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Thema: Voraussetzungen für den Verkauf von selbstzubereiteten Nahrungsmitteln

  1. #1

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    Voraussetzungen für den Verkauf von selbstzubereiteten Nahrungsmitteln

    Marmeladen etc. werden ja oft am Straßenrand angeboten.
    Ich würde gerne neben der Eier auch Eierlikör und auf Nachfrage auch frische Pasta (mit Ei/ Wachtelei) anbieten.
    Darf ich das?
    Hygienebelehrung habe ich - dürfte somit für andere kochen.
    Aber darf ich das auch zum Verkauf anbieten?


  2. #2
    Moderator Avatar von zfranky
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    da wäre ich vorsichtig.. Eierlikör ist ja mit nicht erhitztem Ei. Da gibt es sehr scharfe Vorschriften. Ich weiß aber nicht wo.

  3. #3
    Avatar von sternenstaub
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    Frag doch mal bei der Lebensmittelüberwachung Deines Landkreises nach. Die kontrollieren das ja, sollten also auch wissen, was Du zu beachten hast.
    Gruß sternenstaub

  4. #4
    Avatar von LittleSwan
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    mich würde zuerst interessieren, unter welchen Voraussetzungen man die Marmelade am "Straßenrand" verkaufen darf ...

  5. #5

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    Man mag es nicht glauben, aber gerade und besonders für so grundsätzliches kann das Wissen - gefunden durch Suchmaschinen, doch helfen...

    http://mag.kreativbuehne.de/2015/05/...aufen.html?m=1
    https://g-wie-gastro.de/glossar/gast...verkaufen.html
    https://www.hk24.de/goto/1134054 <<< bitte den Begriff Lebensmittel eingeben und evtl. die zuständige IHK/HK vorher raussuchen
    Geändert von Dorintia (30.04.2019 um 10:17 Uhr)
    1.14 Gr. Wyandotten

  6. #6

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    @zfranky
    Man kann Eierlikör auch erhitzen, da gibt es verschiedene Rezepte.

    Beim Verkauf von Lebensmitteln wäre ich vorsichtig, da hat man schon ordentliche Auflagen und steht als Verkäufer/Produzent in der Verantwortung wenn ein Kunde plötzlich über Scheißerei oder andere Beschwerden klagt.
    https://www.ihk-muenchen.de/de/Servi...nsmitteln.html

  7. #7
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    für Marmeladenverkauf braucht es den Gewerbeschein bzw. muss dieser zu anderen Gewerben zusätzlich gemeldet werden. Wenn du das im Rahmen von nem "Hobby" machst, ich glaube momentan 1600€ Umsatz im Jahr, musst du nur nachweisen, dass deine Küche fürs Marmeladenkochen tauglich ist.

    Entweder du hast ne gewerbliche (= Edelstahlküche) oder du kannst glaubhaft machen, dass du als Hobby-Marmelden-Kocherin alles was in der Küche rumsteht: Ehemann, Kinder, Tiere, Blumentöpfe, rumstehende Gewürz- und Voratsbehlter, wegräumst bevor du anfängst mit Marmelade kochen.
    Deine Begründung ist, dass du als hygienebewuste Köchin und Mutter das ja schon imm und 100%ig seit deine kids Säuglinge waren so machst.
    Mit unangekündigten Kontrollen ist jederzeit zu melden.

    Hobbymäßig kannst du idR alles was durchgekocht ist zum Verkauf anbieten. So z.B. auch Sirup. Die Konfitürenverordnung, worin steht was beim Marmeladenverkauf erlaubt ist, kriegt frau beim Gesundheitsamt. Mancherorts auch beim Landwirtschaftsamt.
    UND! Du verkaufst keine Konfitüre oder Marmelade sondern Fruchtaufstriche. Für manche Rezeptur, vor allem bei Konfitüren, gibts nämlich genaue Vorgaben, die du so umgehen kannst.
    Und noch wichtiger als alles andere ist der Aufkleber. Was wie und vor allem in welcher Schriftgröße was drauf steht, das wird bei Kontrollen genauestens nachgemessen.

    eventueller Nachteil: so läufts hier bei uns in Bayern.

    Ich koche und verkaufe auf einigen Märkten schon seit gut 12 Jahren Fruchtaufstriche und Sirup. Da durchgekocht und durch den hohen Zuckeranteil kann da nach menschlichem Ermessen nix passieren.
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
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  8. #8
    Avatar von LittleSwan
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    aber "Hobby" musst du dann nicht anmelden, oder?

  9. #9
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    wenn verkauft wird, musst du das irgendwo melden. Ich tät beim Gewerbeamt nachfragen. Ich habe den Marmeladenverkauf der Einfachheit halber als Bestandteil von meinem Teeladen gemeldet. Aber als Hobbyverkäufer musst du nachweisen, dass du keine Gewinnerziehlungsanbsicht hast. FA ist darum immer mit im Spiel.

    Grundsätzlich musst du auch mit ner Kontrolle vom FA rechnen. Deshalb muss man ne einfache Abrechnung machen. Also aufschreiben, was für die einzelnen Zubehörteile, Lebensmittel ausgegeben wurde und was eingenommen wurde. Da reicht aber ne simple Aufstellung was wann für wieviel eingekauft und wieviele Gläser wann zu welchem Gesamtpreis verkauft wurden.
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  10. #10
    Avatar von zottellotte
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    Mein superleckerer Eierlikör nach uralten Rezept wird immer erhitzt. Und Marmeladen kaufe ich grundsätzlich immer selbst gemachte auf irgendwelchen Tierheim-/Kirchen festen oder sonstigen Basaren. Würde mich wundern wenn da einer seine Küche zum Zubereiten leer räumen würde 🐛

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