertrauenserweckend.
    Amtstierarzt bzw. Veterinäramt wäre sicherlich ein Mittel, aber ob du dich damit so beliebt machen wirst?

  4. #4

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    Hier winken die auch nur ab...
    und im Gegensatz dazu möchten die aber Mitglieder die aktiver sind und nicht nur Hobbyzüchter. Also wie soll das denn der amb. Züchter machen der evtl. mal seine Hühner auf Austellungen zeigen will...
    1.14 Gr. Wyandotten

  5. #5
    Avatar von nero2010
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    Es gibt ja noch die Möglichkeit sich den Impfstoff selber zu besorgen.
    Mein Verein impft nur vor Ausstellung gemeinsam.

  6. #6
    Avatar von Orpington/Maran
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    Auf der Seite des BDRG
    Die erste Generation von Trinkwasserimpfungen wurde vor Jahrzehnten von den Herstellern noch für drei Monate, die nachfolgenden sind seit über zehn Jahren nur noch für 6 Wochen zugelassen. Das heißt aber nicht, dass der Impfstoff nicht drei Monate wirkt, sondern dass die Zulassung für diese Zeit für den Hersteller zu teuer war, da jede Woche längere Zulassung in Deutschland die Hersteller viel Geld kostet und das für die Massentierhaltung nicht notwendig ist, da die Hähnchen in dieser Zeit geschlachtet werden und die Legehennen mit der Nadel nach vier Wochen für die ein oder zwei Legeperioden geimpft werden. Trotzdem sind die meisten der modernen Impfstoffe besser und gewährleisten mindestens auch drei Monate Impfschutz. Einer der großen Impfstoffhersteller fertigt auf Anregung des BDRG seit mehreren Wochen zusätzlich Studien an, die den vierteljährlichen Schutz belegen.
    Momentan leider ohne Hühner

  7. #7
    Avatar von SetsukoAi
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    Zitat Zitat von melachi Beitrag anzeigen
    den Amtsvet einschalten heißt, schlafende Hunde wecken. Er kann die Impfung über den Verein komplett kippen, denn vom Gesetz her muß jede Impfung durch einen Tierarzt persönlich vorgenommen werden. Ich würde mich also hüten, da was 'aktenkundig' zu machen, denn das bedeutet für den Amtsvet, das er nach Gesetzeslage entscheiden MUß, will er nicht selber eine Abmahnung riskieren.
    Nein keine Sorge, wir haben da eine Sonderregelung im LV und die liegt auch vor. Bei uns läuft das ganze über den Impfverteiler.

    Zitat Zitat von Orpington/Maran Beitrag anzeigen
    Auf der Seite des BDRG
    Die erste Generation von Trinkwasserimpfungen wurde vor Jahrzehnten von den Herstellern noch für drei Monate, die nachfolgenden sind seit über zehn Jahren nur noch für 6 Wochen zugelassen. Das heißt aber nicht, dass der Impfstoff nicht drei Monate wirkt, sondern dass die Zulassung für diese Zeit für den Hersteller zu teuer war, da jede Woche längere Zulassung in Deutschland die Hersteller viel Geld kostet und das für die Massentierhaltung nicht notwendig ist, da die Hähnchen in dieser Zeit geschlachtet werden und die Legehennen mit der Nadel nach vier Wochen für die ein oder zwei Legeperioden geimpft werden. Trotzdem sind die meisten der modernen Impfstoffe besser und gewährleisten mindestens auch drei Monate Impfschutz. Einer der großen Impfstoffhersteller fertigt auf Anregung des BDRG seit mehreren Wochen zusätzlich Studien an, die den vierteljährlichen Schutz belegen.
    Ja das kenne ich, wobei die heutige Aussage war das es die nächsten 10 Jahre dort keine Änderung geben wird und es bei 6 Wochen bleibt. So zumindest die Aussage unseres LV Vorsitzenden.

    Zitat Zitat von nero2010 Beitrag anzeigen
    Es gibt ja noch die Möglichkeit sich den Impfstoff selber zu besorgen.
    Mein Verein impft nur vor Ausstellung gemeinsam.
    Ja die Möglichkeit gibt es, dann kaufe ich zusätzlich den Impfstoff nur für mich und impfe zusätzlich noch über den Verein. Ist dann allerdings nicht gerade Zielführend
    Geändert von SetsukoAi (04.05.2019 um 22:00 Uhr)

  8. #8
    Avatar von nero2010
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    Das ist es sicher nicht, aber was willst Du machen wenn der Rest nicht mitzieht und Du dich an die 6 Wochen Regel halten willst.
    Zwingen kannst Du keinen und überzeugen lassen sie sich auch nicht.
    Also nach dem Motto : wer nicht will der hat schon .

  9. #9
    Avatar von frederik
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    Schwieriges Thema!
    Ich würde privat einen zusätzlichen Impftermin organisieren und diesen im Verein anbieten; wenn Du Glück hast werden Stück für Stück die Anderen mitimpfen. Deinem 1. Vorsitzenden und den Vereinsmitgliedern würde ich in einem Vortrag bei der Monatsversammlung über das Thema ND und die gesetzlichen Vorgaben aufklären und welche Konsequenzen euer LV gezogen hat.

    Ob das Vorgehen des LV Rheinland-Pfalz und Herrn Demler sinnvoll ist ist wieder eine andere Diskussion. Ich bin froh in einem anderen Bundesland und LV zu sein.

  10. #10
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von SetsukoAi Beitrag anzeigen
    Nein keine Sorge, wir haben da eine Sonderregelung im LV und die liegt auch vor. Bei uns läuft das ganze über den Impfverteiler.
    Die schlicht juristisch nicht haltbar ist, da ist die Gesetzeslage eindeutig.... ich würde keine schlafenden Hunde da wecken!

    So nebenbei, ich käme als absoluter Impf-Freund nie und nimmer auf die Idee, meinen Tieren alle 6 Wochen ein Virus ins Wasser zu mischen, dass nachweislich eine Belastung darstellt ( Siehe Packungsbeilage: " kann zum Rückgang der Legeleistung führen").
    Meine ältesten sind jetzt 6, dass hieße, ich hätte ihnen ohne jede immunologische Begründung nur wegen Sparsamkeit bei der Zulassung durch die Pharmafirmen 52 ! Impfungen verpasst.. IM LEBEN NICHT!!!
    Die sollen im Zweifel Blutproben nehmen und die Titer bestimmen. Oder ich lass das machen bei Rückfragen.
    Wie kann man nur so übereifrig sein?

    Liebe Grüße Frank

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