ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 17.02.2019 in obiger Angelegenheit. Frau Ministerin Höfken hat mich gebeten Ihnen zu antworten. Sie schildern umfassend die
aus Ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit, erneut einen 3-Monatsrhythmus für die
Impfung gegen Newcastle-Disease zu etablieren. Die Fristen der Wiederholungsimpfungen sind jedoch in den Zulassungen der Impfstoffe festgelegt und daher einzuhalten.
Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V. steht hierzu seit
geraumer Zeit in engen Kontakt mit dem Land und die Thematik ist seit Jahren im Fokus der Behörden. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir umgehend mit dem
Landesverband Kontakt aufnehmen. Es liegt in Ihrem wie in unserem Interesse gesunde, geimpfte Tierbestände zu erhalten. Jedoch bitte ich Sie um Verständnis, dass
wir nur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten agieren können.
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